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Beständeübersicht

Bestand

22041 Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)

Datierung1992 – 2010
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)25,29
Bewerbungskopien zum wiederkehrenden Hörfunk- und Fernsehwettbewerb der Landesanstalt.- Belegkopien und Mitschnitte von privaten Hörfunk- und Fernsehveranstaltern.- Ausschreibungsunterlagen zum SLM-Hörfunk- und SLM-Fernsehpreis.- Wortprotokolle und Mitschnitte des nichtkommerziellen Radios coloRadio (Dresden).
Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) wurde Ende 1991 als politisch unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dresden eingerichtet. Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der SLM bildet das Sächsische Privatrundfunkgesetz vom 10. Februar 1992, dessen Vollzug zu den Hauptaufgaben der Landesanstalt zählt. Dazu gehören u. a. Förderung und Ausbau der Rundfunkversorgung, Entwicklung von Mediendiensten und der technischen Infrastruktur zur Verbesserung der Rundfunkversorgung und neuer Übertragungstechniken, Aufsicht und Kontrolle über private Rundfunkanbieter, Beratung privater Veranstalter sowie Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Im Rahmen der Selbstverwaltung bestehen bei der SLM die Versammlung (mindestens 32 Mitglieder) und der Medienrat (fünf Sachverständige) als ehrenamtliche Gremien. Der Medienrat wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten der SLM. Für die laufenden Geschäfte wird vom Medienrat ein externer Geschäftsführer gewählt. Die SLM unterliegt der Rechtsaufsicht der Sächsischen Staatskanzlei. Zum Jahresbeginn 2004 hat die SLM ihren Sitz von Dresden nach Leipzig verlegt.
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