Beständeübersicht
Bestand
40067 Bergbehörde Borna
| Datierung | (1828-1945) 1946 - 1992 |
|---|---|
| Benutzung im | Bergarchiv Freiberg |
| Umfang (nur lfm) | 75,24 |
Der Bestand enthält auch 28 Archivalien, die vor allem aus rechtlichen Gründen oder aufgrund der laufenden Bearbeitung hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
40067 Bergbehörde Borna
Der Bestand enthält auch Unterlagen der TBBI/Bergbehörde Zeitz.
Behördengeschichte
Bereits in preußischer Zeit war das Bergrevier Zeitz im Oberbergamtsbezirk Halle für den Kohlenbergbau im Grenzraum der späteren Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig. Altenburg war Sitz des Sachsen-Altenburgischen Bergrevierbeamten und ab 1922 eines Thüringischen Bergamtes, das zwischen 1943 und 1945 dem Bergamt Leipzig als Außenstelle zugeordnet war.
1946 wurden sowohl Altenburg als auch Zeitz Sitz einer Technischen Bergbauinspektion (TBI), welche im folgenden Jahr zu einer "Technischen Bezirksbergbauinspektion" (TBBI) mit Sitz in Zeitz vereinigt wurden.[01] Nach der Bildung der Obersten Bergbehörde der DDR im Jahr 1960 beaufsichtigte die mittlerweile in Bergbehörde Zeitz umbenannte Einrichtung den Bezirk Leipzig sowie die Kreise Zeitz und Hohenmölsen aus dem Bezirk Halle.[02] Die Rücknahme des Produktionsprinzips zugunsten des Territorialprinzips in der DDR - Wirtschaft bedeutete eine verstärkte Einflussnahme der Bezirksorgane des Bezirks Leipzig, die die Aufgabe des exterritorial gelegenen Standorts Zeitz durchsetzen konnten. Im Dezember 1961 verlegte die Bergbehörde ihren Sitz nach Borna in die Brikettfabrik Witznitz.[03] Durch die Anordnung vom 9. März 1964 wurde die Bergbehörde Borna zuständig für den Braunkohlenbergbau im Bereich der VVB Braunkohle Leipzig. Die Anordnung über die Abgrenzung der Dienstbereiche der Bergbehörden vom 14. Dezember 1971 erklärt die Zuständigkeit der Bergbehörde für den für den Braunkohlenbergbau im Bezirk Leipzig. 1991 wurde die Bergbehörde Borna in das Bergamt Borna mit Zuständigkeit für den Regierungsbezirk Leipzig und - bis zur Errichtung des Bergamts Hoyerswerda 1992 - den ostsächsischen Braunkohlenbergbau umgewandelt.
Bestandsgeschichte
Akten
Die Akten des Bestandes sind in drei Ablieferungen an das Bergarchiv übergeben worden. Teile wurden 2007 bzw. 2014 vom Sächsischen Oberbergamt übergeben und ein weiterer Teil gelangte vom Staatsarchiv Leipzig nach Freiberg. Die aus Leipzig stammenden Akten sind bereits in den 1970er Jahren an das Leipziger Archiv übergeben worden und waren über ein Abgabeverzeichnis zugänglich. Die 2007 vom Oberbergamt übergebenen Akten sind noch im selben Jahr von Rica Reichelt flach und ohne Klassifikation über die Archivsoftware Augias verzeichnet worden.
Um aus den unterschiedlichen Ablieferungen resultierende doppelte Signaturen zu beseitigen, eine Verbesserung der Benutzbarkeit zu erreichen und die Unterlagen über Augias und somit online recherchierbar zu machen, wurde 2013 die weitere Bearbeitung des Bestandes aufgenommen. Dabei wurde ein Ordnungsschema entworfen und die vorhandenen Unterlagen nach Akteneinsicht von den Praktikanten Paul Uhde und Martin Schulz unter Anleitung von Frau Helmert meist flach über Augias erschlossen.
Den Hauptinhalt der Akten bilden die technischen Jahresbetriebspläne der Betriebe der Werke im Aufsichtsbereich der Bergbehörde Borna und ihrer Vorgänger, damit sind nicht nur Unterlagen zum Leipzig-Bornaer Braunkohlenrevier überliefert, sondern auch zum Meuselwitz-Rositzer und zum kleineren Teil zum Zeitz-Weißenfelser Revier.
Sie geben Auskunft über verschiedene Aspekte der Betriebstätigkeiten, zum Beispiel dem Neuaufschluss von Tagebauen, der Arbeitssicherheit und auch der Wiederurbarmachung.
Weitere Inhalte sind unter anderem technische Dokumentationen und Studien, das Sprengwesen im Tiefbau und Tagebau, geologische Erkundungen und damit einhergehende Bohrungen, Unfälle, Bauprojekte, Personalangelegenheiten, (Teil-)Devastierungen (Zerstörungen) und Verlagerungen von Ortschaften, Stilllegung von Tiefbauen oder Tagebauen, der Umgang mit Abprodukten der Schwelereien und Tagebaugroßgeräte.
Die Unterlagen unterliegen zum Teil Schutzfristen nach §10 Sächsisches Archivgesetz.
Risse
Die Risse gelangten in zwei Abgaben in das Staatsarchiv Leipzig.
In den Jahren 1954-1956 übergab die TBBI Zeitz eine größere Menge Rissmappen und Rollrisse preußischer, thüringer und sächsischer Provenienzen an das Staatsarchiv Altenburg. 1973 wurden diese "Altenburger Risse" vom Historischen Staatsarchiv Altenburg zusammen mit einem nur nach den Ortsnamen geordneten Verzeichnis an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Dort wurden die "Altenburger Risse" dem Bestand Bergbehörde Borna zugeordnet. Im Zuge einer vorläufigen Beständeabgrenzung ging dieser Bestand in den 1990er Jahren in die Zuständigkeit des Bergarchivs über.
1977 übergab das VEB Braunkohlenkombinat Regis (BKK Regis) auf Karteikarten verzeichnete Rissplatten von nicht in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Braunkohlengruben an das Staatsarchiv Leipzig, das die Übernahme unter der Bezeichnung "Rissplatten ehemaliger Braunkohlengruben" führte. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um Werks- und Fundamentalrisse von Braunkohlengruben um Meuselwitz (Gruben Herzog Ernst bei Oberlödla mit Grube Erfurt, Herzogin Adelheid bei Haselbach, Nr. 133 Heureka bei Prößdorf, Vereinsglück III bei Spora, Prehlitzgrube bei Prehlitz, Grube Leonhard II bei Spora, Kiefernschacht der Friedensgrube, Vereinsglück I und II bei Zipsendorf und Neuglück bei Rehmsdorf). Die Altsignaturen lassen darauf schließen, dass diese Risse über die Kombinatsbetriebe VEB Braunkohlenwerk Rositz bzw. VEB Braunkohlenwerk Zipsendorf in das Archiv des BKK Regis gelangt sind. Nach 2000 erfolgte auch die Übertragung dieses Bestands in die Zuständigkeit des Bergarchivs; die "Rissplatten stillgelegter Braunkohlengruben" wurden dem Bestand 40128 Braunkohlenwerke des Leipzig - Bornaer Reviers als Teilbestand 40128-02 zugeordnet.
Wegen der nicht ausreichenden Magazinkapazitäten in Freiberg verblieben beide Rissteilbestände weiterhin in Leipzig. In Vorbereitung der bevorstehenden Übergabe erfolgte 2007 im Staatsarchiv Leipzig eine Umverpackung der planliegenden Risse aus den nicht transportfähigen Altmappen in Rissmappen A0. Nach dem Umzug ins neue Domizil übernahm das Bergarchiv im Jahre 2008 sowohl den aus 182 Rollen (Landesarchiv-Nrn. 1-177) und 195 Mappen (Landesarchiv-Nrn. 178-319) bestehenden und auf 2531 Risse geschätzten Teilbestand 40067-2 als auch den Teilbestand 40128-02 mit 306 Rissplatten. Der vollständige Inhalt von 40067-2, insbesondere der Mappen, erschloss sich aus dem Ortsnamensverzeichnis nicht, so dass sich die Übernahmerevision lediglich das Durchzählen der Mappen und Rollen beschränken musste. Beide Rissteilbestände wurden seit der Übernahme häufig durch Ingenieurbüros eingesehen. Die Vorlage der meist überfüllten Mappen musste im Ganzen erfolgen; bei 40067-2 führte das Ortsnamensverzeichnis nur zu einer Mappennummer, bei 40128-02 waren die Einzelsignaturen der Platten kaum noch lesbar. Dies führte dazu, dass durch die Benutzungen auch zunehmende Unordnung zwischen den Mappen auftrat. Außerdem ließen sich Digitalisate und Reproduktionen wegen uneindeutiger Plattennummern kaum zuordnen.
Der Teilbestand 40128-02 wurde 2010 unter der Leitung von Clemens Heitmann durch Praktikantinnen revidiert, neu verzeichnet und fachgerecht verpackt. Um den Plattenschnitt der Risswerke zu erklären, wurden Blattübersichten angelegt.
Im Jahre 2020 wurde für den Teilbestand 40067-2 mit der Erstellung eines Inhaltsverzeichnisses der einzelnen Rollen bzw. Mappen als Ableitung aus dem Ortsnamensverzeichnis begonnen. Nach dessen Abschluss erfolgte eine Revision mit Durchzählung der Einzelstücke und Erfassung der Datierung sowie eine Inhaltsaufnahme für 22 Mappen, zu denen das bisherige Verzeichnis keine Angaben enthielt. In den über mehrere Mappen verteilten Risswerken wurde eine innere Ordnung hergestellt sowie die Platten nun mappenweise erfasst. Die bis dato unverzeichneten Mappen mussten wegen ihrer Überfüllung und des Zustands der darin befindlichen Karten und Zeichnungen als unbenutzbar deklariert werden.
Bei der Sichtung der verschiedenen Teile des Sammelbestands 40128 Braunkohlenwerke des Leipzig - Bornaer Reviers fiel auf, dass der Teilbestand 40128-02 durchweg Werks- bzw. Fundamentalrisswerke von Gruben des Meuselwitz - Rositzer Reviers enthielt, deren amtliche Überlieferung sowie weitere Fundamentalrisse in 40067-2 enthalten waren. In einigen Fällen war auch eine – wahrscheinlich bereits bei den Bergbehörden entstandene - Vermischung von Platten des amtlichen und des Werksrisswerks entdeckt worden. Im Januar 2023 wurde entschieden, den Teilbestand 40128-02 aufzulösen und die darin verzeichneten Rissplatten unter Beibehaltung ihrer Blattsignaturen 40067-2 zuzuführen.
Wegen des unzulänglichen Lagerungszustands innerhalb der Rollen und Mappen wurde 2023 die Einzelverzeichnung und -verpackung der Risse einschließlich der Entfernung der vielfach wurmstichigen Holzrollen und –leisten an den Rollrissen sowie deren Planlegung, soweit es Zustand und Größe zuließ, begonnen. Bei der Bearbeitung wurde mittels des Programms AUGIAS-Archiv eine Einzelblattsignatur (fortlaufende Nummer zzgl. Clustermerkmal, z.B. K815) vergeben; die neuen Blattsignaturen schließen sich an die der ehemaligen Risse aus 40128-02 an. Dadurch wurde es möglich, jedes Blatt eines Risswerkes durch eine eindeutige Signatur zu identifizieren.
Abkürzungsverzeichnis
AFB|-----||-----|Abraumförderbrücke
BF|-----||-----|Brikettfabrik
DAL|-----||-----|Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften
DDR|-----||-----|Deutsche Demokratische Republik
EGR|-----||-----|Elektrische Gasreinigung
FDGB|-----||-----|Freier Deutscher Gewerkschaftsbund
IG |-----||-----|Industriegewerkschaft
LPG|-----||-----|Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft
MEI|-----||-----|Mechanisch-Elektrische Instandhaltung
OB|-----||-----|Oberste Bergbehörde
PKM|-----||-----|Projektierungs-, Konstruktions- und Montagebüro
SAG|-----||-----|Sowjetische Aktiengesellschaft
SSAG|-----||-----|Sowjetische Staatliche Aktiengesellschaft
TBBI|-----||-----|Technische Bezirksbergbauinspektion
TÖZ|-----||-----|Technisch-Ökonomische Zielstellung
TWE|-----||-----|Technisch-Wissenschaftlicher Entwurf
VE|-----||-----|Volkseigen
VEB|-----||-----|Volkseigener Betrieb
VVB|-----||-----|Vereinigung Volkseigener Betriebe / Verwaltung Volkseigener Betriebe
Literatur
- Wagenbreth, Otto. Die Braunkohlenindustrie in Mitteldeutschland. Geologie, Geschichte, Sachzeugen. Markkleeberg 2011.
- Löwe, Karl. Die Entwicklung der Bergaufsicht auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik nach der Zerschlagung des Faschismus, Freiberg 1968.
- Dr. Ludger Mintrop: Einführung in die Markscheidekunde, 2. Aufl., Verlag Julius Springer, Berlin 1916
- Oberbergrat Otto Hirsch: Die Neuordnung des Markscheiderwesens im Königreich Sachsen, In: Jahrbuch für das sächsische Berg- und Hüttenwesen - Jahrgang 1918
Korrespondierende Bestände
Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg
• 40027 Oberbergamt Freiberg (neu)
40050 Bergamt Dresden
40051 Bergamt Leipzig
40068 Bergbehörde Senftenberg
40069 Bergbehörde Freiberg
40070 Bergbehörde Karl-Marx-Stadt
40093 VVB Braunkohle (Z) Leipzig, Sitz Borna
40094 VVB Braunkohlenverwaltung Meuselwitz (b. Altenburg)
40126 VEB Braunkohlenwerk Regis bei Borna (mit inkorporierten Betrieben, Betriebsteilen und -vorgängern)
40127 Braunkohlenwerke des Meuselwitz - Rositzer Reviers
40128 Braunkohlenwerke des Leipzig - Bornaer Reviers Reviers
40183 VEB Braunkohlenwerk Borna
40184 VEB Braunkohlenwerk Dölitz (bei Leipzig)
40185 VEB Braunkohlenwerk Kulkwitz (bei Leipzig)
40200 Zusammengefasster Bestand Lausitzer und mitteldeutsche Braunkohlenindustrie
Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig
• 20024 Kreishauptmannschaft Leipzig
20025 Amtshauptmannschaft Borna
20231 Kreistag/Kreisrat Borna
20301 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion der DDR, Bezirk Leipzig
20632 ASW (Aktiengesellschaft Sächsischer Werke), Braunkohlen- und Großkraftwerk Böhlen
20640 ASW (Aktiengesellschaft Sächsischer Werke), Braunkohlen- und Großkraftwerk Espenhain
20648 Mitteldeutsches Braunkohlensyndikat
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Altenburg
• 1-15-0502 Bergrevierbeamter/Bergamt Altenburg (1866-1922)
1-33-0500 Thüringisches Bergamt Altenburg (1922-1947)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Standort Wernigerode
• F 79 Bergrevier Zeitz, 1743-1947
F 79 Anhang Bergbehörde Zeitz, 1863-1964
F 81 Bergrevier Naumburg, 1857-1948
F 89 Bergbehörden Halle, 1908-1969
Freiberg, 2014, 2025
Christiane Helmert/Martin Schulz/A. Henry Zimmermann
Der Bestand enthält auch Unterlagen der TBBI/Bergbehörde Zeitz.
Behördengeschichte
Bereits in preußischer Zeit war das Bergrevier Zeitz im Oberbergamtsbezirk Halle für den Kohlenbergbau im Grenzraum der späteren Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig. Altenburg war Sitz des Sachsen-Altenburgischen Bergrevierbeamten und ab 1922 eines Thüringischen Bergamtes, das zwischen 1943 und 1945 dem Bergamt Leipzig als Außenstelle zugeordnet war.
1946 wurden sowohl Altenburg als auch Zeitz Sitz einer Technischen Bergbauinspektion (TBI), welche im folgenden Jahr zu einer "Technischen Bezirksbergbauinspektion" (TBBI) mit Sitz in Zeitz vereinigt wurden.[01] Nach der Bildung der Obersten Bergbehörde der DDR im Jahr 1960 beaufsichtigte die mittlerweile in Bergbehörde Zeitz umbenannte Einrichtung den Bezirk Leipzig sowie die Kreise Zeitz und Hohenmölsen aus dem Bezirk Halle.[02] Die Rücknahme des Produktionsprinzips zugunsten des Territorialprinzips in der DDR - Wirtschaft bedeutete eine verstärkte Einflussnahme der Bezirksorgane des Bezirks Leipzig, die die Aufgabe des exterritorial gelegenen Standorts Zeitz durchsetzen konnten. Im Dezember 1961 verlegte die Bergbehörde ihren Sitz nach Borna in die Brikettfabrik Witznitz.[03] Durch die Anordnung vom 9. März 1964 wurde die Bergbehörde Borna zuständig für den Braunkohlenbergbau im Bereich der VVB Braunkohle Leipzig. Die Anordnung über die Abgrenzung der Dienstbereiche der Bergbehörden vom 14. Dezember 1971 erklärt die Zuständigkeit der Bergbehörde für den für den Braunkohlenbergbau im Bezirk Leipzig. 1991 wurde die Bergbehörde Borna in das Bergamt Borna mit Zuständigkeit für den Regierungsbezirk Leipzig und - bis zur Errichtung des Bergamts Hoyerswerda 1992 - den ostsächsischen Braunkohlenbergbau umgewandelt.
Bestandsgeschichte
Akten
Die Akten des Bestandes sind in drei Ablieferungen an das Bergarchiv übergeben worden. Teile wurden 2007 bzw. 2014 vom Sächsischen Oberbergamt übergeben und ein weiterer Teil gelangte vom Staatsarchiv Leipzig nach Freiberg. Die aus Leipzig stammenden Akten sind bereits in den 1970er Jahren an das Leipziger Archiv übergeben worden und waren über ein Abgabeverzeichnis zugänglich. Die 2007 vom Oberbergamt übergebenen Akten sind noch im selben Jahr von Rica Reichelt flach und ohne Klassifikation über die Archivsoftware Augias verzeichnet worden.
Um aus den unterschiedlichen Ablieferungen resultierende doppelte Signaturen zu beseitigen, eine Verbesserung der Benutzbarkeit zu erreichen und die Unterlagen über Augias und somit online recherchierbar zu machen, wurde 2013 die weitere Bearbeitung des Bestandes aufgenommen. Dabei wurde ein Ordnungsschema entworfen und die vorhandenen Unterlagen nach Akteneinsicht von den Praktikanten Paul Uhde und Martin Schulz unter Anleitung von Frau Helmert meist flach über Augias erschlossen.
Den Hauptinhalt der Akten bilden die technischen Jahresbetriebspläne der Betriebe der Werke im Aufsichtsbereich der Bergbehörde Borna und ihrer Vorgänger, damit sind nicht nur Unterlagen zum Leipzig-Bornaer Braunkohlenrevier überliefert, sondern auch zum Meuselwitz-Rositzer und zum kleineren Teil zum Zeitz-Weißenfelser Revier.
Sie geben Auskunft über verschiedene Aspekte der Betriebstätigkeiten, zum Beispiel dem Neuaufschluss von Tagebauen, der Arbeitssicherheit und auch der Wiederurbarmachung.
Weitere Inhalte sind unter anderem technische Dokumentationen und Studien, das Sprengwesen im Tiefbau und Tagebau, geologische Erkundungen und damit einhergehende Bohrungen, Unfälle, Bauprojekte, Personalangelegenheiten, (Teil-)Devastierungen (Zerstörungen) und Verlagerungen von Ortschaften, Stilllegung von Tiefbauen oder Tagebauen, der Umgang mit Abprodukten der Schwelereien und Tagebaugroßgeräte.
Die Unterlagen unterliegen zum Teil Schutzfristen nach §10 Sächsisches Archivgesetz.
Risse
Die Risse gelangten in zwei Abgaben in das Staatsarchiv Leipzig.
In den Jahren 1954-1956 übergab die TBBI Zeitz eine größere Menge Rissmappen und Rollrisse preußischer, thüringer und sächsischer Provenienzen an das Staatsarchiv Altenburg. 1973 wurden diese "Altenburger Risse" vom Historischen Staatsarchiv Altenburg zusammen mit einem nur nach den Ortsnamen geordneten Verzeichnis an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Dort wurden die "Altenburger Risse" dem Bestand Bergbehörde Borna zugeordnet. Im Zuge einer vorläufigen Beständeabgrenzung ging dieser Bestand in den 1990er Jahren in die Zuständigkeit des Bergarchivs über.
1977 übergab das VEB Braunkohlenkombinat Regis (BKK Regis) auf Karteikarten verzeichnete Rissplatten von nicht in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Braunkohlengruben an das Staatsarchiv Leipzig, das die Übernahme unter der Bezeichnung "Rissplatten ehemaliger Braunkohlengruben" führte. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um Werks- und Fundamentalrisse von Braunkohlengruben um Meuselwitz (Gruben Herzog Ernst bei Oberlödla mit Grube Erfurt, Herzogin Adelheid bei Haselbach, Nr. 133 Heureka bei Prößdorf, Vereinsglück III bei Spora, Prehlitzgrube bei Prehlitz, Grube Leonhard II bei Spora, Kiefernschacht der Friedensgrube, Vereinsglück I und II bei Zipsendorf und Neuglück bei Rehmsdorf). Die Altsignaturen lassen darauf schließen, dass diese Risse über die Kombinatsbetriebe VEB Braunkohlenwerk Rositz bzw. VEB Braunkohlenwerk Zipsendorf in das Archiv des BKK Regis gelangt sind. Nach 2000 erfolgte auch die Übertragung dieses Bestands in die Zuständigkeit des Bergarchivs; die "Rissplatten stillgelegter Braunkohlengruben" wurden dem Bestand 40128 Braunkohlenwerke des Leipzig - Bornaer Reviers als Teilbestand 40128-02 zugeordnet.
Wegen der nicht ausreichenden Magazinkapazitäten in Freiberg verblieben beide Rissteilbestände weiterhin in Leipzig. In Vorbereitung der bevorstehenden Übergabe erfolgte 2007 im Staatsarchiv Leipzig eine Umverpackung der planliegenden Risse aus den nicht transportfähigen Altmappen in Rissmappen A0. Nach dem Umzug ins neue Domizil übernahm das Bergarchiv im Jahre 2008 sowohl den aus 182 Rollen (Landesarchiv-Nrn. 1-177) und 195 Mappen (Landesarchiv-Nrn. 178-319) bestehenden und auf 2531 Risse geschätzten Teilbestand 40067-2 als auch den Teilbestand 40128-02 mit 306 Rissplatten. Der vollständige Inhalt von 40067-2, insbesondere der Mappen, erschloss sich aus dem Ortsnamensverzeichnis nicht, so dass sich die Übernahmerevision lediglich das Durchzählen der Mappen und Rollen beschränken musste. Beide Rissteilbestände wurden seit der Übernahme häufig durch Ingenieurbüros eingesehen. Die Vorlage der meist überfüllten Mappen musste im Ganzen erfolgen; bei 40067-2 führte das Ortsnamensverzeichnis nur zu einer Mappennummer, bei 40128-02 waren die Einzelsignaturen der Platten kaum noch lesbar. Dies führte dazu, dass durch die Benutzungen auch zunehmende Unordnung zwischen den Mappen auftrat. Außerdem ließen sich Digitalisate und Reproduktionen wegen uneindeutiger Plattennummern kaum zuordnen.
Der Teilbestand 40128-02 wurde 2010 unter der Leitung von Clemens Heitmann durch Praktikantinnen revidiert, neu verzeichnet und fachgerecht verpackt. Um den Plattenschnitt der Risswerke zu erklären, wurden Blattübersichten angelegt.
Im Jahre 2020 wurde für den Teilbestand 40067-2 mit der Erstellung eines Inhaltsverzeichnisses der einzelnen Rollen bzw. Mappen als Ableitung aus dem Ortsnamensverzeichnis begonnen. Nach dessen Abschluss erfolgte eine Revision mit Durchzählung der Einzelstücke und Erfassung der Datierung sowie eine Inhaltsaufnahme für 22 Mappen, zu denen das bisherige Verzeichnis keine Angaben enthielt. In den über mehrere Mappen verteilten Risswerken wurde eine innere Ordnung hergestellt sowie die Platten nun mappenweise erfasst. Die bis dato unverzeichneten Mappen mussten wegen ihrer Überfüllung und des Zustands der darin befindlichen Karten und Zeichnungen als unbenutzbar deklariert werden.
Bei der Sichtung der verschiedenen Teile des Sammelbestands 40128 Braunkohlenwerke des Leipzig - Bornaer Reviers fiel auf, dass der Teilbestand 40128-02 durchweg Werks- bzw. Fundamentalrisswerke von Gruben des Meuselwitz - Rositzer Reviers enthielt, deren amtliche Überlieferung sowie weitere Fundamentalrisse in 40067-2 enthalten waren. In einigen Fällen war auch eine – wahrscheinlich bereits bei den Bergbehörden entstandene - Vermischung von Platten des amtlichen und des Werksrisswerks entdeckt worden. Im Januar 2023 wurde entschieden, den Teilbestand 40128-02 aufzulösen und die darin verzeichneten Rissplatten unter Beibehaltung ihrer Blattsignaturen 40067-2 zuzuführen.
Wegen des unzulänglichen Lagerungszustands innerhalb der Rollen und Mappen wurde 2023 die Einzelverzeichnung und -verpackung der Risse einschließlich der Entfernung der vielfach wurmstichigen Holzrollen und –leisten an den Rollrissen sowie deren Planlegung, soweit es Zustand und Größe zuließ, begonnen. Bei der Bearbeitung wurde mittels des Programms AUGIAS-Archiv eine Einzelblattsignatur (fortlaufende Nummer zzgl. Clustermerkmal, z.B. K815) vergeben; die neuen Blattsignaturen schließen sich an die der ehemaligen Risse aus 40128-02 an. Dadurch wurde es möglich, jedes Blatt eines Risswerkes durch eine eindeutige Signatur zu identifizieren.
Abkürzungsverzeichnis
AFB|-----||-----|Abraumförderbrücke
BF|-----||-----|Brikettfabrik
DAL|-----||-----|Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften
DDR|-----||-----|Deutsche Demokratische Republik
EGR|-----||-----|Elektrische Gasreinigung
FDGB|-----||-----|Freier Deutscher Gewerkschaftsbund
IG |-----||-----|Industriegewerkschaft
LPG|-----||-----|Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft
MEI|-----||-----|Mechanisch-Elektrische Instandhaltung
OB|-----||-----|Oberste Bergbehörde
PKM|-----||-----|Projektierungs-, Konstruktions- und Montagebüro
SAG|-----||-----|Sowjetische Aktiengesellschaft
SSAG|-----||-----|Sowjetische Staatliche Aktiengesellschaft
TBBI|-----||-----|Technische Bezirksbergbauinspektion
TÖZ|-----||-----|Technisch-Ökonomische Zielstellung
TWE|-----||-----|Technisch-Wissenschaftlicher Entwurf
VE|-----||-----|Volkseigen
VEB|-----||-----|Volkseigener Betrieb
VVB|-----||-----|Vereinigung Volkseigener Betriebe / Verwaltung Volkseigener Betriebe
Literatur
- Wagenbreth, Otto. Die Braunkohlenindustrie in Mitteldeutschland. Geologie, Geschichte, Sachzeugen. Markkleeberg 2011.
- Löwe, Karl. Die Entwicklung der Bergaufsicht auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik nach der Zerschlagung des Faschismus, Freiberg 1968.
- Dr. Ludger Mintrop: Einführung in die Markscheidekunde, 2. Aufl., Verlag Julius Springer, Berlin 1916
- Oberbergrat Otto Hirsch: Die Neuordnung des Markscheiderwesens im Königreich Sachsen, In: Jahrbuch für das sächsische Berg- und Hüttenwesen - Jahrgang 1918
Korrespondierende Bestände
Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg
• 40027 Oberbergamt Freiberg (neu)
40050 Bergamt Dresden
40051 Bergamt Leipzig
40068 Bergbehörde Senftenberg
40069 Bergbehörde Freiberg
40070 Bergbehörde Karl-Marx-Stadt
40093 VVB Braunkohle (Z) Leipzig, Sitz Borna
40094 VVB Braunkohlenverwaltung Meuselwitz (b. Altenburg)
40126 VEB Braunkohlenwerk Regis bei Borna (mit inkorporierten Betrieben, Betriebsteilen und -vorgängern)
40127 Braunkohlenwerke des Meuselwitz - Rositzer Reviers
40128 Braunkohlenwerke des Leipzig - Bornaer Reviers Reviers
40183 VEB Braunkohlenwerk Borna
40184 VEB Braunkohlenwerk Dölitz (bei Leipzig)
40185 VEB Braunkohlenwerk Kulkwitz (bei Leipzig)
40200 Zusammengefasster Bestand Lausitzer und mitteldeutsche Braunkohlenindustrie
Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig
• 20024 Kreishauptmannschaft Leipzig
20025 Amtshauptmannschaft Borna
20231 Kreistag/Kreisrat Borna
20301 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion der DDR, Bezirk Leipzig
20632 ASW (Aktiengesellschaft Sächsischer Werke), Braunkohlen- und Großkraftwerk Böhlen
20640 ASW (Aktiengesellschaft Sächsischer Werke), Braunkohlen- und Großkraftwerk Espenhain
20648 Mitteldeutsches Braunkohlensyndikat
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Altenburg
• 1-15-0502 Bergrevierbeamter/Bergamt Altenburg (1866-1922)
1-33-0500 Thüringisches Bergamt Altenburg (1922-1947)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Standort Wernigerode
• F 79 Bergrevier Zeitz, 1743-1947
F 79 Anhang Bergbehörde Zeitz, 1863-1964
F 81 Bergrevier Naumburg, 1857-1948
F 89 Bergbehörden Halle, 1908-1969
Freiberg, 2014, 2025
Christiane Helmert/Martin Schulz/A. Henry Zimmermann
Akten:
Verwaltung.- Personal.- Arbeitsschutz.- Grubenrettungswesen.- Sprengwesen.- Wasserwirtschaft und Talsperren.- Wiederurbarmachung.- Tagebaubetrieb mit Tagebaugeräten.- Aufsicht über einzelne Betriebe des Braunkohlenbergbaus und der Braunkohlenveredelung sowie Steine- und Erdenbetriebe.- Markscheidewesen.- Baugrundauskünfte und bergbauliche Stellungnahmen.- Unfälle, Haverien, technische Störungen.- Ordnungsstrafen.
Risse:
Darstellungen zum mitteldeutschen Braunkohlenbergbau um Borna, Meuselwitz, Zeitz und Naumburg (heute auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen), vereinzelt Steine- und Erdenbetriebe sowie Erzgruben. Enthalten sind
" Übersichtskarten, wie Grubenfeldkarten, Mutungskarten, Wirtschaftskarten, Darstellungen über Einziehung landwirtschaftlicher Nutzflächen, Mutterbodenwirtschaft und Wiederurbarmachung, bebaubare Flächen, geologische Karten, Bohrergebnisse
" Grubenbilder, Urrisse, Fundamentalrisse
" Genehmigte Bau- und Anlagenzeichnungen
" Flurkarten.
Hauptsächlichste Provenienzen sind:
" in Preußen: Bergreviere Zeitz, Naumburg, Weißenfels und West-Halle, Bergämter Wettin und Eisleben
" in Thüringen: Reußische Bergämter, Sachsen-Altenburgisches Bergamt Altenburg (ab 1921 Thüringisches Bergamt Altenburg und ab 1943 Bergamt Leipzig)
Herzogliches Bergamt Saalfeld (ab 1921 Thüringisches Bergamt Weimar)
" in Sachsen: Bergamt Leipzig
" Werke: Bergbau-Gesellschaft Herzog Ernst GmbH, Herzog Ernst Bergwerks AG, Zechau-Kriebitzscher Kohlenwerke AG, Braunkohlenabbaugesellschaft Friedensgrube, Braunkohlen AG Vereinsglück, Gewerkschaft Heureka, Gewerkschaft Hohenzollernhall, Herzogin Adelheid Kohlenverwertungs GmbH, Rositzer Braunkohlenwerke AG; Deutsche Erdöl AG, Leonhard AG, Naumburger Braunkohlen AG, Phönix AG für Braunkohlenverwertung, Prehlitzer Braunkohlen AG, Waldauer Braunkohlen-Industrie AG, Zeitzer Paraffin- und Solarölfabrik.
Begrifflichkeiten
Grubenbild (Preußen und Sachsen-Altenburg):
Als Grubenbilder werden gesetzlich vorgeschriebene, in zwei Exemplaren durch einen konzessionierten Markscheider auf Kosten des Bergwerksbesitzers zu fertigende und fortlaufend nachzutragende Kartenwerke eines preußischen Bergwerks bezeichnet.
Ein Exemplar war an die Bergbehörde zum amtlichen Gebrauch abzuliefern (Amtliches Grubenbild), das andere (Werksgrubenbild) war auf dem Bergwerk oder beim Betriebsführer aufzubewahren. Werksgrubenbilder sind in deutlich geringerer Anzahl überliefert und weisen wegen häufigeren Gebrauchs und wohl auch schlechteren Lagerungsbedingungen einen starken Abnutzungsgrad auf.
Dargestellt sind auf der Grundlage markscheiderischer Vermessungen: die Feldgrenzen, die wesentlichen Tageanlagen sowie sämtliche unterirdischen Strecken und Abbaue; später kamen auch Tagebau- und Abraumflächen hinzu. Die Grubenbilder bildeten die Grundlage für die Einrichtung und Fortführung des bergmännischen Grubenbetriebs sowie dessen behördliche Überwachung.
Grubenbilder setzen sich aus zahlreichen Einzelplatten - zumeist in einer Größe von ca. 65 x 50 cm - die zumeist auf Kartonagen mit textiler Rückseite gefertigt sind, zusammen. Neben dem Titelblatt, auf dem sich in der Regel eine Übersichtskarte mit dem Plattenschnitt befindet, enthalten diese eine Übersicht der Berechtsame, einen Situations- und Hauptgrundriss (Platten A, 1:2000), einen oft verschiedensöhlig angelegten Spezialriss (Platten B, 1:1000), Profilrisse (Platten C) und Bohrtabellen (Platten D). Die Angaben in Klammern beziehen sich auf die 1. Hälfte des 20. Jahrhundert; bei älteren Grubenbildern variieren sowohl die Plattengröße, Plattenbezeichnung und der Maßstab.
Durch eine Fülle von Nachtragungen oder größere Betriebserweiterungen unübersichtlich gewordene Grubenbilder wurden durch Neuanfertigungen ersetzt. Das abgelegte amtliche Exemplar wurde dabei stets aufbewahrt. Auf eine Übertragung alter abgeworfener Strecken und Abbaue in die Neufertigungen wurde verzichtet, sofern sie für den Betrieb keine Bedeutung mehr hatten; sie sind dort lediglich als alte Abbaue, zumeist mit Angabe des Betriebszeitraums, einschraffiert.
Grubenbilder nach preußischem Vorbild wurden auch im Herzogtum Sachsen-Altenburg angelegt und in Thüringen fortgeführt. Der Aufbau und Inhalt ist identisch.
Bei grenzüberschreitendem Bergwerksbetrieb an der preußisch-altenburgischen Landesgrenze wurden für jedes Staatsgebiet separate Grubenbilder angelegt und die amtlichen Exemplare bei der Bergbehörde des jeweiligen Landes abgeliefert.
Urriss / Betriebsriss (Sachsen):
In Sachsen wurde erst ab 1918 die Fertigung zweier Arten von Rissen gefordert. Der besonders sorgfältig herzustellende Urriss bildete Grundlage für alle weiteren risslichen Darstellungen. Urrisse mussten alle Grubenbaue, und soweit für den Betrieb und die Bergpolizei erforderlich, auch die vollständige Tagegegend enthalten. Sie bestanden aus dem Grundriss, und ggf. einem Seigerriss und einem Flachen Riss. Beim Kohlebergbau war für jedes Flöz und i.d.R. auch für jede Flözabteilung ein besonderer Grundriss gefordert.
Die Urrisse und ihr Zubehör (Reinschriften aller Vermessungstabellen) waren vom Bergwerkunternehmer beim Bergwerk sicher aufzubewahren und schonendst zu behandeln. Der Gebrauch der Urrisse war ausschließlich dem Markscheider vorbehalten, ihre Benutzung zu Betriebszwecken war ausdrücklich untersagt. Hierfür war der Bergwerksunternehmer verpflichtet, durch den Markscheider eine vollständige und genaue Abzeichnung des Urrisses - den Betriebsriss - anfertigen und fortlaufend nachbringen zu lassen. Auf Anforderung hatten der Bergwerksunternehmer bzw. der Markscheider die Urrisse und Betriebsrisse zwecks Einsicht oder Abzeichnung an das Bergamt einzusenden oder auch gegen Kostenerstattung die für die Aufsichtsführung notwendigen Duplikate der Risse zu liefern.
Für die Fertigung weiterer Risse neben dem Urriss und dem Betriebsriss bestand kein Markscheiderzwang. Die Urrisse und ihr Zubehör waren bei dauerhafter Einstellung des Bergwerks nach erfolgter Schlussnachtragung zur sicheren Aufbewahrung an das Bergamt abzuliefern; das auf Verlangen auch die Betriebsrisse deponierte.
Fundamentalriss, auch Zulegeriss (Preußen und Sachsen-Altenburg):
Fundamentalrisse waren die in Preußen und Sachsen-Altenburg übliche zeichnerische Erstdarstellung der markscheiderischen Messungen als Grundlage für die Fertigung der Grubenbilder. Fundamentalrisse wurden auf bestem trockenen (harten) Zeichenkarton mit Koordinatennetz gefertigt und in den Geschäftsräumen des Markscheiders verwahrt. Fundamentalrisse haben meistens eine Größe von ca. 102 x 68 cm und bestehen in der Regel aus mehreren Platten. Als Maßstab wurde - außer bei älteren Exemplaren - 1:1000 verwendet. Separate Titelblätter sind kaum zu finden.
Unübersichtlich gewordene Fundamentalrisse wurden durch Neufertigungen ersetzt, wobei die Altexemplare weiterhin aufbewahrt wurden.
Grubenbezeichnungen: (Preußen und Sachsen-Altenburg):
Im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts wurde im mitteldeutschen Raum der Abbau von Braunkohle forciert. In den neupreußischen Gebieten um Zeitz und Weißenfels, wo große Lagerstätten bekannt waren und das kursächsische Kohlenmandat von 1743 weiter galt, unterlag die Kohle der ausschließlichen Verfügungsgewalt des Grundeigentümers. In dieser Zeit entstand eine Vielzahl kleiner Privatbraunkohlengruben, die auf Grund von Bauerlaubnisscheinen bauten. Diese Grubenfelder, die i.d.R. keinen eigenen Namen führten, wurden von den Bergbehörden fortlaufend durchnummeriert. Vermutlich wegen der hohen Anzahl wurden dabei anfänglich N- und S-Nummern vergeben. Aus den ältesten Grubenfelderkarten lässt sich schließen, dass "N" für Nord und "S" für Süd stand. Auf Grund der deutlich rückgängigen Anzahl der Gruben - sei es durch Zusammenlegungen oder Erschöpfung - wurde später auf diese Unterscheidung verzichtet. Zum Ende des 19. Jahrhunderts führten die meisten dieser Gruben nunmehr statt der Nummer einen Namen.
Auch in Sachsen-Altenburg wurde anfänglich statt eines Grubennamens eine fortlaufende Nummerierung - unabhängig von der in Preußen - verwendet. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts führte die überwiegende Zahl dieser Gruben neben der Nummer auch einen Namen.
Daraus resultierend ist zu beachten, dass die Grubennummern mehrfach vorkommen können: In Preußen lagen die Grube N. Nr. 1 bei Döllnitz in der Aue, die Grube S. Nr. 1 bei Nahlendorf und die Grube Nr. 1 bei Schortau. In Sachsen-Altenburg gab es die Grube Nr. 1 Zum Fortschritt bei Meuselwitz.
Verwaltung.- Personal.- Arbeitsschutz.- Grubenrettungswesen.- Sprengwesen.- Wasserwirtschaft und Talsperren.- Wiederurbarmachung.- Tagebaubetrieb mit Tagebaugeräten.- Aufsicht über einzelne Betriebe des Braunkohlenbergbaus und der Braunkohlenveredelung sowie Steine- und Erdenbetriebe.- Markscheidewesen.- Baugrundauskünfte und bergbauliche Stellungnahmen.- Unfälle, Haverien, technische Störungen.- Ordnungsstrafen.
Risse:
Darstellungen zum mitteldeutschen Braunkohlenbergbau um Borna, Meuselwitz, Zeitz und Naumburg (heute auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen), vereinzelt Steine- und Erdenbetriebe sowie Erzgruben. Enthalten sind
" Übersichtskarten, wie Grubenfeldkarten, Mutungskarten, Wirtschaftskarten, Darstellungen über Einziehung landwirtschaftlicher Nutzflächen, Mutterbodenwirtschaft und Wiederurbarmachung, bebaubare Flächen, geologische Karten, Bohrergebnisse
" Grubenbilder, Urrisse, Fundamentalrisse
" Genehmigte Bau- und Anlagenzeichnungen
" Flurkarten.
Hauptsächlichste Provenienzen sind:
" in Preußen: Bergreviere Zeitz, Naumburg, Weißenfels und West-Halle, Bergämter Wettin und Eisleben
" in Thüringen: Reußische Bergämter, Sachsen-Altenburgisches Bergamt Altenburg (ab 1921 Thüringisches Bergamt Altenburg und ab 1943 Bergamt Leipzig)
Herzogliches Bergamt Saalfeld (ab 1921 Thüringisches Bergamt Weimar)
" in Sachsen: Bergamt Leipzig
" Werke: Bergbau-Gesellschaft Herzog Ernst GmbH, Herzog Ernst Bergwerks AG, Zechau-Kriebitzscher Kohlenwerke AG, Braunkohlenabbaugesellschaft Friedensgrube, Braunkohlen AG Vereinsglück, Gewerkschaft Heureka, Gewerkschaft Hohenzollernhall, Herzogin Adelheid Kohlenverwertungs GmbH, Rositzer Braunkohlenwerke AG; Deutsche Erdöl AG, Leonhard AG, Naumburger Braunkohlen AG, Phönix AG für Braunkohlenverwertung, Prehlitzer Braunkohlen AG, Waldauer Braunkohlen-Industrie AG, Zeitzer Paraffin- und Solarölfabrik.
Begrifflichkeiten
Grubenbild (Preußen und Sachsen-Altenburg):
Als Grubenbilder werden gesetzlich vorgeschriebene, in zwei Exemplaren durch einen konzessionierten Markscheider auf Kosten des Bergwerksbesitzers zu fertigende und fortlaufend nachzutragende Kartenwerke eines preußischen Bergwerks bezeichnet.
Ein Exemplar war an die Bergbehörde zum amtlichen Gebrauch abzuliefern (Amtliches Grubenbild), das andere (Werksgrubenbild) war auf dem Bergwerk oder beim Betriebsführer aufzubewahren. Werksgrubenbilder sind in deutlich geringerer Anzahl überliefert und weisen wegen häufigeren Gebrauchs und wohl auch schlechteren Lagerungsbedingungen einen starken Abnutzungsgrad auf.
Dargestellt sind auf der Grundlage markscheiderischer Vermessungen: die Feldgrenzen, die wesentlichen Tageanlagen sowie sämtliche unterirdischen Strecken und Abbaue; später kamen auch Tagebau- und Abraumflächen hinzu. Die Grubenbilder bildeten die Grundlage für die Einrichtung und Fortführung des bergmännischen Grubenbetriebs sowie dessen behördliche Überwachung.
Grubenbilder setzen sich aus zahlreichen Einzelplatten - zumeist in einer Größe von ca. 65 x 50 cm - die zumeist auf Kartonagen mit textiler Rückseite gefertigt sind, zusammen. Neben dem Titelblatt, auf dem sich in der Regel eine Übersichtskarte mit dem Plattenschnitt befindet, enthalten diese eine Übersicht der Berechtsame, einen Situations- und Hauptgrundriss (Platten A, 1:2000), einen oft verschiedensöhlig angelegten Spezialriss (Platten B, 1:1000), Profilrisse (Platten C) und Bohrtabellen (Platten D). Die Angaben in Klammern beziehen sich auf die 1. Hälfte des 20. Jahrhundert; bei älteren Grubenbildern variieren sowohl die Plattengröße, Plattenbezeichnung und der Maßstab.
Durch eine Fülle von Nachtragungen oder größere Betriebserweiterungen unübersichtlich gewordene Grubenbilder wurden durch Neuanfertigungen ersetzt. Das abgelegte amtliche Exemplar wurde dabei stets aufbewahrt. Auf eine Übertragung alter abgeworfener Strecken und Abbaue in die Neufertigungen wurde verzichtet, sofern sie für den Betrieb keine Bedeutung mehr hatten; sie sind dort lediglich als alte Abbaue, zumeist mit Angabe des Betriebszeitraums, einschraffiert.
Grubenbilder nach preußischem Vorbild wurden auch im Herzogtum Sachsen-Altenburg angelegt und in Thüringen fortgeführt. Der Aufbau und Inhalt ist identisch.
Bei grenzüberschreitendem Bergwerksbetrieb an der preußisch-altenburgischen Landesgrenze wurden für jedes Staatsgebiet separate Grubenbilder angelegt und die amtlichen Exemplare bei der Bergbehörde des jeweiligen Landes abgeliefert.
Urriss / Betriebsriss (Sachsen):
In Sachsen wurde erst ab 1918 die Fertigung zweier Arten von Rissen gefordert. Der besonders sorgfältig herzustellende Urriss bildete Grundlage für alle weiteren risslichen Darstellungen. Urrisse mussten alle Grubenbaue, und soweit für den Betrieb und die Bergpolizei erforderlich, auch die vollständige Tagegegend enthalten. Sie bestanden aus dem Grundriss, und ggf. einem Seigerriss und einem Flachen Riss. Beim Kohlebergbau war für jedes Flöz und i.d.R. auch für jede Flözabteilung ein besonderer Grundriss gefordert.
Die Urrisse und ihr Zubehör (Reinschriften aller Vermessungstabellen) waren vom Bergwerkunternehmer beim Bergwerk sicher aufzubewahren und schonendst zu behandeln. Der Gebrauch der Urrisse war ausschließlich dem Markscheider vorbehalten, ihre Benutzung zu Betriebszwecken war ausdrücklich untersagt. Hierfür war der Bergwerksunternehmer verpflichtet, durch den Markscheider eine vollständige und genaue Abzeichnung des Urrisses - den Betriebsriss - anfertigen und fortlaufend nachbringen zu lassen. Auf Anforderung hatten der Bergwerksunternehmer bzw. der Markscheider die Urrisse und Betriebsrisse zwecks Einsicht oder Abzeichnung an das Bergamt einzusenden oder auch gegen Kostenerstattung die für die Aufsichtsführung notwendigen Duplikate der Risse zu liefern.
Für die Fertigung weiterer Risse neben dem Urriss und dem Betriebsriss bestand kein Markscheiderzwang. Die Urrisse und ihr Zubehör waren bei dauerhafter Einstellung des Bergwerks nach erfolgter Schlussnachtragung zur sicheren Aufbewahrung an das Bergamt abzuliefern; das auf Verlangen auch die Betriebsrisse deponierte.
Fundamentalriss, auch Zulegeriss (Preußen und Sachsen-Altenburg):
Fundamentalrisse waren die in Preußen und Sachsen-Altenburg übliche zeichnerische Erstdarstellung der markscheiderischen Messungen als Grundlage für die Fertigung der Grubenbilder. Fundamentalrisse wurden auf bestem trockenen (harten) Zeichenkarton mit Koordinatennetz gefertigt und in den Geschäftsräumen des Markscheiders verwahrt. Fundamentalrisse haben meistens eine Größe von ca. 102 x 68 cm und bestehen in der Regel aus mehreren Platten. Als Maßstab wurde - außer bei älteren Exemplaren - 1:1000 verwendet. Separate Titelblätter sind kaum zu finden.
Unübersichtlich gewordene Fundamentalrisse wurden durch Neufertigungen ersetzt, wobei die Altexemplare weiterhin aufbewahrt wurden.
Grubenbezeichnungen: (Preußen und Sachsen-Altenburg):
Im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts wurde im mitteldeutschen Raum der Abbau von Braunkohle forciert. In den neupreußischen Gebieten um Zeitz und Weißenfels, wo große Lagerstätten bekannt waren und das kursächsische Kohlenmandat von 1743 weiter galt, unterlag die Kohle der ausschließlichen Verfügungsgewalt des Grundeigentümers. In dieser Zeit entstand eine Vielzahl kleiner Privatbraunkohlengruben, die auf Grund von Bauerlaubnisscheinen bauten. Diese Grubenfelder, die i.d.R. keinen eigenen Namen führten, wurden von den Bergbehörden fortlaufend durchnummeriert. Vermutlich wegen der hohen Anzahl wurden dabei anfänglich N- und S-Nummern vergeben. Aus den ältesten Grubenfelderkarten lässt sich schließen, dass "N" für Nord und "S" für Süd stand. Auf Grund der deutlich rückgängigen Anzahl der Gruben - sei es durch Zusammenlegungen oder Erschöpfung - wurde später auf diese Unterscheidung verzichtet. Zum Ende des 19. Jahrhunderts führten die meisten dieser Gruben nunmehr statt der Nummer einen Namen.
Auch in Sachsen-Altenburg wurde anfänglich statt eines Grubennamens eine fortlaufende Nummerierung - unabhängig von der in Preußen - verwendet. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts führte die überwiegende Zahl dieser Gruben neben der Nummer auch einen Namen.
Daraus resultierend ist zu beachten, dass die Grubennummern mehrfach vorkommen können: In Preußen lagen die Grube N. Nr. 1 bei Döllnitz in der Aue, die Grube S. Nr. 1 bei Nahlendorf und die Grube Nr. 1 bei Schortau. In Sachsen-Altenburg gab es die Grube Nr. 1 Zum Fortschritt bei Meuselwitz.
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