Herzog Heinrich von Sachsen-Weißenfels-Barby erklärt, dass auf den Fall, dass seiner Schwiegertochter Auguste Luise die im Ehevertrag vom 18. Dezember 1720 versprochenen 50.000 Gulden Dotalgelder, als 30.000 Gulden von Oels und 20.000 Gulden von Stuttgart nicht erhalten werden könnten, er sich mit 20.000 Talern begnügen und dies seiner Schwiegertochter an ihrem Dotalitium (Leibgedinge) nicht nachteilig sein solle.
| Unterschrift und Siegel. |
| Barby |
| K 475 |
| Papier |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 14568aBenutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: