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Kurfürst Johann Georg I., Herzog zu Sachsen, belehnt Heinrich von Einsiedel und seine rechten Leibeslehnserben mit Wolftitz (Wolfftitz), dem Dorf, samt dem Vorwerk und der Abtmühle, mit Äckern, Wiesen und Gehölzen, der Fischerei in der Wyhra (Wyra), vom Wolftitzer Lache an bis an die Abtfurt und die Teiche, mit obersten und niedersten Gerichten; außerdem
20392 Rittergut Gnandstein
Archivaliensignatur | U 116 |
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Datierung | 1628 August 7 |
Kurfürst Johann Georg I., Herzog zu Sachsen, belehnt Heinrich von Einsiedel und seine rechten Leibeslehnserben mit Wolftitz (Wolfftitz), dem Dorf, samt dem Vorwerk und der Abtmühle, mit Äckern, Wiesen und Gehölzen, der Fischerei in der Wyhra (Wyra), vom Wolftitzer Lache an bis an die Abtfurt und die Teiche, mit obersten und niedersten Gerichten; außerdem
- Dorf und Vorwerk Eschefeld mit etlichen Zinsen, auch mit obersten und niedersten Gerichten in- und außerhalb des Dorfes einschließlich der Gehölze, Äcker, Felder, Wiesen und Teiche mit allen Rechten, Zinsen, Diensten und anderen Gerechtigkeiten, wie solches von alters her ihnen zusteht;
- etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain (Greiffenhain) mit obersten und niedersten Gerichten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und der Mitgebrauch der Jagd auf der Greifenhainer Flur, so wie diese lt. Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;
- das ganze Holz, das Stöckigt (Stöckicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen, (ausgenommen etliche Striemen, die nach Frohburg gehören) - wie es schon lange Zeit zum Hause Gnandstein mit Wolftitz gehört hat, bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, samt der Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt, wie auch auf den anderen Hölzern, die zum Rittergut Wolftitz oder den dorthin verwiesenen Untertanen gehören, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit;
- das Kirchlehn zu Bocka (Bockau) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit, dazu das Dorf Bocka mit Lehen, Zinsen, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, ausgenommen die zwei Mann zu Bocka, die mit obersten und niedersten Gerichten lt. Grimmaischen Vertrag stets nach Gnandstein gehören;
- Zinsen und Güter im Dorf zu Pahnitz (Panitz) und im Dorf zu Borgishain (Burgitzhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;
- Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;
- Nomination am Pfarrlehn zu Bocka (Bockau) und Kollation der Pfarre zu Eschefeld, wie sie an seine Vorfahren im Jahre 1552 von Kurfürst August übertragen worden sind, jedoch in Übereinstimmung mit dem Superintenden zu Borna (Bornau);
- das Holz, genannt das Stöckigt (Stockicht), mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit obersten und niedersten Gerichten und allen Gerechtigkeiten;
- zwei Bauerngüter und Wiesen, die vom Großvater, Hildebrand von Einsiedel, im Dorf zu Wolftitz neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit etlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche), alles wurde aus Erbe in Mannlehn verwandelt. Die Belehnung erfolgt nach Erbteilung und Vergleich mit dem Vater Hildebrand von Einsiedel als Mannlehn.
Mitbelehnt werden sein Vater Hildebrand von Einsiedel d. Ä., seine Brüder Hildebrand von Einsiedel d. J. und Alexander von Einsiedel, seine Vettern Abraham von Einsiedel, jetzt zu Pretzsch; Hans von Einsiedel zu Prießnitz; Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Scharfenstein; Hans von Einsiedel zu Lobstädt (Lobschwitz); Innocentius von Einsiedel zu Syhra (Syrau); Georg Heinrich von Einsiedel, ehemals zu Sahlis (Salitz), jetzt zu Roschwitz.
Z.: Räte Wolff von Lüttichau zu Kmehlen, Kanzler; Dr. Gabriel Tüntzel; Gottfriedt Bernhardt von Ende; Dr. Johann Strauch; Nicol Gebhardt von Miltitz.
Ausfertigung Pergament 702 (-698) x 553 (-550) mm, Umbug 70 mm Deutsch | |
Beglaubigungsmittel: | Siegel des Ausstellers angekündigt, gut erhalten, Großes Reitersiegel mit Wappen aller wettinischen Besitzansprüche, rotes Lacksiegel in Wachswanne, am oberen Rand etwas beschädigt, Durchmesser 110 mm. Unterschrift gleiches Siegel wie U 115 |
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Verweis: | Vgl. U 100, U 102, U 107, U 111, U 113, U 123, U 125, U 127, U 131. |
Provenienz: | Heinrich von Einsiedel (1592 - 1649), Wolftitz |
Ausstellungsort: | Dresden (Dreßden) |
Vermerke: | Dorsualvermerke: "No. 9"; "D"; "Ff." |