Beständeübersicht
Bestand
Taucha, gelegen in der Leipziger Tieflandsbucht an der Parthe, erhielt bereits um 1170 das Stadtrecht. Die Stadt und ihre Bürger unterstanden bis 1569 der Ober- und Erbgerichtsbarkeit des altschriftsässigen Rittergutes Taucha, unter dessen Besitzern die von Haugwitz die bedeutendste Rolle spielten. Von letzteren erwarb der Leipziger Rat 1569/70 das Gut und wurde damit Grund- und Gerichtsherr über das Ackerbauernstädtchen. [01] Taucha blieb bis 1856 Vasallenstadt des Leipziger Rates im Kreisamt Leipzig. Erst aufgrund des Gesetzes vom 11. August 1855 [02] wurde am 2. Juni 1856 das Königliche Gericht Taucha eröffnet. [03] Dieses Gericht erhielt mit gleichem Datum die für erloschen und aufgehoben erklärte Patrimonialgerichtsbarkeit der Stadtgemeinde zu Leipzig über die Stadt Taucha und die Dörfer Althen, Cleuden, Cradefeld, Cunnersdorf, Grasdorf, Neutzsch, Panitzsch, Plösen, Plösitz, Portitz und Sommerfeld sowie die der Rittergüter Mockau, Paunsdorf, Plaußig und Döbitz über die gleichnamigen Dörfer. Außerdem ging die bis zu diesem Zeitpunkt vom Kreisamt Leipzig ausgeübte Jurisdiktion über die Dörfer Dewitz, Seegeritz, Sehlis, Pönitz, Merkwitz, Hohenheida und Gottscheina auf das Königliche Gericht Taucha über. [04]
Zum Direktor des Königlichen Gerichts wurde der vormalige Gerichtsverwalter und Bürgermeister von Nossen, Emil Lehmann, berufen, der anschließend als Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Taucha tätig war. [05]
Der Bestand Königliches Gericht Taucha umfasst nur 1 Akte. Diese wurde im Rahmen einer Provenienztrennung der Justizbestände des 19. Jh. im Staatsarchiv Leipzig aus dem Bestand des Ritterguts Paunsdorf herausgelöst. Weitere Akten, in denen Nachweise für die Tätigkeit des Königlichen Gerichts Taucha zu finden sind, wurden beim Gerichtsamt Taucha weitergeführt und sind in diesem Bestand einzusehen. In Taucha wurde am 1. Oktober 1856 ein Königliches Gerichtsamt (unter dem Bezirksgericht Leipzig) eröffnet. Das entsprach dem Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung, das festlegte, dass die Rechtspflege - auch in erster Instanz - nur durch vom Staat bestellte Behörden auszuüben war und die Patrimonialgerichtsbarkeit jeder Art auf den Staat überging. [06] Ordentliche Gerichte der ersten Instanz waren die Gerichtsämter und die Bezirksgerichte.
Die Akte wurde mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet und als eigener Bestand formiert. Erfasst wurden auch die alten Signaturen.
Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [07] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners und Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt".
[01] Vgl. L. Heydick, Leipzig - Historischer Führer zu Stadt und Land, Leipzig-Jena-Berlin 1990, S. 141f.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[03] LZ, 04.06.1856, S. 3155.
[04] Ebenda.
[05] Vgl. Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982, S. 154.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt ..., a. a. O.
[07] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.
20075 Königliches Gericht Taucha
Datierung | 1832 - 1856 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,10 |
Taucha, gelegen in der Leipziger Tieflandsbucht an der Parthe, erhielt bereits um 1170 das Stadtrecht. Die Stadt und ihre Bürger unterstanden bis 1569 der Ober- und Erbgerichtsbarkeit des altschriftsässigen Rittergutes Taucha, unter dessen Besitzern die von Haugwitz die bedeutendste Rolle spielten. Von letzteren erwarb der Leipziger Rat 1569/70 das Gut und wurde damit Grund- und Gerichtsherr über das Ackerbauernstädtchen. [01] Taucha blieb bis 1856 Vasallenstadt des Leipziger Rates im Kreisamt Leipzig. Erst aufgrund des Gesetzes vom 11. August 1855 [02] wurde am 2. Juni 1856 das Königliche Gericht Taucha eröffnet. [03] Dieses Gericht erhielt mit gleichem Datum die für erloschen und aufgehoben erklärte Patrimonialgerichtsbarkeit der Stadtgemeinde zu Leipzig über die Stadt Taucha und die Dörfer Althen, Cleuden, Cradefeld, Cunnersdorf, Grasdorf, Neutzsch, Panitzsch, Plösen, Plösitz, Portitz und Sommerfeld sowie die der Rittergüter Mockau, Paunsdorf, Plaußig und Döbitz über die gleichnamigen Dörfer. Außerdem ging die bis zu diesem Zeitpunkt vom Kreisamt Leipzig ausgeübte Jurisdiktion über die Dörfer Dewitz, Seegeritz, Sehlis, Pönitz, Merkwitz, Hohenheida und Gottscheina auf das Königliche Gericht Taucha über. [04]
Zum Direktor des Königlichen Gerichts wurde der vormalige Gerichtsverwalter und Bürgermeister von Nossen, Emil Lehmann, berufen, der anschließend als Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Taucha tätig war. [05]
Der Bestand Königliches Gericht Taucha umfasst nur 1 Akte. Diese wurde im Rahmen einer Provenienztrennung der Justizbestände des 19. Jh. im Staatsarchiv Leipzig aus dem Bestand des Ritterguts Paunsdorf herausgelöst. Weitere Akten, in denen Nachweise für die Tätigkeit des Königlichen Gerichts Taucha zu finden sind, wurden beim Gerichtsamt Taucha weitergeführt und sind in diesem Bestand einzusehen. In Taucha wurde am 1. Oktober 1856 ein Königliches Gerichtsamt (unter dem Bezirksgericht Leipzig) eröffnet. Das entsprach dem Gesetz vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung, das festlegte, dass die Rechtspflege - auch in erster Instanz - nur durch vom Staat bestellte Behörden auszuüben war und die Patrimonialgerichtsbarkeit jeder Art auf den Staat überging. [06] Ordentliche Gerichte der ersten Instanz waren die Gerichtsämter und die Bezirksgerichte.
Die Akte wurde mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet und als eigener Bestand formiert. Erfasst wurden auch die alten Signaturen.
Für die Bestandsgruppe Königliche Gerichte im StA-L wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [07] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners und Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung.
Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; bei nicht belegten Klassifikationsgruppen erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt".
[01] Vgl. L. Heydick, Leipzig - Historischer Führer zu Stadt und Land, Leipzig-Jena-Berlin 1990, S. 141f.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855, Dresden, S. 144ff.
[03] LZ, 04.06.1856, S. 3155.
[04] Ebenda.
[05] Vgl. Th. Klein, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Bd. 14, Marburg 1982, S. 154.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt ..., a. a. O.
[07] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.
Lokalverwaltung (nur Gemeindeangelegenheiten).
Das Königliche Gericht Taucha wurde am 2. Juni 1856 eröffnet. Am gleichen Tag erhielt dieses Gericht die Patrimonialgerichtsbarkeit der Stadtgemeinde zu Leipzig über elf Ortschaften in der Umgebung Tauchas sowie die Patrimonialgerichtsbarkeit der Rittergüter Mockau, Paunsdorf, Plaußig und Döbitz. Die bisher vom Kreisamt Leipzig ausgeübte Gerichtsbarkeit über sieben weitere umliegende Dörfer ging ebenfalls auf das Königliche Gericht Taucha über. Nachfolger war das Gerichtsamt Taucha.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
- 1999 | Findbuch / Datenbank
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5