Johannes, Bischof von Naumburg, und die Äbte Martinus zu Altzella (Altzelle) und Antonius zu Buch befehlen unter Androhung geistlicher Strafen allen, welche für die Kanonisation des Bischofs Benno wichtige Schriftstücke haben, und insbesondere den Mitgliedern der Kollegiatstifter zu Goslar und dem Abt und Konvent des Petersklosters zu Erfurt, die Vorlegung jener Schriften; Notariatsinstrument, inseriert ist die Vollmacht der drei Kardinäle Nr. 871.
Die drei Siegel an Pergamentstreifen. |
Pergament |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 12856 Domkapitel Meißen, Nr. 876Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: