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Beständeübersicht

Bestand

13736 Landeszahnärztekammer Sachsen

Datierung1995 - 2003
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,10

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Fortbildungsprogramme.- Jubiläumsschrift.
Mit der Bildung der Selbstverwaltungsorgane für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker konstituierte sich am 07.10.1990 die Landeszahnärztekammer Sachsens, die auf Grundlage des Sächsischen Heilberufekammergesetzes (SächsHKaG) die gesetzliche Berufsvertretung aller Zahnärzte im Freistaat Sachsen ist. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und überwacht die berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten der Mitglieder, sichert die Qualität der Berufsausbildung, ist für die Fort- und Weiterbildung der Berufsangehörigen, die Ausbildung von Zahnazthelferinnen bzw. zahnmedizinischen Fachangestellten sowie für die Patientenberatung zuständig. Ihr gehören die Fortbildungsakademie und die Zahnärzteversorgung Sachsen als Sondereinrichtungen mit berufsständischer Selbstverwaltung an.

Weitere Angaben siehe 5. Freistaat Sachsen seit 1990
  • 2007 | elektronisches Findmittel
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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