Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

50022 Kreisausschuss Hoyerswerda

Datierung1850 - 1935
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)8,31
Das Landratsamt Hoyerswerda entstand 1825 als Folge der für die Provinz Brandenburg erlassenen Kreisordnung. Er unterstand dem Regierungsbezirk Liegnitz [Legnica].
Als Vollzugsorgan der sich entwickelnden Kreisselbstverwaltung wurde ab 1874 der Kreisausschuss gebildet, der zugleich den Charakter einer staatlichen Verwaltungsbehörde erhielt. Er setzte sich aus dem Landrat und 6 Beisitzern, die von der Kreisverwaltung gewählt wurden, zusammen. Die Aufgaben des Kreisausschusses bestanden zunächst in der Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistages sowie in der Ernennung der Kreisbeamten. Der Zuständigkeitsbereich erweiterte sich schließlich auf alle bedeutenden Zweige der Verwaltung sowie auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
1924 übernahm der Kreisausschuss die Verwaltung der Fürsorgeaufgaben im Kreis.
Ab 1933 mit der Machtübernahme der Faschisten wurden in Preußen wie in ganz Deutschland die parlamentarischen Formen der Selbstverwaltung in zunehmenden Maße beseitigt. Nachdem bereits im Februar 1933 der Kreistag aufgelöst wurde, wurde wenig später dem Kreisausschuss das Beschlussrecht zugunsten des Landrates entzogen. Seine Funktion als Verwaltungsgericht setzte der Ausschuss noch bis 1939 fort. Im Dezember 1933 wurde die Selbstverwaltung der Gemeinden aufgehoben und der Aufsicht des Landrates unterstellt.
Staatsverfassung, Wahlen.- Verwaltung des Kreises.- Gemeindeverwaltung.- Personenstandswesen.- Öffentliche Sicherheit und Ordnung.- Gesundheitswesen und Veterinärwesen.- Schulsachen.- Wohlfahrt und Jugendpflege.- Finanzwesen, Steuerwesen und Geldwesen.- Handel und Gewerbe.- Verkehrswesen und Nachrichtenwesen.- Bauwesen.- Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
  • 2017 | Elektronisches Findmittel
  • 2025-03-12 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang