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Beständeübersicht

Bestand

11287 Generalinspektion der Armeereserve

Datierung1817 - 1820
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,15
Organisation.- Verluste.- Konduitenlisten.
Zur Erhaltung und Erhöhung der Einsatzbereitschaft der sächsischen Armee wurden 1699 die Ämter eines Inspekteurgenerals für die gesamte Armee und eines Inspekteurgenerals für die Infanterie geschaffen. Ihnen oblag die Kontrolle der Dienst- und Exerziervorschriften. Sie hatten weiterhin auf Ordnung und Disziplin der Offiziere und Mannschaften innerhalb und außerhalb des Dienstes zu achten. Durch Musterungen und Revisionen der Truppenteile, Proviantämter und anderer Versorgungseinrichtungen der Armee überwachten sie ebenfalls die Ausrüstung, Bekleidung und Verpflegung der Regimenter. Im Laufe des 18. Jahrhunderts entwickelten sich für die Infanterie, die Kavallerie und die Armeereserve jeweils besondere Inspektionen. Sie unterstanden dem Militärdepartement des Geheimen Kabinetts.

Weitere Angaben siehe 2.3.8 Militär
  • 1960 (Retrokonversion 2015) | Findbuch / Datenbank
  • 2025-05-14 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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