Durch den am 13. Mai 1779 zu Teschen getroffenen Friedensschluss, von der Kaiserlichen Königlichen Majestät erfolgte Abtretung der Krone Böheim [Böhmen] über die Gräflichen Schönburgischen Herrschaften Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein zuständigen Rechte an Kurpfalz und ferner von Kurpfalz an Kurfürstliche Durchlaucht zu Sachsen
| Vollmacht für den Kaiserlichen Reichshofratsagenten Peter Nicolaus von Kirchenstock als Anwalt der Schönburger beim Reichshofrat. |
| Gesamtregierung |
| o. S. |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 30572 Gesamtregierung Glauchau, Nr. 273Benutzung im:
Staatsarchiv Chemnitz
Gliederung des Bestandes: