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Archivale im Bestand
mandati sine clausula ad edendum inventarium reddendum rationes et reliqua cum citatione
10690 Reichskammergericht
Archivaliensignatur | 75 |
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Datierung | 1618 - 1650 |
mandati sine clausula ad edendum inventarium reddendum rationes et reliqua cum citatione
Rechnungslegung des Bekl. über die von ihm ausgeübte Vormundschaft über den Kl. und der Verlust der Rechte des Kl. an den Stammlehen Sachsgrün ("Sachsengrün") und an Troschenreuth ("Droschreidt").
Nach dem Tod des Vaters des Kl., Melchior von Feilitzsch, Beisitzer des RKG, war der Bekl. 1596 zum Vormund des Kl. ernannt worden. Die Ernennung hatte das RKG 1597 bestätigt. Weitere Vormünder waren Ludwig von Stadion und Ludwig Wolff von und zu Flehingen.
Der Kl. behauptet, der Bekl. habe seine Pflichten als Vormund vernachlässigt. Insbesondere habe er versäumt, die Einsetzung ("renovatione simultane ac investiture") des Kl. neben dessen inzwischen verstorbenem Vetter, Christoph Heinrich von Feilitzsch, in die Stammlehen seiner Familie, Sachsgrün und Troschenreuth, durch den sächsischen Kurfürsten zu veranlassen. Christoph Heinrich von Feilitzsch habe indessen die Güter an Julius von Seckendorff verkauft. Nachdem der Kl. die Volljährigkeit erlangt habe, habe er gegenüber dem Käufer ("praetenso emptore") sein "ius revocandi" geltend gemacht; der kurfürstlich sächsische Hof habe aber entschieden, dass der Kl. seine Rechte an den Käufer verloren habe, da "die revocatio investiturae simultaneae von dem vormunder negligirt unnd auß der acht gelaßen worden" sei.
Der Kl. behauptet, durch die Pflichtverletzungen des Bekl. sei ihm ein Schaden von 70.000 Gulden entstanden, und fordert Schadensersatz.
Durch das Mandat des RKG wird der Bekl. verpflichtet, über seine Vormundschaft Rechnung zu legen, für Schäden, die durch seine Pflichtverletzung entstanden sind, Schadensersatz zu leisten und das beim Tod des Vaters des Kl. erstellte Inventar herauszugeben.
Kläger/Antragsteller: | Ludwig Marquardt von Feilitzsch, Kammergerichtsassessor Beklagter/Antragsgegner: Bernhard von Menzingen zu Menzingen Prokuratoren Kl.: Dr. Christoph Stauber 1618, Dr. Johann Leonhardt Gerhardt 1625, Dr. Georg Goll 1633 Prokuratoren Bekl.: Dr. Johann Georg Krapf 1617, Dr. Johann Bartholomäus Bergner 1620, Dr. Johann Jacob Ritter 1628, Dr. Konrad Blaufelder 1639 Instanzen: Inhalt/Beweismittel: Q 4 Verschiedene Schriftstücke, die Rechte des Kl. und seines Vaters an Sachsgrün und Troschenreuth betr.; darin u.a.: Vormünder des Kl. bitten den Kurfürsten von Sachsen um Ausstellung eines Mutscheins 1579, 1588 (i. A.) Q 10 Kurfürstlich sächsische Kanzlei bestätigt Lehensmutung durch den Kl. 1604, 1611, 1617 (i. A.) Q 11 Urteil in dem Rechtsstreit Kl. ./. Julius von Seckendorff: Abweisung der Ansprüche des Kl., da dieser die schuldigen Beweise nicht erbracht habe 1618 (i. A.) Q 12 Kl. bestätigt seinen Vormündern den Empfang von "rechnung sampt derselben receß und alle[r] brieff, urkhundt undt fahrnuß" und entlastet sie 1605 (i. A.) Q 13-18 Schriftsatz des Kl. ("eventuales replicae") mit Anlagen, v.a. die Frage der Übernahme der Vormundschaft über den Kl. betr. 1584-1619 (i. A.) Q 20 Schriftsatz (Duplik) aus einem Rechtsstreit des Utz von Ende mit Ludwig Wolff von und zu Flehingen 1597 (i. A.) Q 20, 21 Kurfürst von der Pfalz lädt den Kl. zur "wiederempfängnus" von 200 Gulden Manngeld eines nicht genannten Lehens nach Heidelberg 1601 (i. A.) Q 23 Schematische Übersicht über die familiären Verhältnisse des Kl. 1619 (i. A.) Q 26-32 Verschiedene Urkunden zum Beweis der Rechte der Familie von Feilitzsch an Sachsgrün und Troschenreuth, insbes. Lehenbriefe 1518-1573 (i. A.) Q 55 Ludwig Wolff von und zu Flehingen listet die von den Vormündern des Kl. "auß dem inventario zue Speyer" gelieferten Gegenstände ("vormundtschafft liefferung") auf 1598 (i. A.) Q 82 Auszug eines "alten, über daß ritterguth Sachsengrün gemachten anschlags" 1628 (i. A.) Q 105 Inventar des Nachlasses des Melchior von Feilitzsch 1589 (zwei Exemplare, davon eines i. A.) Q 120 Aufstellung von Urkunden, die der Kl. von seinen Vormündern empfangen und deren Empfang er quittiert hat 1631 Q 130, 137, 145 Schriftsätze des Kl. 1633 Q 149 Entscheidungsvorschlag des Schöffenstuhls zu Leipzig: der Kl. habe aufgrund fehlender bzw. versäumter Nachsuchung um Belehnung mit Sachsgrün und Troschenreuth seine Rechte an den Lehen verloren 1618 (i. A.) Q 164 Entscheidungsvorschlag der Juristenfakultät der Universität Leipzig "in puncto revocatoriae feudi" 1633 (i. A.) Q 165 Entscheidungsvorschlag der Juristenfakultät der Universität Wittenberg "in puncto revocatoriae feudi" 1633 (i. A.) Q 166 Entscheidungsvorschlag der Juristenfakultät der Universität Jena "in puncto revocatoriae feudi" 1633 (i. A.) Q 167 Entscheidungsvorschlag des Schöffenstuhls zu Coburg "in puncto revocatoriae feudi" 1633 (i. A.) Q 168 Entscheidungsvorschlag der Juristenfakultät der Universität Marburg "in puncto revocatoriae feudi" 1633 (i. A.) Ist-Bestand der Akte: Q 1-188 (ohne 14, 110, 121, 188; 3 nur Deckblatt; 105, 107-109, 120 doppelt) und 24 weitere Schriftstücke |
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