Beständeübersicht
Bestand
20176 Wasserkraftbauamt Klosterbuch
Datierung | 1923 - 1926 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,20 |
Geschichte
Nachdem mit dem Straßenbaumandat von 1781 die Pflicht des Staates zur Unterhaltung und zum Ausbau der wichtigsten Verkehrs- und Heeresstraßen begründet wurde, folgte ein entsprechendes Mandat für den Wasserbau, das die Einrichtung von Wasserbaubehörden nach sich zog, erst 1819.
Mit der Verordnung vom 15. März 1884 über die Zusammenlegung der Straßen- und Wasserbaubehörden der unteren Ebene wurde durch Errichtung der sog. Straßen- und Wasser-bauinspektionen eine einheitliche Organisation des regionalen Straßen- und Wasserbaus erreicht. Diese Behörden, die dem Finanzministerium unterstanden, wurden 1910 umbenannt in "Straßen- und Wasserbauämter" und nahmen sowohl Belange des Wasserbaus als auch des Baus und der Instandhaltung von Staatsstraßen wahr.
1946 wurden wieder einzelne Straßenbau- und Wasserbauämter unter der Sächsischen Landesdirektion für Straßenwesen bzw. der Sächsischen Landesdirektion für Wasserwesen gebildet, deren Angliederung an das Ministerium für Wirtschaft 1947 erfolgte.
Neben diesen Ämtern gab es zeitweilig tätige Behörden, wie die Wasserkraftbauämter. Diese waren verantwortlich für die örtliche Bauaufsicht beim Bau eines Wasserkraftwerkes und stellten nach Beendigung des Baus ihre Tätigkeit wieder ein. In technischer Beziehung waren sie der Wasserbaudirektion unterstellt, im Übrigen, wie die Straßen- und Wasserbauämter auch, dem Finanzministerium.
Der Bau des Wasserkraftwerkes Klosterbuch an der Freiberger Mulde durch den sächsischen Staat, vertreten durch das Wasserkraftbauamt, erfolgte von 1924 – 1925, um das Umland mit Elektrizität zu versorgen. Die Leitung über den Bau oblag dem Regierungsbaurat Klein.
Bestandsgeschichte und Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand wurde am 02. Dezember 1999 im Zuge der Bestandsabgrenzung vom Hauptstaatsarchiv Dresden an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Er umfasst 14 Akten. Bei der Abgabe wurde außerdem ein maschinenschriftliches Findbuch von ca. 1975 mit übergeben.
Es kann vermutet werden, dass die Akten aus einem anderen Bestand herausgelöst wurden, was aber anhand der alten Archiv-Signaturen nicht nachzuvollziehen ist.
2006 wurde der Bestand neu verzeichnet. Es wurden Enthält-Vermerke eingefügt und die in den Akten enthaltenen Pläne verzeichnet. Der Inhalt der Akten besteht größtenteils aus Bauplänen und statischen Berechnungen mit Zeichnungen.
Eine Klassifikation wurde wegen des geringen Bestandsumfanges nicht angelegt. Bei der Findbuchausgabe erfolgte die Reihung alphabetisch nach dem Aktentitel.
Verweise
Staatsarchiv Leipzig:
20173 Talsperrenbauamt Kriebstein
20174 Straßen- und Wasserbauamt Döbeln
20175 Wasserbauinspektion Leipzig
20177 Wasserkraftbauamt Wurzen
22072 Straßen- und Wasserbauamt Leipzig
Hauptstaatsarchiv Dresden:
10851 Ministerium der Finanzen
Heike Nachtrab
November 2006
Nachdem mit dem Straßenbaumandat von 1781 die Pflicht des Staates zur Unterhaltung und zum Ausbau der wichtigsten Verkehrs- und Heeresstraßen begründet wurde, folgte ein entsprechendes Mandat für den Wasserbau, das die Einrichtung von Wasserbaubehörden nach sich zog, erst 1819.
Mit der Verordnung vom 15. März 1884 über die Zusammenlegung der Straßen- und Wasserbaubehörden der unteren Ebene wurde durch Errichtung der sog. Straßen- und Wasser-bauinspektionen eine einheitliche Organisation des regionalen Straßen- und Wasserbaus erreicht. Diese Behörden, die dem Finanzministerium unterstanden, wurden 1910 umbenannt in "Straßen- und Wasserbauämter" und nahmen sowohl Belange des Wasserbaus als auch des Baus und der Instandhaltung von Staatsstraßen wahr.
1946 wurden wieder einzelne Straßenbau- und Wasserbauämter unter der Sächsischen Landesdirektion für Straßenwesen bzw. der Sächsischen Landesdirektion für Wasserwesen gebildet, deren Angliederung an das Ministerium für Wirtschaft 1947 erfolgte.
Neben diesen Ämtern gab es zeitweilig tätige Behörden, wie die Wasserkraftbauämter. Diese waren verantwortlich für die örtliche Bauaufsicht beim Bau eines Wasserkraftwerkes und stellten nach Beendigung des Baus ihre Tätigkeit wieder ein. In technischer Beziehung waren sie der Wasserbaudirektion unterstellt, im Übrigen, wie die Straßen- und Wasserbauämter auch, dem Finanzministerium.
Der Bau des Wasserkraftwerkes Klosterbuch an der Freiberger Mulde durch den sächsischen Staat, vertreten durch das Wasserkraftbauamt, erfolgte von 1924 – 1925, um das Umland mit Elektrizität zu versorgen. Die Leitung über den Bau oblag dem Regierungsbaurat Klein.
Bestandsgeschichte und Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand wurde am 02. Dezember 1999 im Zuge der Bestandsabgrenzung vom Hauptstaatsarchiv Dresden an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Er umfasst 14 Akten. Bei der Abgabe wurde außerdem ein maschinenschriftliches Findbuch von ca. 1975 mit übergeben.
Es kann vermutet werden, dass die Akten aus einem anderen Bestand herausgelöst wurden, was aber anhand der alten Archiv-Signaturen nicht nachzuvollziehen ist.
2006 wurde der Bestand neu verzeichnet. Es wurden Enthält-Vermerke eingefügt und die in den Akten enthaltenen Pläne verzeichnet. Der Inhalt der Akten besteht größtenteils aus Bauplänen und statischen Berechnungen mit Zeichnungen.
Eine Klassifikation wurde wegen des geringen Bestandsumfanges nicht angelegt. Bei der Findbuchausgabe erfolgte die Reihung alphabetisch nach dem Aktentitel.
Verweise
Staatsarchiv Leipzig:
20173 Talsperrenbauamt Kriebstein
20174 Straßen- und Wasserbauamt Döbeln
20175 Wasserbauinspektion Leipzig
20177 Wasserkraftbauamt Wurzen
22072 Straßen- und Wasserbauamt Leipzig
Hauptstaatsarchiv Dresden:
10851 Ministerium der Finanzen
Heike Nachtrab
November 2006
Bauakten.- Baupläne.
Wasserkraftbauämter waren zeitweilig tätige Behörden, deren Aufgabe in der örtlichen Bauaufsicht beim Bau eines Wasserkraftwerks bestand. Nach Fertigstellung des Kraftwerks stellten diese Ämter ihre Tätigkeiten wieder ein. Ab 1924 erfolgte der Bau des Wasserkraftwerks Klosterbuch an der Freiberger Mulde durch den sächsischen Staat, um das Umland mit elektrischem Strom zu versorgen.
Weitere Angaben siehe 2.3.5.4 Straßen- und Wasserbauverwaltung.
Weitere Angaben siehe 2.3.5.4 Straßen- und Wasserbauverwaltung.
- 2006 | Findbuch / Datenbank
- 2025-05-14 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5