Markgraf Wilhelm [I.] und Markgräfin Elisabeth zu Meißen beurkunden, dass Wenzel, Albrecht, Thimo und Georg, Herren zu Colditz, ihnen Haus und Stadt Eilenburg für 6800 Schock Groschen Freiberger Münze auf acht Jahre verpfändet haben, nach Ablauf welcher Zeit dieser Vertrag nach halbjähriger Aufkündigung aufgehoben werden soll, so dass der Markgraf und die Markgräfin, wenn ihnen nach geschehener Aufkündigung die Zahlung nicht geleistet würde, Eilenburg weiter zu verpfänden befugt, jedoch alsdann dafür Sorge zu tragen verbunden sein sollen, dass der neue Besitzer wegen dessen Einlösung in dem Maße Sicherheit stelle, wie sie es getan haben.
10003 Diplomatarien und Abschriften, Kapsel 134, Nr. 134. |
Druck: CDS I B, Bd. 1, Nr. 530. |
Leisnig |
W.A. III, 372 |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 04861Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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