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Beständeübersicht

Bestand

11392 Sozialversicherungsanstalt Sachsen

Datierung1946 - 1951
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,40
Einleitung
Geschichte des Bestandsbildners
Die Verordnung der Landesverwaltung Sachsen über die Gründung der Versicherungsanstalt des Landes Sachsen vom 11.10.1945 legte fest, dass die Versicherungsanstalt die Vermögensversicherung und die Persönliche Versicherung mit der Lebens-, Renten- und Pensionsversicherung, der Unfallversicherung und der Krankenversicherung durchzuführen hatte. Alle Versicherungsunternehmen einschließlich ihrer Filialen, Vertretungen und Agenturen, die bis 08.05.1945 im Land Sachsen tätig gewesen waren, durften ihre Tätigkeit nicht wieder aufnehmen. Der Versicherungsschutz für die sächsische Bevölkerung oblag der nach dem 08.05.1945 errichteten Versicherungsanstalt des Landes Sachsen. Sie war keine Rechtsnachfolgerin der früheren Versicherungsunternehmen.

Mit der Gründung der Sozialversicherungsanstalt im Land Sachsen wurde die Sozialversicherung am 01.01.1946 aus der Verantwortung der Versicherungsanstalt herausgelöst. Die Sozialversicherungsanstalt unterhielt in jedem Landkreis eine Sozialversicherungskasse (SVK). Die Sozialversicherungsanstalt hatte ihren Sitz in Dresden. Die Sozialversicherungskassen befanden sich in den meisten Fällen am Sitz des Landratsamtes und des Sekretariats des FDGB (Annaberg, Aue, Auerbach, Bautzen, Borna, Burgstädt, Chemnitz, Dippoldiswalde, Döbeln, Dresden, Flöha, Freiberg, Glauchau, Görlitz, Grimma, Hoyerswerda, Kamenz, Leipzig, Löbau, Marienberg, Meißen, Oelsnitz, Oschatz, Pirna, Plauen, Riesa, Stollberg, Zittau, Zwickau). Die Reichsbahnbetriebskrankenkasse wurde als SVK "Eisenbahn", Sitz Dresden, der Sozialversicherungsanstalt angegliedert. Mit der Zusammenführung der 677 Versicherungsträger mit 5.900 Beschäftigten, die es im Land gab, in die Sozialversicherungsanstalt Sachsen mit 4.200 Beschäftigten, wurde eine Empfehlung der 1. Delegiertenkonferenz des FDGB vom Februar 1946 realisiert, die die Schaffung einheitlicher Versicherungsanstalten auf demokratischer Grundlage für die Gebiete Krankheit, Unfall, Alter und Invalidität forderte.

Einen weiteren Schritt zur Vereinheitlichung der Sozialversicherung stellte der SMAD-Befehl Nr. 28 vom 28.01.1947 über die Einführung eines einheitlichen Systems der Sozialversicherung dar. Die Sozialversicherungsanstalt Sachsen war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und der einheitliche Träger der gesamten Kranken-, Alters-, Hinterbliebenen- und Unfallversicherung.

Der Ausschuss (45) und der Vorstand (15 Personen) als Organ der Sozialversicherungsanstalt bestanden aus Vertretern der Versicherten und Unternehmer. Die Vertreter wurden in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Leitendes Organ war der Ausschuss. Er bestätigte den Haushaltsplan und kontrollierte die Tätigkeit des Vorstandes und der Verwaltung. Ausführendes Organ und juristischer Vertreter der Sozialversicherungsanstalt war der Vorstand. Dem Vorstand oblag die Verwaltung der Sozialversicherungsanstalt.

Die Übertragung der vollen Verantwortung für die Leitung und Durchführung der Aufgaben der Sozialversicherung in die Hände des FDGB erfolgte in mehreren Etappen. Bereits 1948 gab es in den Betrieben und Verwaltungen gewählte Bevollmächtigte für Sozialversicherung. Auf dem III. FDGB-Kongress 1950 forderte der Bundesvorstand die Verwaltung der Sozialversicherung durch die Industriegewerkschaften und Gewerkschaften und die Ausübung der Funktionen der Sozialversicherung in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und Verwaltungen. Die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26.04.1951 trug dieser Forderung Rechnung. Die Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen zentral gelenkten Sozialversicherung als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin vereinigt. Die Verantwortung für die Leitung und Kontrolle der Sozialversicherung übte der Bundesvorstand des FDGB und nach dessen Weisungen die Industriegewerkschaften und Gewerkschaften aus. Der gebildete Rat der Sozialversicherung leitete und verwaltete die einheitliche Sozialversicherung. Der Rat setzte sich aus einem vom Bundesvorstand des FDGB bestellten Vorsitzenden, je einen Beauftragten der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften, einen Beauftragten der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, dem Vorsitzenden der Zentralen Beschwerdekommission und dem vom Bundesvorstand des FDGB bestellten Direktor der Sozialversicherung zusammen. Das Statut, 1951 vom Bundesvorstand erlassen, fixierte die Struktur und Aufgaben der Organe der Sozialversicherung. Die Leitung und Kontrolle der Sozialversicherung wurde durch folgende Organe ausgeübt:

1. Zentralrat der Sozialversicherung

2. Räte für Sozialversicherung in den Ländern

3. Räte für Sozialversicherung in den Kreisen

4. Räte für Sozialversicherung in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und Einrichtungen

5. Kommissionen für Sozialversicherung in allen übrigen Betrieben

6. Zentrale Beschwerdekommission und den Beschwerdekommissionen in den Ländern und Kreisen.

Der Rat der Sozialversicherung stellte jährlich einen Haushaltsplan auf, der vom Bundesvorstand des FDGB bestätigt werden musste. De facto war mit der Verordnung vom 26.04.1951 die Sozialversicherungsanstalt Sachsen keine selbständige Behörde mehr. Sie existierte unter der Bezeichnung Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts bis zum 23.08.1956 weiter, wurde aber weitestgehend durch den FDGB geleitet und kontrolliert.

Bei der Umsetzung der Verwaltungsreform 1952 galt es im Bereich der Sozialversicherung drei vorrangige Aufgaben zu lösen:

1. Liquidation der Landesgeschäftsstelle in Dresden

2. Aufbau der Bezirksverwaltungen

3. Eingliederung der Sozialversicherungskassen in den organisatorischen Aufbau der neu gebildeten Bezirke.

Die Koordination der Aufgabenlösung übernahmen die drei Organisationskommissionen für die Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig. Die Bezirksverwaltung Dresden zog in das Gebäude der Sozialversicherungskasse Dresden. Das ehemalige Verwaltungsgebäude Dürerstraße 24 wurde am 24.09.1952 der Zentralstelle für Hygiene zur Nutzung zugesprochen. Mitnutzer des Gebäudes war auch der Rat des Landkreises Dresden. Das Inventar und die sonstigen Einrichtungsgegenstände der ehemaligen Landesgeschäftsstelle wurden zur Einrichtung der Bezirksverwaltungen Chemnitz, Dresden und Leipzig verwendet.

Die Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts, Bezirksverwaltung Dresden, nahm ihre Arbeit am 16.08.1952 auf. Im Bereich der Bezirksverwaltung Dresden gab es Kreisgeschäftsstellen in Bautzen, Dippoldiswalde, Dresden, Görlitz, Kamenz, Löbau, Meißen, Pirna, Riesa und Zittau.

Mit der Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 23.08.1956 ging die gesamte politische, organisatorische und finanzielle Leitung der Sozialversicherung vollständig auf den FDGB über. Beim Bezirksvorstand Dresden des FDGB wurde eine Verwaltung der Sozialversicherung eingerichtet.

Bernd Scheperski, 16.12.1993



Korrespondierende Bestände
11391 Landesregierung Sachsen, Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge

12464 FDGB-Landesvorstand Sachsen

12465 FDGB-Bezirksvorstand Dresden

Herbst, Andreas; Ranke, Winfried; Winkler, Jürgen: Sozialversicherung (SV). In: Dies.: So funktionierte die DDR. Reinbek, 1994, S. 930 - 933.

Hoffmann, Dierk: Sozialpolitische Neuordnung in der SBZ/DDR. Der Umbau der Sozialversicherung 1945 - 1956 (Studien zur Zeitgeschichte, Band: 47), München 1996.

Schulz. Günther: Sozialpolitik. In: Eppelmann, Rainer; Möller, Horst; Nooke, Günter; Wilms, Dorothee (Hrsg.): Lexikon des DDR-Sozialismus: Das Staats- und Gesellschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik. 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Paderborn, 1997, S. 769 - 770.
Satzung.- Stellenpläne.- Übereignung von Sanatorien und Erholungsheimen.- Rentenerhöhungen 1950.- Geschäftsberichte.- Protokolle der Ausschusssitzungen und Vorstandssitzungen.- Fotos.
Die Sozialversicherungsanstalt des Landes Sachsen wurde am 01.01.1946 als Anstalt des öffentlichen Rechts ins Leben gerufen. Sie war der einheitliche Träger der gesamten Kranken-, Alters-, Unfall- und Hinterbliebenenversicherung. Die Anstalt unterhielt in jedem Landkreis eine Sozialversicherungskasse. Die Reichsbahnbetriebskrankenkasse wurde als SVK Eisenbahn, Sitz Dresden der Sozialversicherungsanstalt angegliedert. Mit Verordnung vom 26.04.1951 ging ein großer Teil der Kompetenzen der Anstalt auf den FDGB über, der auch weitgehende Leitungs- und Kontrollbefugnisse erhielt. Die Anstalt existierte unter der Bezeichnung Sozialversicherung bis zum 23.08.1956. Mit der Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ging ihre Leitung vollständig auf den FDGB über.

Weitere Angaben siehe 3.3.6 Arbeit und Sozialfürsorge
  • 2016 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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