Beständeübersicht
Bestand
50320 Königliches Gericht Bischofswerda
Datierung | 1839 - 1861 |
---|---|
Benutzung im | Staatsfilialarchiv Bautzen |
Umfang (nur lfm) |
Nachdem 1852 die Stadt Bischofswerda die Gerichtsbarkeit über die Stadt selbst und die zur Stadt gehörenden Dörfer Geißmannsdorf, Pickau, Kynitzsch und Schönbrunn abgetreten hatte, wurde auf Verordnung des Justizministeriums zum 1. November 1852 ein Königliches Gericht in Bischofswerda errichtet. Es war auch zuständig für die zum gleichen Zeitpunkt abgetretene Gerichtsbarkeit der Patrimonialgerichte Ober- und Niederneukirch sowie Niederburkau. Vom Justizamt Stolpen wurde dem Gericht die Zuständigkeit über das Dorf Belmsdorf, die Scharfrichterei bei Bischofswerda und einen Anteil an Oberneukirch zugeteilt. In der Folge erhielt es weiteren Zuwachs in seinem Sprengel. So kamen im Dezember 1852 ein bis dato dem Justizamt Kamenz zugehöriger Anteil von Burkau und im Februar 1853 Ober-, Nieder- und Neuschmölln hinzu. Im März 1853 wurden die Orte Göda, Coblenz, Dobranitz, Cannewitz, Gnaschwitz, Tautewalde und Cossern vom Gerichtsbezirk des Justizamtes Stolpen dem Gericht in Bischofswerda eingegliedert. Zudem folgte im Mai die Gerichtsbarkeit über das Pfarrlehn zu Göda. Sprengelerweiterungen erfuhr das Königliche Gericht Bischofswerda im weiteren Verlauf des Jahres 1853 als das Domstift zu Bautzen und das Kloster Marienstern ihre Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat übertrugen. Dem Gericht wurden vom Domstift dessen Anteil am Ort Göda und vom Kloster die Orte Demitz und Mittelburkau einbezirkt. Durch die Übernahme der Patrimonialgerichte des Grafen Schall-Riaucour kamen die Orte Zockau, Medewitz, Birkenrode, Günthersdorf, Ober- und Niederputzkau, Tröbigau, Naundorf und Anteile an den Orten Oberneukirch und Ringenhain zum Königlichen Gericht Bischofswerda. Mit der Abtretung der Gerichtsbarkeit der Patrimonialgerichte Oberburkau, Pohla mit Schönbrunn und Taschendorf sowie Rammenau mit Schaudorf und Röderbrunn erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich des Gerichts 1855. Es folgten im Jahr darauf Harthau [Großharthau], Goldbach, Pottschapplitz mit einem Anteil Wölkau, Rothnaußlitz mit Karlsdorf, Vogelgesang und einem Anteil Wölkau sowie Weickersdorf. Eine Umbezirkung fand im September 1856 statt. Dabei wurden die Dörfer Großhänchen, Leutwitz, Pannewitz a. T., Spittwitz mit Neuspittwitz, Scala und Schwarzwasser sowie Stacha und Thumitz vom Bezirk des Landgerichts Bautzen dem Gericht Bischofswerda einbezirkt und im Gegenzug die Orte Coblenz, Cossern, Dobranitz, Gnaschwitz, Göda, Günthersdorf, Naundorf und Zockau ausbezirkt und unter die Zuständigkeit des Landgerichts Bautzen gestellt. Bereits 1853 war der Ort Tautewalde zum Gericht Schirgiswalde ausbezirkt worden. Auf Grundlage des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 wurde das Königliche Gericht Bischofswerda aufgelöst. Seine Aufgaben übernahm das daraufhin 1856 gebildete Gerichtsamt Bischofswerda, dessen Sprengel dem der Vorgängerbehörde im Wesentlichen entsprach.
Strafsachen.- Nachlässe.- Grundstücksangelegenheiten.- Ablösungen.- Gemeindeangelegenheiten.- Schulwesen.- Armenwesen.- Handel, Handwerk und Gewerbe.
- 2025-05-16 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- um 1960 mit Nachträgen um 1970 und um 1980 | Findkartei