23.04.2019

Archivale im Fokus: Ernst Ring - Hochstapler und Lebenskünstler

Urteil des 1. Strafsenats des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt vom 21.04.1956 im Strafverfahren 1 Ks 81/56 gegen Ernst Max Ring wegen Staatsverleumdung (Sächsisches Staatsarchiv, 30462 Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt, Nr. 1156) 
© Sächsisches Staatsarchiv

Gerichtsunterlagen erzählen oft mehr über die Menschen als auf den ersten Blick zu vermuten. Aus einem Urteil wegen Staatsverleumdung lässt sich ein Teil der Biografie von Ernst Ring rekonstruieren.

Ernst Ring wurde am 27. April 1921 in Stettin außerehelich geboren und kam in frühester Jugend zu Pflegeeltern nach Chemnitz. Nach verschiedenen Arbeitsverhältnissen, u. a. bei BMW in München und den Hartmann-Werken in Chemnitz, wurde er 1940 zur Wehrmacht einberufen und im Sommer 1941 an die Front geschickt. Anfang 1944 kam Ernst Ring auf Urlaub nach Chemnitz und ließ sich dort die Dienstrangabzeichen eines Leutnants auf seine Uniform nähen. Gegenüber anderen Personen gab er sich jetzt als Leutnant oder Oberstleutnant Dr. Ring aus. Im Juni 1944 wurde Ernst Ring durch ein Feldkriegsgericht wegen unerlaubten Entfernens von der Truppe, unbefugten Tragens von Orden, unbefugten Uniformtragens und Urkundenfälschung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt, kam jedoch kurze Zeit später zur Bewährung erneut an die Front. Auf Grund einer Verwundung wurde er nach Dresden geschickt, setzte sich aber nach den Bombenangriffen im Februar 1945 von dort ab.

In den letzten zwei Monaten des Krieges hielt Ernst Ring sich u. a. in Annaberg auf und baute dort mit Hilfe gefälschter Dokumente und Befehle einen eigenen Auffangstab versprengter Soldaten auf. Er vermied es, die Soldaten zurück an die Front zu schicken, und wehrte Ermittlungen der Wehrmacht und eine Besetzung seiner Dienststelle erfolgreich ab. Am 3. Mai 1945 forderte Ring unter Waffengewalt den Chemnitzer Divisionsstab zur kampflosen Übergabe der Stadt an die Alliierten bis zum nächsten Morgen auf und drohte mit der Zerstörung des Divisionsgebäudes. Daraufhin wurde er von der Wehrmacht verhaftet und sollte am 4. Mai 1945 exekutiert werden, konnte aber fliehen. Am 7. Mai 1945 übergab er die, seinem Auffangstab unterstellten Soldaten als Gefangene an die heranrückende Rote Armee und wurde dafür als Stadtkommandant des besetzten Chemnitz eingesetzt. Am 8. Mai 1945 setzte das Alliierte Oberkommando der Stadt Ernst Ring als Bürgermeister von Chemnitz ein, die offizielle Ernennung folgte am 9. Mai. Er blieb nur wenige Tage im Amt und wurde am 15. Mai als Bürgermeister wieder abgesetzt und von den sowjetischen Machthabern sechs Wochen lang inhaftiert.

Nach seiner Freilassung war Ernst Ring unter dem Namen Dr. Maien kurzzeitig Stellvertreter des Landrates und Rechtssachbearbeiter am Landratsamt von Wolmirstedt. Im Dezember 1945 flüchtete er nach West-Berlin und ging anschließend nach München. Dort gelang es ihm, vom erzbischöflichen Ordinariat den Auftrag zu erhalten, die bayrischen Kirchenglocken, die sich in der englischen Besatzungszone befanden, zurückzuführen. Wegen Betruges in zwei Fällen, einem Fall von Erpressung sowie einem Fall der Anstiftung zur Urkundenfälschung musste Ernst Ring in München eine zehnmonatige Haftstrafe verbüßen.

Nach seiner Freilassung betrieb Ernst Ring eine Bar in Westerland auf Sylt und betätigte sich als Rennfahrer. Mit einem 1,5-Liter-Veritas-Rennwagen wurde er 1950 beim Eifelrennen auf dem Nürburgring Dritter und nahm am Großen Preis von Deutschland 1950 teil. Während er in der DDR bei einem Rennen auf dem Sachsenring bei Hohenstein-Ernstthal an den Start ging, wurde seine Bar im August 1950 wegen offener Schulden von Amts wegen geschlossen. Ernst Ring sollte bei seiner Wiedereinreise in die Bundesrepublik festgesetzt und zur Zahlung der offenen Forderungen gezwungen werden. Er beantragte daraufhin gegen Ablösung seiner Schulden Asyl in der DDR und siedelte in diese über. Am 30. September 1950 wurde Ernst Ring bei einer Rennsportveranstaltung in Dessau von Wilhelm Pieck als Übersiedler aus der Bundesrepublik feierlich in der DDR begrüßt. Er versprach »sich mit allen Mitteln für die Zukunft und das Wohlergehen der DDR einzusetzen«. Die westdeutschen Behörden hätten »ihn seiner Existenz beraubt«. Am 1. Oktober 1950 trat er zum Zweiten Dessauer Motorrad- und Autorennen in Dessau an, das er gewann. Ernst Ring gelang es, die DDR-Führung um Wilhelm Pieck  zu überzeugen, dass Erfolge der DDR im Motorsport der Reputation des jungen Landes förderlich wären. Daraufhin beauftragte man ihn, im Versuchs- und Prüfamt des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung (DAMW) in Berlin-Johannisthal ein Staatliches Rennkollektiv zusammenzustellen und zu leiten, das einen konkurrenzfähigen Rennwagen konstruieren sollte, um im Straßenrennsport die Leistungsfähigkeit der sozialistischen Industrie zu demonstrieren. Der DDR-Führung teilte er mit, dass der bald eintretende Erfolg des Rennkollektivs dem Material aus der volkseigenen Industrie zu verdanken sei, tatsächlich ließ er sich jedoch Teile aus der Bundesrepublik beschaffen. Im Sommer 1951 wurde Ernst Ring durch das Ministerium für Staatssicherheit verhaftet und wegen fehlerhafter Herstellung von Rennwagen, fortgesetzten Betrugs und Urkundenfälschung zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Nacheinander war er in den Strafvollzugsanstalten Greifswald, Bützow und Zwickau inhaftiert. In der Strafvollzugseinrichtung Zwickau äußerte Ernst Ring gegenüber verschiedenen Strafgefangenen, dass er während seiner Voruntersuchung in Hohenschönhausen von Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit misshandelt  worden sei. Außerdem warf er dem damaligen stellvertretenden Ministerpräsident Walter Ulbricht Wortbruch vor. Das Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt verurteilte ihn daraufhin am 21. April 1956 wegen Staatsverleumdung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Offensichtlich wurde Ernst Ring im selben Jahr begnadigt, da auf einem Beschluss des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt vom 15. Mai 1961 zu Strafaussetzung das Aktenzeichen für eine Gnadensache angegeben ist.

Nach der Entlassung aus dem Strafvollzug verliert sich die Spur von Ernst Ring, über seinen weiteren Lebensweg ist nichts bekannt. Er starb im Jahr 1984 in Riehen im Kanton Basel-Stadt.

Das Urteil ist Teil des Bestandes »30462 Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt« und steht beispielhaft für mehrere hundert Laufmeter umfassender Justizüberlieferung des Sächsischen Staatsarchivs, die nicht nur für Rechtshistoriker eine wichtige Quelle darstellt, sondern auch für die Erfassung sämtlicher Aspekte der alltäglichen Lebenswelt der Menschen.

zurück zum Seitenanfang