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mandati de non gravando contra servitia consueta ut et edendo cum clausula una cum ulteriori salvo conductu
10690 Reichskammergericht
| Archivaliensignatur | 30 |
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| Datierung | 1655 - 1660 |
mandati de non gravando contra servitia consueta ut et edendo cum clausula una cum ulteriori salvo conductu
Belastung der Kl. mit über alte Gewohnheit hinausgehenden Dienstpflichten und Abgaben.
Die Kl. behaupten, sie müßten fünf bis sechs Tage in der Woche Frondienste leisten und dabei "das ihrige verderben lassen", Wagen und Pferde jederzeit für die Bekl. bereithalten, nicht nur den Bekl., sondern auch den Haushaltungen der Kirchen- und Schuldiener sowie einem Malzhaus der Bürger zu Glauchau unentgeltlich Brennholz liefern, für den Bekl. zu 1) Güter und Felder bestellen, die nicht zu seinen Gütern gehörten, und dem Bekl. zu 1) brachliegende Felder als Schafweiden überlassen.
Neben regulären Abgaben müßten sie auch Abgaben für Wüstungen leisten, obwohl ihnen diese keine Erträge brächten.
Weiter behaupten die Bekl., Beschwerden über diese Zustände seien folgenlos geblieben. Auf Übergabe einer Memorialschrift hin hätten die Bekl. zwölf Untertanen verhaftet und u.a. genötigt zu schwören, die von ihnen geforderten Dienste und Abgaben zu leisten.
Durch das Mandat des RKG werden die Bekl. verpflichtet, die Kl. nicht über alte Gewohnheit hinaus mit Dienstpflichten und Abgaben zu beschweren und alte Lehenbücher herauszugeben, um den Kl. zu ermöglichen, ihre Rechte geltend zu machen.
Der Intervenient rügt die Zuständigkeit des RKG; die Zuständigkeit liege in der Sache bei einem kursächsischen Gericht.
| Kläger/Antragsteller: | Schönburgische Untertanen der Herrschaft Glauchau Beklagter/Antragsgegner: 1) Wolf Friedrich, Herr von Schönburg, zu Glauchau und Waldenburg, 2) Friedrich Müller, Schönburgischer Beamter zu Glauchau, Intervenient: Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen Prokuratoren Kl.: Dr. Paul Gambs 1655 Prokuratoren Bekl.: Dr. Jonas Eucharius Erhardt 1652 Prokuratoren Int.: Dr. Johann Ulrich Stieber 1659 Inhalt/Beweismittel: Q 7 Bekl. zu 2) an die Gemeinde Wernsdorf: Vorladung in das Amt Glauchau wegen der von sämtlichen Schönburgischen Untertanen übergebenen Schriften, "supplication" und "memorial" 1654 Q 8 Protokoll von Zeugenvernehmungen 1656 ohne Q Herren von Schönburg an das RKG: rechtfertigen die unterbliebene Entrichtung des Kammerzielers mit dem Ausbleiben von Einnahmen infolge der Verweigerung von Frondiensten durch ihre Untertanen 1659 ohne Q Kl. an das RKG: beklagen Missstände und Beschwerungen 1655, 1656, 1659, 1660 Ist-Bestand der Akte: Q 1-12 (ohne 2, 11; 3a, 3b, 10, 12 doppelt) und 18 weitere Schriftstücke |
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| Verweis: | Vgl. Nr. 31-43, 45 |