Beständeübersicht
Bestand
13743 Unfallkasse Sachsen
Datierung | |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 0,00 |
Per Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Errichtung einer gemeinsamen Unfallkasse für den Landes- und kommunalen Bereich vom 8. Oktober 1997 wurde die Unfallkasse Sachsen als gemeinsame Unfallkasse für den Landes- und kommunalen Bereich mit Sitz in Meißen errichtet. Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Mit Wirkung zum 1. Januar 1998 wurde der Sächsische Gemeindeunfallversicherungsverband (SGUVV) als Rechtsvorgänger in die Unfallkasse Sachsen eingegliedert.
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist sie zuständig für Gemeinden, Landkreise und den Freistaat Sachen sowie deren Unternehmen, ferner für in selbständiger Rechtsform betriebene Unternehmen, Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, Haushalte nach § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII, amtliche Vertretungen des Freistaates Sachsen, Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen, soweit für sie nicht ein anderer Träger der Unfallversicherung zuständig ist, Zweckverbände und Verwaltungsverbände. Zum versicherten Personenkreis zählen insbesondere Beschäftigte der zuständigen Behörden und Einrichtungen sowie Schüler, Studenten und weitere Personen, die in öffentlichem Interesse tätig sind.
Zum 1. Juni 2007 schlossen sich der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) und der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) zum Verein Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit Hauptsitz in Berlin zusammen.
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist sie zuständig für Gemeinden, Landkreise und den Freistaat Sachen sowie deren Unternehmen, ferner für in selbständiger Rechtsform betriebene Unternehmen, Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, Haushalte nach § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII, amtliche Vertretungen des Freistaates Sachsen, Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen, soweit für sie nicht ein anderer Träger der Unfallversicherung zuständig ist, Zweckverbände und Verwaltungsverbände. Zum versicherten Personenkreis zählen insbesondere Beschäftigte der zuständigen Behörden und Einrichtungen sowie Schüler, Studenten und weitere Personen, die in öffentlichem Interesse tätig sind.
Zum 1. Juni 2007 schlossen sich der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) und der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) zum Verein Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit Hauptsitz in Berlin zusammen.
- 2025-05-14 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5