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Mandat "de observando in constitutionibus imperii praescripto modo collectandi ac manifestandi nec gravando ultra relaxando captivo cum omni causa et amplius non molestando sine clausula"
10690 Reichskammergericht
| Archivaliensignatur | 41 |
|---|---|
| Datierung | 1664 - 1780 |
Mandat "de observando in constitutionibus imperii praescripto modo collectandi ac manifestandi nec gravando ultra relaxando captivo cum omni causa et amplius non molestando sine clausula"
Einziehung von Reichskontributionen durch die Bekl.
Die Kl. behaupten, die Bekl. forderten ohne Vorlage eines kaiserlichen Zahlungsbefehls Reichskontributionen von ihnen, die über das übliche Maß hinausgingen. Da die Kl. die Zahlung verweigert hätten, seien sächsische und Schönburgische Soldaten zu ihnen geschickt worden, um den angeblichen Zahlungsverzug zu ahnden. Sie hätten die Kl. misshandelt und "alleß alß die ärgste feindt" weggenommen und geplündert. Dann sei von den Kl. die Erstattung für die Kosten des Einsatzes der Soldaten gefordert worden. Schließlich habe der sächsische Schösser zu Zwickau auf Befehl der Bekl. den Schönburg'schen Untertanen Hans Giersmann festnehmen, nach Zwickau bringen und dort inhaftieren lassen.
Zudem behaupten die Kl., sie müssten "fast tägliche frohn undt dienste" für die Bekl. erbringen und Zahlungen an sie leisten.
Die Bekl. werden durch das Mandat des RKG verpflichtet, sich bei der Erhebung von Abgaben nach der Reichskonstitution zu richten, den Gefangenen freizulassen, Übergriffe auf die Kl. zu unterlassen und alle Maßnahmen zum Nachteil der Kl. aufzuheben.
Die Bekl. behaupten, die Kl. hätten jede Zahlung verweigert, und man sei daher zur Exekution der Zahlungsbefehle gezwungen gewesen, bei der sächsische Soldaten eingesetzt worden seien; die Exekutionskosten seien den Kl. auferlegt worden. Die str. Verhaftung des Schönburg'schen Untertanen Hans Giersmann sei auf Befehl des Kurfürsten von Sachsen "in causa criminali" erfolgt.
| Kläger/Antragsteller: | Sämtliche Schönburgische Untertanen Beklagter/Antragsgegner: Schönburgische Regierung zu Glauchau, Intervenient: Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen Prokuratoren Kl.: Lic. Johann Eichrodt 1664, Lic. Johann Heinrich Zinck 1664, Dr. Christian Jakob von Zwierlein 1779 Prokuratoren Bekl.: Dr. Jonas Eucharius Erhardt 1664, Dr. Heinrich Wilhelm Erhardt 1666, Lic. Johann Friedrich Lang 1779 Prokuratoren Int.: Lic. Johann Ulrich Stieber 1664 Inhalt/Beweismittel: Q 3 Schöffen zu Leipzig an die Schönburg'schen Untertanen im Amt Waldenburg: erklären, dass die Obrigkeit verpflichtet sei, bei der Erhebung von Türkensteuer und Römerzug den kaiserlichen Zahlungsbefehl vorzulegen 1663 Q 4 kursächsisches Oberhofgericht zu Leipzig an Friedrich Müller, Amtmann zu Glauchau: befiehlt, bei der Einziehung der Reichskontributionen von den Untertanen den Zahlungsbefehl des Kaisers oder des Reichspfennigmeisters vorzulegen 1663 Q 10 Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen, fordert das kursächsische Oberhofgericht zu Leipzig zur Rücknahme des Befehls der Vorlage des kaiserlichen Zahlungsbefehls bei Einziehung der Reichskontributionen auf 1663 (i. A.) Q 12 Reichspfennigmeister an sämtliche Herren von Schönburg: beklagt den Zahlungsverzug der Schönburgischen Untertanen 1663 (i. A.) Q 14 Johann Philipp Romanus, Amtmann zu Zwickau: erklärt, Hans Giersmann sei nicht auf Veranlassung eines Herrn von Schönburg verhaftet worden, sondern auf Befehl des Kurfürsten von Sachsen "wegen begangener auffwiegelung und rebellion wider seine obrigkeit" 1664 Q 15 RKG suspendiert die Jurisdiktion der Herren von Schönburg und ihrer Regierung in einer Streitigkeit mit ihren Untertanen 1652 (i. A.) Q 16 Protokoll einer Zeugenvernehmung u.a. zur Frage der ordnungsgemäßen Erhebung von Abgaben und Reichslasten durch die Bekl. 1664 Q 21 Int. an das RKG: begründet das Eingreifen sächsischer Soldaten in Schönburgischem Territorium 1665 Q 27 Auszüge v.a. aus Prozessakten, darin u.a.: Urteile und Listen von veruteilten Schönburgischen Untertanen 1601-1664 (i. A.) Q 37 Aufstellung der von 1655 bis 1665 ausgeschriebenen Reichs- und Provinzial- oder Landsteuer mit einer Aufstellung der von den Schönburg'schen Untertanen an die Schönburgische Regierung entrichteten Gelder 1666 Q 38 Aufstellung der seit 1656 in der Herrschaft Glauchau festgesetzen und fälligen Reichs-, Provinzial- oder Landsteuern und der tatsächlichen Einnahmen 1666 Q 39 Aufstellung der seit 1655 in der Herrschaft Waldenburg festgesetzen und fälligen Reichs-, Provinzial- oder Landsteuern und der tatsächlichen Einnahmen 1666 Q 40 Aufstellung der seit 1664 in der Herrschaft Lichtenstein festgesetzen und fälligen Reichs-, Provinzial- oder Landsteuern und der tatsächlichen Einnahmen 1666 Q 41, 56, 57, 65, 71 Protokoll von Zeugenvernehmungen zu verschiedenen Streitpunkten zwischen Kl. und Bekl. 1665 Q 52 a-c Kl. an das RKG: bitten um Ausstellung eines Mandats "attentatorum revocatorio et de pendente lite nihil innovando sine clausula cum salvo conductu" 1666 Q 58 Aufstellung der von den Gemeinden der Herrschaft Glauchau erstatteten "exequirgeldter" für die Exekution des Zahlungsbefehls 1665 Q 59 Aufstellung der von den Gemeinden der Herrschaft Glauchau erstatteten Unkosten für die Exekution des Zahlungsbefehls 1665 Q 63 Auszug aus dem Erbbuch des Amtes Glauchau 1616 (i. A.) Q 67 Liste der Untertanen der Herrschaft Glauchau 1666 (i. A.) Q 82 Schöffen zu Leipzig an die Schönburgischen Untertanen im Amt Waldenburg: erklären, dass die Obrigkeit von ihnen keine Gefälle von wüst liegenden Gütern verlangen könne 1662 Q 88, 89 RKG fordert die Bekl. auf, Freiheiten und Rechte der Kl. zu achten 1666 (i. A.) Q 97 Protokoll von Zeugenvernehmungen zu verschiedenen Streitpunkten zwischen Kl. und Bekl. 1666 (i. A.) Q 107 Protokoll von Zeugenvernehmungen zu verschiedenen Streitpunkten zwischen Kl. und Bekl. 1668 Q 124 Kl. bitten die Juristenfakultät der Universität Wittenberg um eine Stellungnahme ("consilium") in dem Rechtsstreit mit den Bekl. 1668 Q 125 "Consilium" der Juristenfakultät der Universität Wittenberg 1668 (i. A.) Q 135 Bekl. an das RKG: beschweren sich über erneute willkürliche Steuererhebung und die Verhinderung ihrer "zur berathung gemeiner angelegenheiten erforderlichen zusammenkunften" durch die Bekl. [um 1778] ohne Q "Num. 2" Kaiserliche Kommission verbietet den Herren von Schönburg die eigenmächtige Erhöhung bzw. Erhebung von Steuern und gestattet den Kl. die Überprüfung der Verwendung ihrer Steuergelder 1681 (i. A.) ohne Q "Num. 5", "Num. 6" Steuerpatente der Schönburg'schen Regierung 1777 (i. A.) ohne Q "Num. 7" Auszüge aus Steuerbüchern 1756-1777 (i. A.) Ist-Bestand der Akte: Q 1-156 und 11 weitere Schriftstücke |
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| Verweis: | Vgl. Nr. 30-40, 42, 43, 45 |