Durch den am 13. Mai 1779 zu Teschen getroffenen Friedensschluss, von der Kaiserlichen Königlichen Majestät erfolgte Abtretung der Krone Böheim [Böhmen] über die Gräflichen Schönburgischen Herrschaften Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein zuständigen Rechte an Kurpfalz und ferner von Kurpfalz an den Kurfürst zu Sachsen sowie die bei dem Kurfürsten zu Sachsen der genannten Reichsafterlehns-Herrschaften zu ersuchende Lehn
| Gesamtregierung |
| Loc. 430, Nr. 28 |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 30572 Gesamtregierung Glauchau, Nr. 272Benutzung im:
Staatsarchiv Chemnitz
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