Bischof Johann [I.] von Meißen übereignet mit Zustimmung des Dompropsts Johann von Strehla und des ganzen Domkapitels die Pfarrkirche in Gröbern (Grobir) in der Propstei Großenhain (infra limites prepositure Hainensis) auf Bitten des Domdechanten Magister Dietrich [von Goch] der Domdechanei zu Meißen, der bereits zuvor das Kollaturrecht (ius conferendi) an dieser Kirche zustand. Wenn der jetzige Rektor der Kirche stirbt, zurücktritt oder anderweitig eine Vakanz entsteht, soll der Dechant dem Propst von Großenhain einen ständigen Vikar für diese Kirche präsentieren, der aus den Mitteln der Kirche einen solchen Anteil erhalten soll, dass er einen angemessenen Lebensunterhalt bestreiten und den Zahlungsverpflichtungen, insbesondere gegenüber dem Bischof und dem Propst von Großenhain als Archidiakon, nachkommen kann. Der Aussteller behält sich und dem Archidiakon alle bisherigen Rechte an der Kirche vor. - Siegel des Bischofs und des Domkapitels angekündigt.
zwei SP an Pergamentstreifen (Abb.: Blaschke, Siegel, Nr. 2 und 5) |
Hochstift Meißen |
Datum et actum in Stolpin anno domini M{o}CCC{mo}LX{o}, XXIIII{a} die mensis Aprilis. |
Druck: CDS II, Bd. 2, Nr. 518. |
Stolpen |
mlat. |
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Sächsisches Staatsarchiv, 12856 Domkapitel Meißen, Nr. 356Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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