Beständeübersicht
Archivale im Bestand
mandati cassatorii et restitutorii cum clausula una cum salvo conductu
10690 Reichskammergericht
| Archivaliensignatur | 43 |
|---|---|
| Datierung | 1659 |
mandati cassatorii et restitutorii cum clausula una cum salvo conductu
Inhaftierung und Landesverweisung der Kl. und Wegnahme von Teilen ihres Besitzes.
Die Kl. behaupten, sie hätten bei dem Bekl. die Rechte der Schönburgischen Untertanen geltend gemacht, insbesondere gegen entgegen alter Gewohnheit verlangte Frondienste protestiert. Daraufhin habe der Bekl. sie zunächst inhaftiert und schließlich des Landes verwiesen und Teile ihres Besitzes zum Nachteil ihrer Familien eingezogen.
Durch das Mandat des RKG wird der Bekl. verpflichtet, die Landesverweisung zurückzunehmen, den Kl. ihren Besitz zurückzugeben oder ihnen Ersatz des erlittenen Schadens zu leisten und den Kl. freies Geleit zu gewähren.
| Kläger/Antragsteller: | Nikolaus Auerwald, Hans Becker und Georg Röhner, Schönburgische Untertanen der Herrschaft Hartenstein Beklagter/Antragsgegner: Otto Albrecht, Herr von Schönburg, zu Glauchau und Waldenburg Prokuratoren Kl.: Dr. Paul Gambs 1659 Prokuratoren Bekl.: Dr. Jonas Eucharius Erhardt 1657 Inhalt/Beweismittel: Q 2 Kl. bitten den Bekl. um Aufhebung der gegen sie ausgesprochenen Landesverweisung 1655 (i. A.) Ist-Bestand der Akte: Q 1-7 und 14 weitere Schriftstücke |
|---|---|
| Verweis: | Vgl. Nr. 30-42, 45 |