Dietrich von Torgau, Herr zu Püchau (Bichin), bekennt, dass ihn sein Herr Wilhelm [I.], Markgraf von Meißen, mit Reinhard von Strehla (Strel), Herren zu Beeskow (Besekawe), seinem Oheim, wegen der Güter und der Vasallen (manschaft), die sie in Gesamtlehen gehabt haben, verglichen hat. Er gelobt dem Markgrafen Wilhelm [I.] sowie dessen Brüdern Friedrich [III.] und Balthasar, sich an den Vergleich zu halten und setzt dafür Botho von Eilenburg, Herren zu Eilenburg (Ileborg), sowie Siegfried und Gebhard [XII.] von Querfurt, denen Mühlberg gehörte (gevettern der Molberg was), als Bürgen ein. Im Fall von Verstößen sollen nach Mahnung durch den Markgrafen Wilhelm [I.] oder durch dessen Brüder der Aussteller und die Bürgen in Torgau (Torgaw) Einlager halten, bis die Angelegenheit beigelegt ist. Falls ein Bürge stirbt, soll ihn der Aussteller binnen vier Wochen ersetzen. - Siegel der Bürgen angekündigt.
Vier SP des Ausstellers und der Bürgen an Pergamentstreifen. |
Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen |
... der gegeben ist noch gotes geburt dricenhundert jar dor noch indeme acht und sibinzigesten jare an sente Sebastiani abinde in unser{1} stat czu Lipczig.
1 Diese Bezeichnung deutet darauf hin, dass die Urkunde in der wettinischen Kanzlei aufgesetzt wurde, da Dietrich von Torgau hier sicherlich keine Besitzansprüche auf Leipzig geltend machen wollte. |
Druck: Dipl. Ileb., T. 1, Nr. 410. |
Leipzig |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 04216Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: