Beständeübersicht
Bestand
50021 Amtsbezirk Muskau
Datierung | 1847 - 1944 |
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Benutzung im | Staatsfilialarchiv Bautzen |
Umfang (nur lfm) | 1,0 |
Mit der Preußischen Kreisordnung vom 13.Dezember 1872 wurde die gutsherrliche Polizeiverwaltung aufgehoben. Somit wurde die Polizei von nun an vom König, das heißt vom Staat ausgeübt. Zur Verwaltung der Polizei und Wahrnehmung anderer öffentlicher Angelegenheiten wurde jeder Kreis, mit Ausschluss der Städte, in Amtsbezirke geteilt.
Das Gebiet der Standesherrschaft Muskau wurde in 3 Amtsbezirke (Amtsbezirk Muskau I, Muskau II und Muskau III) geteilt. Der Amtsbezirk Muskau I setzte sich aus den Gemeinden Brandt, Braunsdorf, Buchwalde, Klein-Priebus, Köbeln, Lugknitz, Podrosche, Sagar, Skerbersdorf, Werdeck, den Gutsbezirken Braunsdorf, Burglehn-Muskau, Skerbersdorf sowie den standesherrschaftlichen Forstbezirken Podrosche, Neudorf, einem Teil Lugknitz und einem Teil Muskau zusammen.
Im Zuge von Amtsbezirksveränderungen wurden 1893 die Gemeinden Klein-Priebus, Podrosche und Werdeck sowie der Forstbezirk Podrosche ausgegliedert und dem Amtsbezirk Sänitz zugeordnet. Zeitgleich wurden die Gemeinden Berg, Haide, Keula, Krauschwitz und Weißkeißel, die Gutsbezirke Berg, Gablenz, Keula und Weißkeißel sowie die standesherrlichen Forstbezirke Köbeln, Keula und Weißkeißel, die bisher zum Amt Muskau II gehörten, dem Amtsbezirk eingegliedert. Die Gemeinde Gablenz wurden dem Amtsbezirk Muskau I ab 1. Januar 1908 zugeordnet.
Ab 1. Januar 1933 wurde der Amtsbezirk Muskau I praktisch aufgelöst. Die Gutsbezirke waren bereits 1929 entweder in eigenständige Landgemeinden umgewandelt worden oder den entsprechenden Gemeinden zugeordnet worden. Die Gemeinde Braunsdorf wurde dem neuen Amtbezirk Neu-Tzschöpeln zugeteilt. Die Gemeinden Berg, Burglehn-Muskau, Gablenz, Köbeln, Krauschwitz und Lugknitz bildeten den neuen Amtsbezirk Lugknitz, der ab 1940 Amtsbezirk Gablenz hieß. Die Gemeinden Haide, Keula, Sagar, Skerbersdorf, Weißkeißel und ein Teil des Gutsbezirks Forst Muskau bildeten von nun an den neuen Amtsbezirk Keula.
Die Organe der Amtsverwaltung in den Amtsbezirken waren der Amtsvorsteher, der auf die Dauer von 6 Jahren vom Oberpräsidenten des Regierungsbezirkes ernannt wurde und der Amtsausschuss. Dieser bestand aus Vertretern sämtlicher zum Amtsbezirk gehörigen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirken.
Das Gebiet der Standesherrschaft Muskau wurde in 3 Amtsbezirke (Amtsbezirk Muskau I, Muskau II und Muskau III) geteilt. Der Amtsbezirk Muskau I setzte sich aus den Gemeinden Brandt, Braunsdorf, Buchwalde, Klein-Priebus, Köbeln, Lugknitz, Podrosche, Sagar, Skerbersdorf, Werdeck, den Gutsbezirken Braunsdorf, Burglehn-Muskau, Skerbersdorf sowie den standesherrschaftlichen Forstbezirken Podrosche, Neudorf, einem Teil Lugknitz und einem Teil Muskau zusammen.
Im Zuge von Amtsbezirksveränderungen wurden 1893 die Gemeinden Klein-Priebus, Podrosche und Werdeck sowie der Forstbezirk Podrosche ausgegliedert und dem Amtsbezirk Sänitz zugeordnet. Zeitgleich wurden die Gemeinden Berg, Haide, Keula, Krauschwitz und Weißkeißel, die Gutsbezirke Berg, Gablenz, Keula und Weißkeißel sowie die standesherrlichen Forstbezirke Köbeln, Keula und Weißkeißel, die bisher zum Amt Muskau II gehörten, dem Amtsbezirk eingegliedert. Die Gemeinde Gablenz wurden dem Amtsbezirk Muskau I ab 1. Januar 1908 zugeordnet.
Ab 1. Januar 1933 wurde der Amtsbezirk Muskau I praktisch aufgelöst. Die Gutsbezirke waren bereits 1929 entweder in eigenständige Landgemeinden umgewandelt worden oder den entsprechenden Gemeinden zugeordnet worden. Die Gemeinde Braunsdorf wurde dem neuen Amtbezirk Neu-Tzschöpeln zugeteilt. Die Gemeinden Berg, Burglehn-Muskau, Gablenz, Köbeln, Krauschwitz und Lugknitz bildeten den neuen Amtsbezirk Lugknitz, der ab 1940 Amtsbezirk Gablenz hieß. Die Gemeinden Haide, Keula, Sagar, Skerbersdorf, Weißkeißel und ein Teil des Gutsbezirks Forst Muskau bildeten von nun an den neuen Amtsbezirk Keula.
Die Organe der Amtsverwaltung in den Amtsbezirken waren der Amtsvorsteher, der auf die Dauer von 6 Jahren vom Oberpräsidenten des Regierungsbezirkes ernannt wurde und der Amtsausschuss. Dieser bestand aus Vertretern sämtlicher zum Amtsbezirk gehörigen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirken.
Ordnung.- Bauaufsicht.- Straßen- und Wegebau.- Wasserpolizei.- Gewerbeaufsicht
- 2002 | Findbuch/Datenbank
- 2025-03-12 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5