Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

40001 Oberbergamt Freiberg

Datierung1407 - 1942
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)127,60

Bestand enthält auch 672 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Geschichte und Organisation: Bergordnungen, Bergrecht.- Kompetenzen und Grenzen.- Personal von OBA, Berg- und Zehntenämtern.- Finanzen und Kassenwesen.- Gebäude und Grundstücke.- Aufsicht über den Erzbergbau: Planung, Revision, Befahrung, Maßnahmen und Betrieb in den Bergamtsrevieren, Grubenakten einzelner Berggebäude und der fiskalischen Stolln, Berichtsführung, Anschnitte, Aufstände, Jahresberichte.- Kuxwesen, Ausbeute, Zubuße und Verlag.- Kommun- und Eigenlehnerbergbau.- Halden und übertägige Anlagen.- Aufsicht über den Kohlenbergbau.- Bergbau auf Salz, Steine und Erden.- Aufsicht über die bergmännische Wasser- und Forstwirtschaft.- Hütten, Hämmer, Mühlen und Pochwerke.- Aufsicht über die Bergleute: Einstellung und Entlohnung, Fürsorge und Privilegien, Knappschaft, Stiftungen, bergmännisches Brauchtum.- Steuern, Abgaben und Gebühren.- Rechtsprechung, freiwillige und streitige Gerichtsbarkeit: Mutung und Verleihung, Stilllegung von Berggebäuden, Gang-, Feld-, Wasser-, Kux- und andere Streitigkeiten, Untersuchungen strafbarer Handlungen.- Forschung und Lehre im Berg- und Hüttenwesen: Bergakademie Freiberg, Bergschulen, berg- und hüttenmännische Reisen, Bergbautechnik, Markscheidewesen und Kartographie, Geologie und Mineralogie, Sammlungen, Maße, Münzen und Gewichte.
Der Ausbau einer mittleren Bergverwaltung im albertinischen Sachsen begann unter Kurfürst Moritz um die Mitte des 16. Jahrhunderts und stand im Zusammenhang mit den politischen und territorialen Veränderungen im Ergebnis des Schmalkaldischen Krieges.
1545 wurden im albertinischen Herzogtum zwei neue Bergverwaltungsfunktionen eingeführt, die des Bergvogtes (ab 1569 Bergwerksverwalter) und die des Bergamtsverwalters; 1554 die eines Oberbergmeisters, dem alle Bergmeister unterstellt waren. Der ab 1547 eingesetzte "Oberberghauptmann des gebirgischen Kreises" war gleichzeitig der höchste territoriale Verwaltungsbeamte.
Mit der Ernennung eines Berghauptmannes 1588, dem Oberbergmeister und Bergwerksverwalter beigeordnet waren, fand die Ausprägung einer mittleren Bergverwaltung im albertinischen Sachsen einen ersten Abschluss. Sie kann als Vorgängerverwaltung des Oberbergamts des 17. Jahrhunderts bezeichnet werden.
Die Aufgaben, die die Vertreter der mittleren Bergverwaltung in Bezug auf die Leitung des gesamten Bergwesens hatten, resultierten aus dem "Direktionsprinzip". Das Oberbergamt nahm die Interessen des Landesherren als Inhaber des Bergregals wahr und setzte das geltende Bergrecht durch. Es war technische Verwaltungs- und Polizeibehörde, hatte eine bergrechtliche Funktion, vor allem aber eine Bergwirtschaftssteuerungsfunktion. Dabei bediente es sich der Instrumente der Rechnungskontrolle und des direkten Eingriffs in die Grubenverwaltung. Auch die Gründung der für die wissenschaftliche Ausbildung des bergmännischen Nachwuchses bedeutenden Bergakademie Freiberg im Jahr 1765, die dem Oberbergamt direkt unterstellt war, ging auf Vertreter des Oberbergamts zurück. 1702 wurde das Oberbergamt durch die Zuordnung von Bergräten bzw. Bergkommissionsräten erweitert.
Ende des 18./Beginn des 19. Jahrhunderts kam es zu einer Vergrößerung des Verwaltungsapparates. Neben dem Einsatz zusätzlicher Bergräte bzw. Bergkommissionsräte wurden die leitenden Vertreter der sich im Aufbau befindlichen Maschinenbaudirektion - der Maschinendirektor bzw. der Oberkunstmeister - und der Oberhüttenvorsteher bei Bedarf zu den Sitzungen des Oberbergamts hinzugezogen. Als Verwaltungsspitze des Oberbergamts waren seitdem der Oberberghauptmann als Direktor (Berghauptmannschaft), mehrere Bergräte als ständige Mitglieder sowie die Oberbergamtsexpedition (ab 1853 Oberbergamtskanzlei), die vom Oberbergamtsverwalter (später Oberbergamtssekretär) bzw. Kanzleiinspektor geleitet wurde, zu verstehen.
Im Rahmen der wirtschaftlichen Liberalisierung und des Rückzugs des Staates aus der direkten Lenkung des Bergbaus wurden 1868 das Oberbergamt und die Bergämter aufgelöst. Ein Bergamt in Freiberg mit beigeordneten Berginspektoren übernahm die Bergverwaltungsaufgaben im Königreich Sachsen.
  • 2001 (2020) | Findbuch/Datenbank
  • 2025-05-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang