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Beständeübersicht

Forstverwaltung

Die Anfänge der sächsischen Forstverwaltung reichen zurück bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts, als unter den Kurfürsten Moritz (1541-1553) und vor allem August (1553-1586) wesentliche Grundlagen für eine moderne Landesverwaltung geschaffen wurden. Einhergehend mit einer umfassenden Organisation von Wirtschaft und allgemeiner Verwaltung sollten auch die bisher noch ungeregelten und unklaren Zustände in der Verwaltung und Nutzung des Forstes beseitigt werden. Die Forst- und Holzordnung (1560) und die Generalbestallung für die Forstbedienten (1575) fassten vorherige Einzelerlasse zusammen und schufen damit die Basis für den Aufbau einer Forstverwaltungsorganisation. An der Spitze der mit Forst- und Jagdbelangen betrauten Verwaltungsämter standen nun neben dem so genannten Rentmeister, der mit der Aufsicht über die Forstbeamten und deren Amtsführung betraut war, auch Jäger, Forstmeister sowie Oberförster. Zusammen mit später beigestellten Justizbeamten bildeten diese innerhalb des Verwaltungsamtes das Forstamt, das neben der Forstverwaltung auch als Forstkassen- und Forstgerichtsinstanz fungierte. Dessen ungeachtet war die Verteilung der Kompetenzen weiterhin nicht eindeutig.

Eine maßgebliche Weiterentwicklung der Forstverwaltungsorganisation erfolgte jedoch erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Im Zuge der Reformen Heinrich Cottas, der 1810 zum Königlich Sächsischen Forstrat und Direktor der Forstvermessung ernannt worden war, wurde nun eine umfassende Neuorganisation des Forstwesens eingeleitet. 1815 wurden vier Forstkreise gebildet, die in 15 Forstbezirke untergliedert waren. Forstkreis 1 umfasste die Forstbezirke Cunnersdorf, Grillenburg, Dresden, Lichtenhain und Moritzburg, Forstkreis 2 die Forstbezirke Bärenfels, Lauterstein und Marienberg, Forstkreis 3 die Forstbezirke Crottendorf, Schwarzenberg und Zwickau und der Forstkreis 4 die Forstbezirke Colditz, Wermsdorf und Zschopau. Daneben existierte die selbstständige Oberforstmeisterei im Vogtländischen Kreis. 1811 wurde die von Heinrich Cotta zwischen 1785 und 1795 in Zillbach gegründete Forstschule nach Tharandt verlegt. Die Forstschule ist damit eine der ältesten der Welt. 1826 wurde die Forstschule zur Königlich Sächsischen Forstakademie erhoben.

Mit der Verwaltungsneuorganisation 1831 wurde das Forstwesen dem Finanzministerium unterstellt. Die Forstkreise wurden unter Beibehaltung der Forstbezirke aufgelöst. Die 15 Forstbezirke waren in Forstreviere unterteilt. Gemäß der Verordnung über den Staatsforstdienst vom 27. November 1851 stand an der Spitze jedes Forstbezirks ein Oberforstmeister, dem die Leitung und Überwachung des Forst- und Jagdwesens, sowie des Forstpersonals vorbehalten war. Für Fragen der Geldeinnahme bzw. -ausgabe waren dem Forstmeister ein Rentbeamter sowie ein Justizbeamter zur Seite gestellt. Gemeinsam bildeten sie das Forstverwaltungsamt. Je nach Reviergröße unterstanden die Staatsforstreviere einem Ober- oder Revierförster. 1865 wurden die seit dem 16. Jahrhundert existierenden fiskalischen Rentämter aufgehoben und für den Bereich der Forstrechnungslegung durch Forstrentämter am Sitz der jeweiligen Oberforstmeisterei ersetzt. Die Forstrentämter unterstanden in allen Kassen-, Buch- und Rechnungsangelegenheiten direkt dem Finanzministerium. 1871 ging die Forstvermessungsanstalt in der neu gegründeten Forsteinrichtungsanstalt auf. Am 30. April 1873 trat das Forststrafgesetz in Kraft, das zum 26. Februar 1909 vom Forst- und Feldstrafgesetz abgelöst wurde. 1910 trat die Geschäftsordnung für die Königlich Sächsische Staatsforstverwaltung, einschließlich Forsteinrichtungsanstalt und Forstakademie in Kraft.

1924 fand eine umfassende Neuorganisation des Forstwesens statt. Die Oberforstmeistereien wurden aufgelöst und die Verwaltung der Staatsforste stattdessen einer Landesforstdirektion übertragen, der die Forstrevierverwaltungen und Forstrentämter, mittlerweile in Forstämter und Forstkassen umbenannt, unterstellt waren. Die Forsteinrichtungsanstalt wurde der Landesforstdirektion eingegliedert. Als übergeordnete Behörde fungierte das Finanzministerium, das der Landesforstdirektion einen juristischen Referenten als Mitglied beistellte. Die Staatsforstreviere wurden zu den zehn Inspektionsbezirken Auerbach/Vogtland, Bärenfels, Dresden, Eibenstock, Flöha, Grillenburg, Grimma, Marienberg, Schandau und Schwarzenberg zusammengefasst. Die Inspektion fand durch forsttechnische Mitglieder der Landesforstdirektion statt. Die 1923 in Forstliche Hochschule Tharandt umbenannte Forstakademie wurde 1929 der Technischen Hochschule Dresden angeschlossen.

Umgebildet wurde diese Organisation 1935, als es im Zuge der nationalsozialistischen Reichsreform zur Herauslösung der Landesforstdirektion aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums kam. Als Landesforstverwaltung unterstand die nunmehr selbständige Behörde direkt dem sächsischen Ministerpräsidenten und Reichsstatthalter. 1937 erhob man die Forstkassen erneut zu Forstrentämtern, die der Landesforstverwaltung unterstanden. Gemäß dem Erlass des Reichsforstmeisters erfolgte mit Wirkung vom 1. April 1944 die Einführung der forstlichen Einheitsorganisation in Sachsen. Den neugebildeten Einheitsforstämtern - und damit der staatlichen Aufsicht - unterstand außer dem staatlichen nun auch der gesamte kommunale und private Waldbesitz.

In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde durch Befehl Nr. 97 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 13. Oktober 1945 die gesamte Leitung der Forstwirtschaft der Deutschen Zentralverwaltung für Land- und Forstwirtschaft übertragen. Als Mittelinstanz entstand bei der Landesverwaltung Sachsen ein Landesforstamt, das die Forstämter beaufsichtigte. 1949 wurden die Forstämter zu Kreisforstämtern zusammengefasst. Die 1952 eingerichteten Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe lösten die Kreisforstämter ab und unterstanden dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der DDR.

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