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mandati de non impediendo prosequi nec pendente lite ad insolitas operas cogendo ut et edendo cum clausula
10690 Reichskammergericht
| Archivaliensignatur | 39 |
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| Datierung | 1655 - 1659 |
mandati de non impediendo prosequi nec pendente lite ad insolitas operas cogendo ut et edendo cum clausula
Belastung der Kl. mit über alte Gewohnheit hinausgehenden Dienstpflichten und Abgaben.
Die Kl. behaupten, ihnen seien von den Bekl. Dienstpflichten und Abgaben auferlegt worden, die über althergebrachte Rechte und Gewohnheiten hinausgingen und sie in unerträglicher Weise belasteten. Sie hätten ihr Anliegen bei dem Bekl. vorgebracht und um Erleichterung der Lasten nachgesucht, seien aber "vertröstet" worden. Daraufhin habe der Bekl. gegen die Kl. Klage vor dem RKG wegen "verbottene[r] conventicula und rebelliones" erhoben, ein Pönalmandat des Gerichts erlangt und ihnen daraufhin neue Frondienste auferlegt. Außerdem habe der Bekl. sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte behindert. Die Kl. behaupten weiter, ihre Zusammenkünfte hätten nicht zum Zwecke der Rebellion stattgefunden, sondern allein der "zusammentragung ... [der] bis dahero per iniuriam officialum erlittenen trangsahlen" und seien nach ihrer Ansicht "zuläßig und erlaubet" gewesen.
Durch das Mandat des RKG wird der Bekl. verpflichtet, die Kl. weder selbst noch durch seine Beamten an der Fortführung ihres Prozesses und an ihrer Verteidigung zu hindern, sie nicht über alte Gewohnheit hinaus mit Dienstpflichten und Abgaben zu beschweren und alte Lehenbücher herauszugeben, um den Kl. zu ermöglichen, ihre Rechte geltend zu machen.
| Kläger/Antragsteller: | Schönburgische Untertanen der Herrschaft Waldenburg Beklagter/Antragsgegner: Otto Albrecht, Herr von Schönburg Prokuratoren Kl.: Dr. Paul Gambs 1655 Prokuratoren Bekl.: Dr. Jonas Eucharius Erhardt 1652 Inhalt/Beweismittel: Q 2 Kl. versichern den Bekl. ihrer Treue und erklären, ihren hergebrachten Dienst- und Zinspflichten nachkommen zu wollen 1653 (i. A.) Q 3 Beurkundung der Zustellung der Beschwerden der Kl. an den Amtmann zu Hartenstein, Oswald Leupold 1653 Q 4 Beurkundung der Zustellung der Beschwerden der Kl. an den Bekl. 1653 Q 5 RKG: Poenalmandat gegen die Kläger 1653 (i. A.) Q 6 Kl. an das RKG: verteidigen sich in dem von dem Bekl. angestrengten Mandatsprozeß 1654 Q 9 Bekl. an das RKG: nimmt Stellung zu den Vorwürfen der Kl. 1654 Q 10 Kaiser Rudolf II. als König von Böhmen: belehnt Georg II., Wolf II., Georg III., Hugo II. und Veit II. von Schönburg mit den Herrschaften Glauchau, Waldenburg und Pürstein ("Pirsenstein") 1577 (i. A.) Q 11 Protokoll einer Vernehmung von Untertanen in der Herrschaft Waldenburg auf Veranlassung des Bekl. 1654 Q 13 Kaiser Ferdinand III. als König von Böhmen: regelt die Vergabe von Lehen und die Zuständigkeit für Lehenstreitigkeiten v.a. im Königreich Böhmen 1651 Q 15 Bekl. nimmt Stellung zu den Vorwürfen des Kl. 1655 Q 16, 17 Protokolle von Vernehmungen von Untertanen in der Herrschaft Waldenburg auf Veranlassung des Bekl. 1654 Q 19 Kl. an das RKG: berichten von neuen Beschwerungen durch den Bekl. 1659 Ist-Bestand der Akte: Q 1-19 und 2 weitere Schriftstücke |
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| Verweis: | Vgl. Nr. 30-38, 40-43, 45 |