Beständeübersicht
Bestand
10117 Stiftmeißnische Regierung Wurzen
| Datierung | 15. Jh. - 19. Jh. |
|---|---|
| Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
| Umfang (nur lfm) | 93,15 |
Seit der Resignation des letzten Meißner Bischofs im Jahr 1581 unterstanden die Gebiete des Hochstifts Meißen (Stiftsamt Wurzen, Stiftsamt Mügeln und Klosteramt Sornzig) dem sächsischen Kurfürsten als postuliertem Administrator, bewahrten formell aber weiterhin eine staatsrechtliche Sonderstellung. Die Stiftmeißnische Regierung Wurzen war oberste Behörde des Territoriums. Sie nahm die Justiz- und Polizeipflege wahr, zog Einkünfte und Steuern ein und war für Lehnsangelegenheiten zuständig. An der Spitze der Stiftsregierung stand der Stiftshauptmann. Weitere wichtige Funktionsträger waren der Stiftskanzler und die vier Stiftsräte. Neben der Stiftsregierung trat als oberste geistliche Behörde das stiftmeißnische Konsistorium zu Wurzen, das sich aus Mitgliedern der Stiftsregierung und dem jeweiligen Wurzener Superintendenten zusammensetzte. 1818 wurden Regierung und Konsistorium aufgelöst und das Stiftsgebiet, soweit es nicht 1815 im Ergebnis des Wiener Kongresses an das Königreich Preußen abgetreten worden war, in die sächsischen Erblande eingegliedert. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 waren die reichsrechtlichen Gründe für die Aufrechterhaltung eines gesonderten meißnischen Stiftsgebietes wegefallen. Außerdem bestand für das seit 1815 wesentlich verkleinerte Sachsen die Notwendigkeit einer sparsameren Verwaltung.
Die Akten der Stiftsregierung gingen nach ihrer Auflösung an die Landesregierung über und gelangten 1834 als IX. Abteilung in das Hauptstaatsarchiv. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden sie mit der Überlieferung der Landesregierung (VIII. Abteilung) in einem Bestand zusammengefasst. Akten zu dem Teil des Stiftsgebiets, der 1815 an das Königreich Preußen fiel, wurden im 19. Jh. dorthin abgegeben und gelangten in das Provinzialarchiv Magdeburg. Sie kamen jedoch im Rahmen der von 1961 bis 1972 durchgeführten Bestandsabgrenzungen zwischen den Staatsarchiven (bzw. bis 1965 Landeshauptarchiven) Magdeburg und Dresden nach Dresden zurück. Zu erkennen sind die ehemals in Magdeburg befindlichen Teile des Bestands am Signaturvorsatz "Rep. A 30d", währen die stets in Dresden verbliebenen Archivalien den Signaturvorsatz "Loc." tragen.
Bis zur Erstellung des elektronischen Findmittels lag nur für den aus Magdeburg zurückgekehrten Teilbestand ein 1959 noch in Magdeburg erarbeitetes geschlossenes maschinenschriftliches Findbuch vor. Der übrige Bestand lag zwar lagerungstechnisch zusammen, war aber im 19. Jahrhundert, wie bereits erwähnt, mit der Überlieferung der Landesregierung zusammengefasst worden. Die Erschließungsangaben zur Stiftsregierung sind daher in der ab 1859 erarbeiten handschriftlichen Findbuchreihe des Bestands 10079 Landesregierung über alle 89 Bände verteilt.
Das jetzt fertiggestellte elektronische Findmittel wurde von 2020 bis 2025 als Gemeinschaftsprojekt in Referat 22 des Sächsischen Staatsarchivs erarbeitet. Dabei wurde das 1959 im Magdeburg entstandene Findmittel lediglich retrokonvertiert. Die für die Dresdner Akten vorhandenen Findmittel des 19. Jahrhunderts eigneten sich nicht für eine Retrokonversion. Daher wurde eine Retrokonversion mit punktueller Erschließungsverbesserung anhand der Titel auf den Akten durchgeführt. Die Aktentitel wurden dabei sprachlich modernisiert. Offensichtliche Fehler wurden berichtigt und die Laufzeiten der Akten präzisiert. Die ungefähren Blattumfänge und die auf den Akten befindlichen Registratursignaturen wurden erfasst.
Inhaltlich enthält der Bestand hauptsächlich Material zu Aufbau und Tätigkeit der Stiftmeißnischen Regierung Wurzen selbst sowie zu den beiden stiftischen Städten Wurzen und Mügeln und den anderen Orten des Stiftsgebiets. Übergeordnetes Material betrifft vor allen die Interaktion der Stiftsregierung mit sächsischen Zentralbehörden und den Landständen.
Reichhaltiges Material bietet der Bestand zum Stiftsgebiet und seinen Orten. Wichtige Schwerpunkte sind Rechtsordnung, Justiz, Handwerk, Gewerbe und Personalangelegenheit des Stifts sowie der Städte Wurzen und Mügeln. Die Überlieferung umfasst der Gesamtzeitraum der Existenz der Stiftsregierung und ist für das 18. und beginnende 19. Jh. am umfangreichsten. Einige wenige Akten reichen zeitlich über die Auflösung der Stiftsregierung im Jahr 1818 hinaus.
Die Akten der Stiftsregierung gingen nach ihrer Auflösung an die Landesregierung über und gelangten 1834 als IX. Abteilung in das Hauptstaatsarchiv. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden sie mit der Überlieferung der Landesregierung (VIII. Abteilung) in einem Bestand zusammengefasst. Akten zu dem Teil des Stiftsgebiets, der 1815 an das Königreich Preußen fiel, wurden im 19. Jh. dorthin abgegeben und gelangten in das Provinzialarchiv Magdeburg. Sie kamen jedoch im Rahmen der von 1961 bis 1972 durchgeführten Bestandsabgrenzungen zwischen den Staatsarchiven (bzw. bis 1965 Landeshauptarchiven) Magdeburg und Dresden nach Dresden zurück. Zu erkennen sind die ehemals in Magdeburg befindlichen Teile des Bestands am Signaturvorsatz "Rep. A 30d", währen die stets in Dresden verbliebenen Archivalien den Signaturvorsatz "Loc." tragen.
Bis zur Erstellung des elektronischen Findmittels lag nur für den aus Magdeburg zurückgekehrten Teilbestand ein 1959 noch in Magdeburg erarbeitetes geschlossenes maschinenschriftliches Findbuch vor. Der übrige Bestand lag zwar lagerungstechnisch zusammen, war aber im 19. Jahrhundert, wie bereits erwähnt, mit der Überlieferung der Landesregierung zusammengefasst worden. Die Erschließungsangaben zur Stiftsregierung sind daher in der ab 1859 erarbeiten handschriftlichen Findbuchreihe des Bestands 10079 Landesregierung über alle 89 Bände verteilt.
Das jetzt fertiggestellte elektronische Findmittel wurde von 2020 bis 2025 als Gemeinschaftsprojekt in Referat 22 des Sächsischen Staatsarchivs erarbeitet. Dabei wurde das 1959 im Magdeburg entstandene Findmittel lediglich retrokonvertiert. Die für die Dresdner Akten vorhandenen Findmittel des 19. Jahrhunderts eigneten sich nicht für eine Retrokonversion. Daher wurde eine Retrokonversion mit punktueller Erschließungsverbesserung anhand der Titel auf den Akten durchgeführt. Die Aktentitel wurden dabei sprachlich modernisiert. Offensichtliche Fehler wurden berichtigt und die Laufzeiten der Akten präzisiert. Die ungefähren Blattumfänge und die auf den Akten befindlichen Registratursignaturen wurden erfasst.
Inhaltlich enthält der Bestand hauptsächlich Material zu Aufbau und Tätigkeit der Stiftmeißnischen Regierung Wurzen selbst sowie zu den beiden stiftischen Städten Wurzen und Mügeln und den anderen Orten des Stiftsgebiets. Übergeordnetes Material betrifft vor allen die Interaktion der Stiftsregierung mit sächsischen Zentralbehörden und den Landständen.
Reichhaltiges Material bietet der Bestand zum Stiftsgebiet und seinen Orten. Wichtige Schwerpunkte sind Rechtsordnung, Justiz, Handwerk, Gewerbe und Personalangelegenheit des Stifts sowie der Städte Wurzen und Mügeln. Die Überlieferung umfasst der Gesamtzeitraum der Existenz der Stiftsregierung und ist für das 18. und beginnende 19. Jh. am umfangreichsten. Einige wenige Akten reichen zeitlich über die Auflösung der Stiftsregierung im Jahr 1818 hinaus.
Blaschke, Karlheinz: Sächsische Verwaltungsgeschichte. Berlin, 1958, S. 29 f. (Lehrbriefe für das Fachschulfernstudium für Archivare. Lehrbrief 3: Verwaltungsgeschichte des Staates)
Donat, Christian Gottlob: Chursächsisches Hof- und Civil-Staatshandbuch auf das Jahr 1805. Dresden, 1805. S. 106 f.
Leisering, Eckhart: Die Sonderung der Archive zwischen Sachsen und Preußen nach den Bestimmungen des Friedensvertrags vom 18. Mai 1815. In: Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, A 18), Halle 2015, S. 84 - 95.
Schultze, A.: Die Rechtslage der evangelischen Stifter Meißen und Wurzen. Leipzig, 1922 (Leipziger Rechtswissenschaftliche Studien. H. 1)
Schumann, A. ; Schiffner, A.: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen. Bd. 13. Zwickau, 1826, S. 348 - 367
Wabst, Ch. G.: Historische Nachricht von des Churfürstenthums Sachsen und derer dazugehörigen Lande jetziger Verfassung der hohen und niederen Justiz. Leipzig, 1732
Wieckowski, Alexander: Das Wurzener Kollegiat- und
evangelisch-lutherische Domstift
St. Marien. In: Sächsische Heimatblätter, Bd. 61 (2015), Nr. 3, S. 219 - 227.
Donat, Christian Gottlob: Chursächsisches Hof- und Civil-Staatshandbuch auf das Jahr 1805. Dresden, 1805. S. 106 f.
Leisering, Eckhart: Die Sonderung der Archive zwischen Sachsen und Preußen nach den Bestimmungen des Friedensvertrags vom 18. Mai 1815. In: Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, A 18), Halle 2015, S. 84 - 95.
Schultze, A.: Die Rechtslage der evangelischen Stifter Meißen und Wurzen. Leipzig, 1922 (Leipziger Rechtswissenschaftliche Studien. H. 1)
Schumann, A. ; Schiffner, A.: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen. Bd. 13. Zwickau, 1826, S. 348 - 367
Wabst, Ch. G.: Historische Nachricht von des Churfürstenthums Sachsen und derer dazugehörigen Lande jetziger Verfassung der hohen und niederen Justiz. Leipzig, 1732
Wieckowski, Alexander: Das Wurzener Kollegiat- und
evangelisch-lutherische Domstift
St. Marien. In: Sächsische Heimatblätter, Bd. 61 (2015), Nr. 3, S. 219 - 227.
Generalia.- Absterben.- Archivsachen.- Bibliothekssachen.- Grenzsachen.- Justizsachen.- Kapitulationen.- Konsistorialsachen.- Landtage.- Lehnssachen.- Matrikeln.- Polizeisachen.- Präbenden.- Privilegien.- Schulden.- Sedisvakanzen.- Steuersachen.- Stiftstage.
Seit der Resignation des letzten Meißner Bischofs im Jahr 1581 unterstanden die Gebiete des Hochstifts Meißen (Stiftsamt Wurzen, Stiftsamt Mügeln und Klosteramt Sornzig) dem sächsischen Kurfürsten als postuliertem Administrator, bewahrten formell aber weiterhin eine staatsrechtliche Sonderstellung. Die Stiftmeißnische Regierung Wurzen war oberste Behörde des Territoriums. Sie nahm die Justiz- und Polizeipflege wahr, zog Einkünfte und Steuern ein und war für Lehnsangelegenheiten zuständig. Daneben trat als oberste geistliche Behörde das stiftmeißnische Konsistorium zu Wurzen, das sich aus Mitgliedern der Stiftsregierung und dem jeweiligen Wurzener Superintendenten zusammensetzte. 1818 wurden Regierung und Konsistorium aufgelöst und das Stiftsgebiet, soweit es nicht 1815 an Preußen abgetreten worden war, in die sächsischen Erblande eingegliedert.
Die Akten der Stiftsregierung gingen an die Landesregierung über und gelangten 1834 als IX. Abteilung in das Hauptstaatsarchiv. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden sie mit der Überlieferung der Landesregierung (VIII. Abteilung) in einem Bestand zusammengefasst.
Weitere Angaben siehe 1.6 Behörden und Einrichtungen der Nebenlande und der Oberlausitz
Die Akten der Stiftsregierung gingen an die Landesregierung über und gelangten 1834 als IX. Abteilung in das Hauptstaatsarchiv. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden sie mit der Überlieferung der Landesregierung (VIII. Abteilung) in einem Bestand zusammengefasst.
Weitere Angaben siehe 1.6 Behörden und Einrichtungen der Nebenlande und der Oberlausitz
- 19. Jh. | Findbuch 89 Bde.
- 1959 | Findbuch
- 20. Jh. | Findkartei
- 2015, Nachtrag 2016 | elektronisches Findmittel für Nachträge
- 2025-09-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5