Beständeübersicht
Bestand
33272 Forstamt Wildenthal
Datierung | 1812, 1826 - 1952 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 5,50 |
1. Geschichte des Forstreviers bzw. Forstamtes Wildenthal
1815 initiierte Heinrich Cotta eine umfassende Forstreform. Es wurden 4 Forstkreise mit je einem Oberforstmeister und 15 Forstbezirken[01] mit je einem Forstmeister gebildet.[02] Daneben existierte die selbstständige Oberforstmeisterei Vogtland.[03] Mit der Gründung des Königreichs Sachsen und der damit verbundenen Verwaltungsneuorganisation wurde das Forstwesen dem Finanzministerium unterstellt. Die Forstkreise wurden unter Beibehaltung der Forstbezirke aufgelöst. Im Staatshandbuch von 1837 ist im Forstbezirk Eibenstock nur das Forstrevier Glashütte verzeichnet.
1844 wurden die Forstmeister zu Oberforstmeistern erhoben. Es bestanden 15 Oberforstmeistereien.[04] Der Oberforstmeister war mit der Beaufsichtigung und Leitung des Dienst- und technischen Betriebs betraut. Er erstellte einen Hauptjahresbericht zur Vorlage beim Finanzministerium und veranstaltete mind. aller 6 Monate eine Versammlung aller. Ausführende Beamte waren die Oberförster und Revierförster als Reviervorstände, die mit Unterstützung von Hilfspersonal das Revier selbständig verwalteten. Zudem waren sie an der Erstellung des allgemeinen Wirtschafts- und Kulturplans beteiligt und erstellten den Entwurf des jährlichen Hauungs-, Kultur- und Benutzungsplans.
1865 wurden Rentämter aufgelöst. Die Aufgaben gingen auf die neu eingerichteten Fortstrentämter über. Für das Forstrevier Glashütte / Wildenthal war das Forstrentamt Eibenstock zuständig.
Bis 1871 reduzierte sich die Anzahl der Oberforstmeistereien auf 11.
Am 30. April 1873 trat Forststrafgesetz in Kraft, das zum 26. Februar 1909 vom Forst- und Feldstrafgesetz abgelöst wurde.
Ab 1880/81 ist das Forstrevier Wildenthal im Forstbezirk Eibenstock in den Staatshandbüchern verzeichnet.
1910 wurde die Geschäftsordnung für die Königlich Sächsische Staatsforstverwaltung, einschl. Forsteinrichtungsanstalt und Forstakademie erlassen.
1924 fand eine umfassende Neuorganisation des Forstwesens statt.[05] Dem Finanzministerium war eine Landesforstdirektion (mit Forsteinrichtungsamt) unterstellt, der wiederum die Forstämter (vormals Forstrevierverwaltungen) und Forstkassen[06] (vormals Forstrentämter) unterstanden. Das Forstamt Wildenthal befand sich im Zuständigkeitsbereich der Forstkasse Schwarzenberg. Der Forstamtsbezirk umfasste den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock.[07] Die Forstämter waren für die Verwaltung und Bewirtschaftung der Forstreviere zuständig. Den Vorstand bildete ein Forstmeister (wissenschaftlich ausgebildete Beamte), in Ausnahmefällen auch ein Oberförster (wissenschaftlich ausgebildete Beamte; ohne Amtsbezeichnung "Forstmeister"). In den 1930er Jahren wurden die Forstreviere zu Inspektionsbezirken zusammengefasst. Die Inspektion fand durch forsttechnische Mitglieder der Landesforstdirektion statt. Bis 1946 gehörte Wildenthal zum Forstinspektionsbezirk Eibenstock, anschließend zum Forstinspektionsbezirk VIII (Schwarzenberg). 1934 ging das Forstwesen auf das Reich über.[08] 1944 wurde dann in Sachsen eine forstliche Einheitsorganisation[09] eingeführt. In der Folge wurden die staatlichen Forstämter aufgelöst und durch Einheitsforstämter für die Verwaltung des Staatswaldes abgelöst.
Zum 1. Juli 1949 wurden unter Auflösung der Forstämter Oberförstereien eingerichtet. Die Oberförsterei Wildenthal unterstand dem Kreisforstamt Aue. Nachfolger ab 1952 bis 1991 war der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Eibenstock.[10] Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe unterstanden dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der DDR.
2. Bestandsgeschichte
Die Unterlagen wurden 2007 und 2008 vom Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Eibenstock mit handschriftlichen Abgabeverzeichnissen an das Staatsarchiv Chemnitz abgegeben.
Nach Abschluss der Revisionsarbeiten wurden die Akten durch M. Fechner mit Hilfe des Verzeichnungsprogramms Augias 7.4 einfach erschlossen. In wenigen Einzelfällen wurden die Aktentitel durch Enthält- und Darin-Vermerke ergänzt.
3. Bestandsanalyse
Der Bestand enthält v. a. Wirtschaftspläne und -bücher, Forstverbesserungsanschläge, Holzschlagtabellen, Grundstücksangelegenheiten und Personalangelegenheiten.
Da das Forstamt zeitweilig auch das Forstrevier Glashütte in Personalunion mitverwaltete befinden sich Akten zum Forstrevier Glasshütte im Bestand.
Verweis auf andere Forstbestände:
30209 Oberforstmeisterei Eibenstock
30314 Forstrentamt Eibenstock
33209 Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Eibenstock
4. Quellen und Literatur[11]
Baumgarten-Crusius, Arthur [Erl.]: Das Forststrafgesetz für das Königreich Sachsen, nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Leipzig 1848 (Handausgabe Königlich Sächsische Gesetze, Band 72)
Endres, Max: Die Waldbenutzung vom 13. bis Ende des 18. Jahrhunderts: Ein Beitrag zur Geschichte der Forstpolitik, Tübingen 1888
Feilitzsch, Heinrich von: Das sächsische Forst- und Feldstrafgesetz vom 26. Februar 1909, Leipzig 1921 (Juristische Handbibliothek, Bd. 405)
Hasel, Karl: Forstgeschichte: Ein Grundriß für Studium und Praxis. Reprint d. Originalausgabe von 1985, Remagen 2002
Held, G. P.; Siebdrat, G. A.: Criminalgesetzbuch: und forstrechtliche Bestimmungen für das Königreich Sachsen, das Grossherzogtum Sachen-Weimar-Eisenach, die Herzogthümer Sachen-Altenburg und Sachsen-Meiningen und das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, Leipzig 1848
Judeich, Friedrich: Die Forsteinrichtung, Dresden 1885
Mangoldt, P. von: Das Königlich Sächsische Forst- und Feldstrafgesetz vom 30. April 1873 und 24. April 1894 nebst den das Verfahren in Forst- und Feldrügesachen betr. Gesetzen, Leipzig 1901 (Leipziger juristische Handbibliothek, Bd. 405.)
Putscher: Forstwirtschaft und Jagd in Sachsens Staatsforsten seit 1800, in: Tharandter Forstliches Jahrbuch, Bd. 85, H. 9, S. 473 – 534
Quenzel: Die Forstverwaltung im Königreich Sachsens, enthalten die in das Fach einschlagenden Gesetze und Verordnungen. Mit ausführlichen Sachregister, Pirna 1888
Raab, Kurt von: Ein Beitrag zur Geschichte des Staatsforsten im Vogtlande bis Ende des 16. Jahrhunderts, Plauen 1896
Richter, Albert: Geschichte und Organisation der sächsischen Staatsforstverwaltung, 1935
Rubner, Heinrich: Deutsche Forstgeschichte 1933 – 1945: Forstwirtschaft, Jagd und Umwelt im NS-Staat, St. Katharinen 1997
Schmid, Georg Viktor: Handbuch aller seit 1560 bis auf die neuste Zeit erschienen Forst- und Jagd-Gesetze des Königreichs Sachsen. Systematische und chronologische Zusammengestellung, Meißen 1839
Schmidt-Leonhardt, Hans: Das Sächsische Jagdgesetz vom 1. Juli 1925 mit den damit zusammenhängenden reichs- und landesrechtlichen Bestimmungen, Leipzig 1925 (Juristische Handbibliothek, Bd. 453)
Archivgutverzeichnis für den Bereich der Produktionsgenossenschaften der sozialistischen Landwirtschaft (LPG, GPG, FPG): Auszug aus dem Archivgutverzeichnis für den Bereich Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft zur Benutzung in den Kreis- und Stadtarchiven / Ministerrat der DDR, Potsdam 1986
Die Entwickelung der Staatsforstwirtschaft im Königreiche Sachsen, dargestellt durch die Kgl. Sächs. Forsteinrichtungsanstalt, in: Tharandter Forstliches Jahrbuch, Bd. 47, Dresden 1897
Personal-Verzeichnis der Sächsischen Staatsforstverwaltung auf die Jahr 1926, 1932, 1934, Dresden 1926 – 1934
[01] 1. Forstkreis: Forstbezirke Dresden, Moritzburg, Lichtenhain, Cunnersdorf, Grillenburg 2. Forstkreis: Forstbezirke Bärenfels, Lauterstein, Marienberg 3. Forstkreis: Forstbezirke Crottendorf, Schwarzenberg, Zwickau (mit Werdau) 4. Forstkreis: Forstbezirke Zschopau, Colditz, Wermsdorf (mit Grimma)
[02] auch: Spezialreskript vom 14.08.1816
[03] bis 1815 Sitz in Schöneck, ab 1815 in Plauen
[04] 1848 = 155 Forstreviere; 1852 = 153 Forstreviere; 1857 = 146 Forstreviere (vgl. Richter, Albert: Geschichte und Organisation der sächsischen Staatsforstverwaltung, 1935, S. 120)
[05] Verordnung über Organisationsänderungen bei der Forstverwaltung vom 14.03.1924; Änderung der Verordnung über den Staatsforstdienst vom 19.04.1924
[06] Die Vorstände der Forstkassen führen weiter die Bezeichnung Forstrentamtmänner; vgl. Erlass des Finanzministeriums vom 07.04.1924
[07] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1925, 1927
[08] Gesetz vom 03.07.1934
[09] Verordnung über die Einführung der forstlichen Einheitsorganisation im Land Sachsen vom 14. März 1944 (in: Ablieferung Sachsenforst - Forstamt Eibenstock; hier: FA Tannenhaus, A IX/1/267), i.V.m. 1. Durchführungsverordnung vom 4. Mai 1944
[10] Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. Februar 1952
[11] Nicht alle aufgeführten Bände sind in der Dienstbibliothek des Staatsarchivs Chemnitz vorhanden.
1815 initiierte Heinrich Cotta eine umfassende Forstreform. Es wurden 4 Forstkreise mit je einem Oberforstmeister und 15 Forstbezirken[01] mit je einem Forstmeister gebildet.[02] Daneben existierte die selbstständige Oberforstmeisterei Vogtland.[03] Mit der Gründung des Königreichs Sachsen und der damit verbundenen Verwaltungsneuorganisation wurde das Forstwesen dem Finanzministerium unterstellt. Die Forstkreise wurden unter Beibehaltung der Forstbezirke aufgelöst. Im Staatshandbuch von 1837 ist im Forstbezirk Eibenstock nur das Forstrevier Glashütte verzeichnet.
1844 wurden die Forstmeister zu Oberforstmeistern erhoben. Es bestanden 15 Oberforstmeistereien.[04] Der Oberforstmeister war mit der Beaufsichtigung und Leitung des Dienst- und technischen Betriebs betraut. Er erstellte einen Hauptjahresbericht zur Vorlage beim Finanzministerium und veranstaltete mind. aller 6 Monate eine Versammlung aller. Ausführende Beamte waren die Oberförster und Revierförster als Reviervorstände, die mit Unterstützung von Hilfspersonal das Revier selbständig verwalteten. Zudem waren sie an der Erstellung des allgemeinen Wirtschafts- und Kulturplans beteiligt und erstellten den Entwurf des jährlichen Hauungs-, Kultur- und Benutzungsplans.
1865 wurden Rentämter aufgelöst. Die Aufgaben gingen auf die neu eingerichteten Fortstrentämter über. Für das Forstrevier Glashütte / Wildenthal war das Forstrentamt Eibenstock zuständig.
Bis 1871 reduzierte sich die Anzahl der Oberforstmeistereien auf 11.
Am 30. April 1873 trat Forststrafgesetz in Kraft, das zum 26. Februar 1909 vom Forst- und Feldstrafgesetz abgelöst wurde.
Ab 1880/81 ist das Forstrevier Wildenthal im Forstbezirk Eibenstock in den Staatshandbüchern verzeichnet.
1910 wurde die Geschäftsordnung für die Königlich Sächsische Staatsforstverwaltung, einschl. Forsteinrichtungsanstalt und Forstakademie erlassen.
1924 fand eine umfassende Neuorganisation des Forstwesens statt.[05] Dem Finanzministerium war eine Landesforstdirektion (mit Forsteinrichtungsamt) unterstellt, der wiederum die Forstämter (vormals Forstrevierverwaltungen) und Forstkassen[06] (vormals Forstrentämter) unterstanden. Das Forstamt Wildenthal befand sich im Zuständigkeitsbereich der Forstkasse Schwarzenberg. Der Forstamtsbezirk umfasste den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock.[07] Die Forstämter waren für die Verwaltung und Bewirtschaftung der Forstreviere zuständig. Den Vorstand bildete ein Forstmeister (wissenschaftlich ausgebildete Beamte), in Ausnahmefällen auch ein Oberförster (wissenschaftlich ausgebildete Beamte; ohne Amtsbezeichnung "Forstmeister"). In den 1930er Jahren wurden die Forstreviere zu Inspektionsbezirken zusammengefasst. Die Inspektion fand durch forsttechnische Mitglieder der Landesforstdirektion statt. Bis 1946 gehörte Wildenthal zum Forstinspektionsbezirk Eibenstock, anschließend zum Forstinspektionsbezirk VIII (Schwarzenberg). 1934 ging das Forstwesen auf das Reich über.[08] 1944 wurde dann in Sachsen eine forstliche Einheitsorganisation[09] eingeführt. In der Folge wurden die staatlichen Forstämter aufgelöst und durch Einheitsforstämter für die Verwaltung des Staatswaldes abgelöst.
Zum 1. Juli 1949 wurden unter Auflösung der Forstämter Oberförstereien eingerichtet. Die Oberförsterei Wildenthal unterstand dem Kreisforstamt Aue. Nachfolger ab 1952 bis 1991 war der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Eibenstock.[10] Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe unterstanden dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der DDR.
2. Bestandsgeschichte
Die Unterlagen wurden 2007 und 2008 vom Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Eibenstock mit handschriftlichen Abgabeverzeichnissen an das Staatsarchiv Chemnitz abgegeben.
Nach Abschluss der Revisionsarbeiten wurden die Akten durch M. Fechner mit Hilfe des Verzeichnungsprogramms Augias 7.4 einfach erschlossen. In wenigen Einzelfällen wurden die Aktentitel durch Enthält- und Darin-Vermerke ergänzt.
3. Bestandsanalyse
Der Bestand enthält v. a. Wirtschaftspläne und -bücher, Forstverbesserungsanschläge, Holzschlagtabellen, Grundstücksangelegenheiten und Personalangelegenheiten.
Da das Forstamt zeitweilig auch das Forstrevier Glashütte in Personalunion mitverwaltete befinden sich Akten zum Forstrevier Glasshütte im Bestand.
Verweis auf andere Forstbestände:
30209 Oberforstmeisterei Eibenstock
30314 Forstrentamt Eibenstock
33209 Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Eibenstock
4. Quellen und Literatur[11]
Baumgarten-Crusius, Arthur [Erl.]: Das Forststrafgesetz für das Königreich Sachsen, nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Leipzig 1848 (Handausgabe Königlich Sächsische Gesetze, Band 72)
Endres, Max: Die Waldbenutzung vom 13. bis Ende des 18. Jahrhunderts: Ein Beitrag zur Geschichte der Forstpolitik, Tübingen 1888
Feilitzsch, Heinrich von: Das sächsische Forst- und Feldstrafgesetz vom 26. Februar 1909, Leipzig 1921 (Juristische Handbibliothek, Bd. 405)
Hasel, Karl: Forstgeschichte: Ein Grundriß für Studium und Praxis. Reprint d. Originalausgabe von 1985, Remagen 2002
Held, G. P.; Siebdrat, G. A.: Criminalgesetzbuch: und forstrechtliche Bestimmungen für das Königreich Sachsen, das Grossherzogtum Sachen-Weimar-Eisenach, die Herzogthümer Sachen-Altenburg und Sachsen-Meiningen und das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, Leipzig 1848
Judeich, Friedrich: Die Forsteinrichtung, Dresden 1885
Mangoldt, P. von: Das Königlich Sächsische Forst- und Feldstrafgesetz vom 30. April 1873 und 24. April 1894 nebst den das Verfahren in Forst- und Feldrügesachen betr. Gesetzen, Leipzig 1901 (Leipziger juristische Handbibliothek, Bd. 405.)
Putscher: Forstwirtschaft und Jagd in Sachsens Staatsforsten seit 1800, in: Tharandter Forstliches Jahrbuch, Bd. 85, H. 9, S. 473 – 534
Quenzel: Die Forstverwaltung im Königreich Sachsens, enthalten die in das Fach einschlagenden Gesetze und Verordnungen. Mit ausführlichen Sachregister, Pirna 1888
Raab, Kurt von: Ein Beitrag zur Geschichte des Staatsforsten im Vogtlande bis Ende des 16. Jahrhunderts, Plauen 1896
Richter, Albert: Geschichte und Organisation der sächsischen Staatsforstverwaltung, 1935
Rubner, Heinrich: Deutsche Forstgeschichte 1933 – 1945: Forstwirtschaft, Jagd und Umwelt im NS-Staat, St. Katharinen 1997
Schmid, Georg Viktor: Handbuch aller seit 1560 bis auf die neuste Zeit erschienen Forst- und Jagd-Gesetze des Königreichs Sachsen. Systematische und chronologische Zusammengestellung, Meißen 1839
Schmidt-Leonhardt, Hans: Das Sächsische Jagdgesetz vom 1. Juli 1925 mit den damit zusammenhängenden reichs- und landesrechtlichen Bestimmungen, Leipzig 1925 (Juristische Handbibliothek, Bd. 453)
Archivgutverzeichnis für den Bereich der Produktionsgenossenschaften der sozialistischen Landwirtschaft (LPG, GPG, FPG): Auszug aus dem Archivgutverzeichnis für den Bereich Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft zur Benutzung in den Kreis- und Stadtarchiven / Ministerrat der DDR, Potsdam 1986
Die Entwickelung der Staatsforstwirtschaft im Königreiche Sachsen, dargestellt durch die Kgl. Sächs. Forsteinrichtungsanstalt, in: Tharandter Forstliches Jahrbuch, Bd. 47, Dresden 1897
Personal-Verzeichnis der Sächsischen Staatsforstverwaltung auf die Jahr 1926, 1932, 1934, Dresden 1926 – 1934
[01] 1. Forstkreis: Forstbezirke Dresden, Moritzburg, Lichtenhain, Cunnersdorf, Grillenburg 2. Forstkreis: Forstbezirke Bärenfels, Lauterstein, Marienberg 3. Forstkreis: Forstbezirke Crottendorf, Schwarzenberg, Zwickau (mit Werdau) 4. Forstkreis: Forstbezirke Zschopau, Colditz, Wermsdorf (mit Grimma)
[02] auch: Spezialreskript vom 14.08.1816
[03] bis 1815 Sitz in Schöneck, ab 1815 in Plauen
[04] 1848 = 155 Forstreviere; 1852 = 153 Forstreviere; 1857 = 146 Forstreviere (vgl. Richter, Albert: Geschichte und Organisation der sächsischen Staatsforstverwaltung, 1935, S. 120)
[05] Verordnung über Organisationsänderungen bei der Forstverwaltung vom 14.03.1924; Änderung der Verordnung über den Staatsforstdienst vom 19.04.1924
[06] Die Vorstände der Forstkassen führen weiter die Bezeichnung Forstrentamtmänner; vgl. Erlass des Finanzministeriums vom 07.04.1924
[07] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1925, 1927
[08] Gesetz vom 03.07.1934
[09] Verordnung über die Einführung der forstlichen Einheitsorganisation im Land Sachsen vom 14. März 1944 (in: Ablieferung Sachsenforst - Forstamt Eibenstock; hier: FA Tannenhaus, A IX/1/267), i.V.m. 1. Durchführungsverordnung vom 4. Mai 1944
[10] Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. Februar 1952
[11] Nicht alle aufgeführten Bände sind in der Dienstbibliothek des Staatsarchivs Chemnitz vorhanden.
Hasel, Karl: Forstgeschichte : Ein Grundriß für Studium und Praxis, Reprint der Originalausgabe von 1985, Remagen 2002.
Richter, Albert: Geschichte und Organisation der sächsischen Staatsforstverwaltung, 1935.
Rubner, Heinrich: Deutsche Forstgeschichte 1933 - 1945 : Forstwirtschaft, Jagd und Umwelt im NS-Staat, St. Katharinen 1997.
Schmid, Georg: Handbuch aller seit 1560 bis auf die neueste Zeit erschienen Forst- und Jgd-Gesetze des Königreichs Sachsen : Systematische und chronologische Zusammenstellung, Meißen, 1839.
Die Entwicklung der Staatsforstwirtschaft im Königreich Sachsen, dargestellt durch die Kgl. Sächsische Forsteinrichtungsanstalt, in: Tharandter Forstliches Jahrbuch, Bd. 47, Dresden 1897.
Richter, Albert: Geschichte und Organisation der sächsischen Staatsforstverwaltung, 1935.
Rubner, Heinrich: Deutsche Forstgeschichte 1933 - 1945 : Forstwirtschaft, Jagd und Umwelt im NS-Staat, St. Katharinen 1997.
Schmid, Georg: Handbuch aller seit 1560 bis auf die neueste Zeit erschienen Forst- und Jgd-Gesetze des Königreichs Sachsen : Systematische und chronologische Zusammenstellung, Meißen, 1839.
Die Entwicklung der Staatsforstwirtschaft im Königreich Sachsen, dargestellt durch die Kgl. Sächsische Forsteinrichtungsanstalt, in: Tharandter Forstliches Jahrbuch, Bd. 47, Dresden 1897.
Verwaltungsangelegenheiten (Bau, Personal, Grundstücke).- Forsthauptnutzungen (Holzschlag).- Forstnebennutzungen (z. B. Wasserangelegenheiten)
Der Forst von Wildenthal ist im Forstbezirk Eibenstock gelegen. Anfangs noch durch das Forstrevier Glashütte verwaltet, ist es ab 1880 in den Staatshandbüchern als eigenständiges Forstrevier nachweisbar. Geleitet wurde das Revier von einem Oberförster bzw. Revierförster. Mit der Neuorganisation des Forstwesens 1924 erfolgte die Umbenennung in Forstamt. An den Zuständigkeiten änderte sich kaum etwas. Das Forstamt Wildenthal umfasste flächenmäßig den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock. In den 1930er Jahren wurden die Forstreviere zu Inspektionsbezirken zusammengefasst. Bis 1944/46 gehörte Wildenthal zum Forstinpektionsbezirk Eibenstock, anschließend zum Forstinspektionsbezirk VIII (Schwarzenberg). Nach der Erhebung des Forstwesens zur Reichssache (1934) wurde 1944 in Sachsen eine Einheitsorganisation eingeführt. In der Folge wurden die staatlichen Forstämter aufgelöst und durch Einheitsforstämter abgelöst. Zum 1. Juli 1949 wurden unter Auflösung dieser Forstämter Oberförstereien eingerichtet. Die Oberförsterei Wildenthal unterstand dem Kreisforstamt Aue, das 1952 im neu gegründeten Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb Eibenstock aufging.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.05.02.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.05.02.
- 2009, 2011 | Findbuch / Datenbank
- 2025-03-06 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5