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Beständeübersicht

Bestand

50345 Waisenamt Bautzen

Datierung1684 - 1821
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)
Durch die kurfürstliche Waisenamtsordnung für das Markgraftum Oberlausitz vom 23. Februar 1659, am 2. Januar 1666 durch die Landstände der Oberlausitz bestätigt, wurde das landständische Waisenamt Bautzen errichtet. Es hatte die Aufgaben für die Angehörigen des Adels "auf dem Lande" die Vormundschaftsgeldrechnungen der unmündigen Witwen und Kinder zu verwahren, die regelmäßige Zurückzahlung von Vormundschaftsgeldern bei Erreichen der Mündigkeit zu kontrollieren und Nachlässe von verstorbenen Personen zu verwalten. Im Bedarfsfall setzte das Waisenamt auch Vormünder ein. Zum Waisenamt wurde je ein adliger Vertreter aus dem Budissiner [Bautzener] Kreis, dem Kamenzer, dem Ruhländer und dem Löbauer Kreis bestimmt. Ursprünglich trat das Waisenamt einmal jährlich nach Walpurgis zusammen. Später gab es jährlich zwei Sessionen zu Walpurgis und zu Michael. Sitz des Waisenamtes waren die unteren Landstuben des Ständehauses in Bautzen. Ab 1730 erweiterte sich die Zuständigkeit auch auf die nachgelassenen Witwen und Kinder von Geistlichen in der Oberlausitz. Die 1790 erlassene Allgemeine Vormundschaftsordnung für das Markgraftum Oberlausitz bestätigte in Kapitel 1 § 6 die Aufgaben des Waisenamtes. Mit Mandat vom 12. März 1821 über die neuen Verfassungs- und Verwaltungseinrichtungen in der Oberlausitz wurde das Waisenamt aufgelöst und seine Aufgaben der neugebildeten Oberamtsregierung übertragen.
Testamente.- Nachlässe.- Vormundschaften.- Käufe, Verkäufe und Pachten.
  • 2025-03-12 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • um 1955 mit Nachträgen um 1960 und um 1980 | Findkartei
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