Diether, Erzbischof von Mainz, ernennt, nachdem der von seinem Vorgänger Erzbischof Adolf ernannte Vorsteher zu Erfurt und Amtmann zu Rusteburg (Rusteburg), der Mainzer Domherr Graf Heinrich von Schwarzburg einen nächtlichen Überfall auf die Stadt Heiligenstadt durchgeführt und Gut des Erzstifts entfremdet habe, Herzog Albrecht von Sachsen zum neuen Amtmann zu Rusteburg und auf dem Eichsfeld. Er trifft dafür detaillierte Bestimmungen.- Weitere genannte Orte/Burgen: Gieboldehausen (Giboldehusen), Gleichenstein (Glichensteyn), Bischofstein (Bischofsteyn), Duderstadt, Lindau (Lyndauwe) [Eichsfeld], Greifenstein (Griffensteyn), Grysenwende [noch nicht identifiziert].- Weitere genannte Person: Ernst, Kurfürst von Sachsen,
Siegel an Pergamentstreifen. |
Vgl, Nr. 08398. |
Duderstadt |
deutsch |
Pergament |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 08384Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: