Beständeübersicht
Bestand
30378 Finanzamt Chemnitz-West
Datierung | 1926 - 1943 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,10 |
Einheitswertakte Fa. Kurt Plaschke, Chemnitz.
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 ging die Festsetzung und Erhebung von Zöllen und Reichssteuern von den Landesbehörden auf das Deutsche Reich über. Die bisher im Freistaat Sachsen bestehenden Bezirkssteuereinnahmen wurden am 25. März 1920 durch Finanzämter ersetzt. Diese bildeten die untere Ebene einer reichseinheitlichen dreistufigen Finanzverwaltung mit dem Reichsfinanzministerium an der Spitze und den Landesfinanzämtern (seit 1937: Oberfinanzpräsidien) als Mittelbehörden. Zu den Aufgaben der Finanzämter zählte die Veranlagung und Erhebung sämtlicher direkter und indirekter Reichssteuern einschließlich der Erbschaftssteuer, der Umsatzsteuer und sonstiger Verkehrsabgaben, soweit nicht Gemeinden mit deren Verwaltung beauftragt waren. Zusätzlich erhoben die Finanzämter auch die Kirchensteuern.
Der weiträumige Zuständigkeitsbereich der Bezirkssteuereinnahme Chemnitz wurde 1920 auf die Finanzämter Chemnitz I (seit 1925 Chemnitz-West), Chemnitz II (Chemnitz-Ost), Chemnitz III (Chemnitz-Land), Burgstädt und Stollberg aufgeteilt. Das Finanzamt Chemnitz-West erhielt dabei das Gebiet der Stadt Chemnitz westlich des Chemnitzflusses unter Einschluss der Vororte Altendorf, Borna, Helbersdorf, Kappel, Markersdorf und Schloßchemnitz zugewiesen. Das Finanzamt Chemnitz-West war der I. Abteilung (Besitz- und Verkehrssteuern) des Landesfinanzamtes Leipzig nachgeordnet. Das Finanzamt Chemnitz-West gehörte in den 1940er Jahren zur Behörde Der Oberfinanzpräsident Dresden (siehe Akte 30378, 2)
Die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erbrachte für die Finanzämter im Juli 1945 die Unterstellung unter die Landesfinanzdirektion und am 1. Mai 1946 unter die Landesverwaltung Sachsen - Finanzen und Steuern, nun unter der Bezeichnung "Steueramt". Parallel dazu erfolgte die Integration des Steuerwesens in die Kreisverwaltungen.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.04.01.02.
Der weiträumige Zuständigkeitsbereich der Bezirkssteuereinnahme Chemnitz wurde 1920 auf die Finanzämter Chemnitz I (seit 1925 Chemnitz-West), Chemnitz II (Chemnitz-Ost), Chemnitz III (Chemnitz-Land), Burgstädt und Stollberg aufgeteilt. Das Finanzamt Chemnitz-West erhielt dabei das Gebiet der Stadt Chemnitz westlich des Chemnitzflusses unter Einschluss der Vororte Altendorf, Borna, Helbersdorf, Kappel, Markersdorf und Schloßchemnitz zugewiesen. Das Finanzamt Chemnitz-West war der I. Abteilung (Besitz- und Verkehrssteuern) des Landesfinanzamtes Leipzig nachgeordnet. Das Finanzamt Chemnitz-West gehörte in den 1940er Jahren zur Behörde Der Oberfinanzpräsident Dresden (siehe Akte 30378, 2)
Die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erbrachte für die Finanzämter im Juli 1945 die Unterstellung unter die Landesfinanzdirektion und am 1. Mai 1946 unter die Landesverwaltung Sachsen - Finanzen und Steuern, nun unter der Bezeichnung "Steueramt". Parallel dazu erfolgte die Integration des Steuerwesens in die Kreisverwaltungen.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.04.01.02.
- 2004 | Findbuch / Datenbank
- 2022 | Elektronisches Findmittel
- 2025-05-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5