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Beständeübersicht

03. Land Sachsen 1945 - 1952

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Land Sachsen durch die sowjetische Besatzungsmacht neu gegründet und führte Anfangs die Bezeichnung Bundesland Sachsen. Das Territorium des Landes entsprach fast dem des ehemaligen Freistaates; hinzu kamen einige westlich der Oder-Neiße Grenze gelegenen Gebiete, die früher zu Preußen gehörten. Die Tätigkeit der Landesverwaltung Sachsen begann Anfang Juli 1945; am 04.07.1945 wurde sie durch die Besatzungsmacht bestätigt. Nach den Kreis- und Landtagswahlen vom 20.10.1946 konstituierte sich im November 1946 erstmals wieder ein sächsischer Landtag. Der bisherige Präsident der Landesverwaltung Friedrichs, wurde im Dezember 1946 zum Ministerpräsidenten gewählt und eine Regierung aus acht Ministern gebildet: Innenminister, Justizminister, Finanzminister, Minister für Arbeit und Sozialfürsorge, Minister für Land- und Forstwirtschaft, Minister für Volksbildung, Minister für Handel und Versorgung sowie Wirtschaftsminister. Am 28.02.1947 wurde die erste sächsische Verfassung der Nachkriegszeit vom Parlament verabschiedet. Die seit Juli 1945 in Berlin entstandenen deutschen Zentralverwaltungen mit Zuständigkeit für die gesamte Sowjetische Besatzungszone (SBZ) waren institutionalisierte Grundlagen wachsender Zentralisierung und zunehmender Kompetenzkollisionen. Insbesondere die 1947 gebildete Deutsche Wirtschaftskommission hatte in wachsendem Maße weit reichende Machtbefugnisse in den Ländern der SBZ. Mit der Gründung der DDR 1949 wurden die Zentralisierungsbestrebungen verstärkt. Dies wurde zuerst im Justizbereich gravierend sichtbar, wo 1950 die Justizministerien der Länder (außer Thüringen) aufgelöst wurden; in Sachsen gab es nur noch eine Hauptabteilung Justiz, die dem Ministerpräsidenten unterstellt war. Trotz der in der Verfassung der DDR von 1949 verankerten föderalistischen Verwaltungsstrukturen wurden mit dem nach der II. Parteikonferenz der SED verabschiedeten Gesetz vom 23.07.1952 die Länder faktisch aufgelöst und die Wege zum „demokratischen Zentralismus“ geebnet. Als das sächsische Parlament am 25.07.1952 der Neugliederung der Verwaltungsstruktur und damit seiner eigenen Auflösung zustimmte, hatte dieser Akt nur noch formale Bedeutung.

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