Beständeübersicht
Bestand
50002 Landstände der preußischen Oberlausitz
| Datierung | 1425 - 1940 |
|---|---|
| Benutzung im | Staatsfilialarchiv Bautzen |
| Umfang (nur lfm) | Akten + Amtsbücher - 47,9 |
In der Oberlausitzer Ständeverfassungtellten bildeten die Landstände gemeinsam mit den Sechsstädten Bautzen, Görlitz, Zittau, Löbau, Lauban und Kamenz neben der landesherrlichen/staatlichen Gewalt die verfassungsrechtliche Komponente regionaler Selbstverwaltung. Zu den Landständen zählten die vier Standesherrschaften Hoyerswerda, Königsbrück, Muskau und Seidenberg/Reibersdorf, die Geistlichkeit vertreten durch das Domstift St. Petri Bautzen, die Klöster St. Marienstern, St. Marienthal und das Magdalenerinnenkloster Lauban sowie die Ritterschaft des Landes.
Mit der Teilung der Oberlausitz 1815 und spätestens mit der Einführung der Verfassungen sowie der Schaffung moderner Verwaltungs- und Justizbehörden endete, sowohl im preußischen als auch im sächsischen Landesteil, die althergebrachte Ständeverfassung. In beiden Landesteilen blieben jedoch Korporationen bestehen, die unter der Bezeichnung "Landstände" vor allem für die Verwaltung ihres Vermögens, der Stiftungen und als Träger caritativer Einrichtungen verantwortlich waren. In Preußen bildeten sie die Communal-Landstände. Sie wurden mit dem Gesetz über die Aufhebung des Kommunalständischen Verbandes des Preußischen Markgraftums Oberlausitz vom 13. Januar 1939 aufgehoben. Damit gingen alle Rechte und Pflichten des Kommunalständischen Verbandes auf den Provinzialverband der Provinz Schlesien über, der die Stiftungen, Kassen und auch das Archiv übernahm.
Der Bestand enthält vor allem das Archivgut der Landstände des Görlitzer Kreises sowie das der Landstände der preußischen Oberlausitz.
Der Bestand ist ein Teilbestand des Archivgutes der Preußischen Landstände. Der umfangreichere Teil des Bestandes befindet sich im Staatsarchiv Breslau.
Mit der Teilung der Oberlausitz 1815 und spätestens mit der Einführung der Verfassungen sowie der Schaffung moderner Verwaltungs- und Justizbehörden endete, sowohl im preußischen als auch im sächsischen Landesteil, die althergebrachte Ständeverfassung. In beiden Landesteilen blieben jedoch Korporationen bestehen, die unter der Bezeichnung "Landstände" vor allem für die Verwaltung ihres Vermögens, der Stiftungen und als Träger caritativer Einrichtungen verantwortlich waren. In Preußen bildeten sie die Communal-Landstände. Sie wurden mit dem Gesetz über die Aufhebung des Kommunalständischen Verbandes des Preußischen Markgraftums Oberlausitz vom 13. Januar 1939 aufgehoben. Damit gingen alle Rechte und Pflichten des Kommunalständischen Verbandes auf den Provinzialverband der Provinz Schlesien über, der die Stiftungen, Kassen und auch das Archiv übernahm.
Der Bestand enthält vor allem das Archivgut der Landstände des Görlitzer Kreises sowie das der Landstände der preußischen Oberlausitz.
Der Bestand ist ein Teilbestand des Archivgutes der Preußischen Landstände. Der umfangreichere Teil des Bestandes befindet sich im Staatsarchiv Breslau.
Landesverfassung.- Privilegien.- Landständische Verfassung.- Justizangelegenheiten.- Kirchliche Angelegenheiten.- Schulangelegenheiten.- Medizinalangelegenheiten.- Landeskulturangelegenheiten.- Verwaltungsangelegenheiten und Polizeiangelegenheiten.- Finanzangelegenheiten.- Abgabenwesen.- Landesschuldenwesen.- Kassensachen und Rechnungssachen.- Stiftungen.- Domstift Joachimstein.- Landständische Gebäude und Grundstücke.- Ständische Darlehenskasse für Schlesien.