Die ungarischen Räte Rudolf, päpstlicher Legat und Bischof von Breslau, und Georg (Jorg) vom Stein sowie die sächsischen Räte Hans von Weißbach (Weyßenbach), Domherr zu Meißen, Lorenz (Lorentz) Schaller, Doktor beider Rechte, und Caspar von Schönberg, Ritter, treffen eine Abrede zwischen dem König [Matthias] von Ungarn und Böhmen einerseits sowie Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen andererseits unter anderem zu folgenden Punkten: 1) Der König von Ungarn soll als König von Böhmen anerkannt und durch Kurfürst Ernst in die kurfürstliche Einigung aufgenommen werden. 2) Der König soll keine Forderungen bezüglich dessen stellen, was die von Sachsen seit der Einigung von Iglau [heute Jihlava, Tschechien] und Regensburg an sich gebracht haben. 3) Der König soll Herzog Ernst Sagan [heute Zagan, Polen], Priebus [heute Przewóz, Polen] und Naumburg am Bober [heute Nowogród Bobrzanski, Polen] leihen. 4) Der König soll denen von Sachsen zu ihren Recht gegen den Weißen Herzog [zu Oels, heute Olesnica, Polen] verhelfen.
Fünf Siegel der ungarischen und sächsischen Räte. |
Breslau [heute Wroclaw, Polen] |
deutsch |
W.A. ad K. 86-71 |
Papier |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 08191Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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