Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

50307 Königliches Landgericht Bautzen

Datierung1658 - 1873
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)
Im Zuge der Behördenreform in der sächsischen Justiz wurde zunächst zum 1. Mai 1835 per Verordnung vom 28. März 1835 das Kreisamt Bautzen errichtet. Dem Appellationsgericht Bautzen unterstellt, übernahm es von der aufgelösten Oberamtsregierung die Aufgabe als Gericht erster Instanz im Bezirk des bisherigen Königlich Sächsischen Gerichtsamts Bautzen. Dessen Behördenleiter übernahm auch die Leitung des Kreisamtes. Neben dem Amtsleiter waren zwei weitere zum Richteramt befähigte Assesoren, drei Expedienten, ein Botenmeister, ein Frohn und je nach Bedarf Protokollanten, Lohnschreiber und Boten angestellt. Jeder der drei Richter zeichnet für ein Gerichtsdepartement verantwortlich. Für bestimmte Angelegenheiten gab es kollegiale Beratungen. Dem Amtsleiter oblag die Führung der Behörde und ihm unterstanden in der ersten Abteilung die Verfassungsangelegenheiten sowie alle Zivilrechtsstreitigkeiten einschließlich der Konkurse und Edictalsachen. In der zweiten Abteilung wurden alle Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschließlich der vom ehemaligen Gerichtsamt übernommenen Lehns- und Hypothekensachen behandelt. Die Aufgabe der dritten Abteilung schließlich waren die Kriminal-, Rügen-, Polizei- und Verwaltungssachen. In Folge der neuen Verfassungseinrichtungen trat das Kreisamt für die Oberlausitz in Justizsachen in das Verhältnis der erbländischen Bezirksämter. In dieser Funktion übernahm es ab 1. August 1835 auch die Aufsicht über Ablösungssachen. Zum 5. April 1841 erhielt das Kreisamt bei Beibehaltung aller seiner bisherigen Aufgaben den Titel Königliches Landgericht verliehen. Der Behördenleiter wurde zum Direktor ernannt. Bis 1856 übernahm das Landgericht die, von zahlreichen Patrimonialgerichten des Bautzener Landes einschließlich der der Stadt Bautzen und ihrer Ratsdörfer, an den Staat abgetretene Gerichtsbarkeit. Auf Grundlage des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 wurde das Königliche Landgericht Bautzen aufgelöst. Seine Aufgaben übernahm das daraufhin 1856 gebildete Gerichtsamt Bautzen, dessen Sprengel dem der Vorgängerbehörde im Wesentlichen entsprach.
Strafsachen.- Zivilsachen.- Nachlässe.- Ablösungen.- Grundstücksangelegenheiten.- Staatsverwaltung.- Grenzregulierungen.- Finanzen.- Schulwesen.- Gemeindeangelegenheiten.- Armenwesen.- Sicherheitspolizei.- Landwirtschaft.- Forstwesen, Jagd und Fischerei.- Handel, Handwerk und Gewerbe.- Bauwesen.- Feuerpolizei.
  • 2010 | Datenbank
  • 2011 | Findliste
  • 2025-05-16 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • um 1960 mit Nachträgen um 1970 und um 1980 | Findkartei
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang