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Beständeübersicht

Bestand

50324 Königliches Gericht Herrnhut

Datierung1847 - 1871
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)
Mit Verordnung des Justizministeriums vom 15. Dezember 1853 wurde zum 7. Januar 1854 ein Königliches Gericht als Gericht erster Instanz in Herrnhut eingerichtet. Es übernahm zunächst die an den Staat abgetretene Gerichtsbarkeit der Patrimonialgerichte der Herrnhuter Brüderunität und der Rittergüter Ober- und Niederruppersdorf. Damit war das neue Gericht zuständig für die Orte Herrnhut, Alt- und Neuberthelsdorf, Großhennersdorf, Euldorf, Heuscheune, Schönbrunn, Oberrennersdorf, Oberruppersdorf, Niederruppersdorf und der Ruppersdorfer Anteil an Oberoderwitz. Als Justitiar wurde der bisherige Patrimonialgerichtsverwalter zu Herrnhut übernommen. 1855 wurden dem Gericht die bisher im Bezirk des Landgerichts Löbau liegenden Orte Niederstrahwalde mit Friedensthal sowie Niederrennersdorf angegliedert, zudem auch der bisher zum Bezirk des Landgerichts Zittau gehördende Anteil am Ort Oberoderwitz. 1855 übernahm der Staat die Gerichtsbarkeit über das Rittergut Oberstrahwalde mit Alt- und Neuzuckmantel und übertrug sie dem Gericht Herrnhut. Bei der Übernahme der Gerichtsbarkeit vom Rittergut Hainewalde 1856 erhielt es zudem noch die Zuständigkeit über den Hainewalder Anteil an Oberoderwitz. Auf Grundlage des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 wurde das Königliche Gericht Herrnhut aufgelöst. Seine Aufgaben übernahm das daraufhin 1856 gebildete Gerichtsamt Herrnhut, dessen Sprengel dem der Vorgängerbehörde im Wesentlichen entsprach.
Ablösungen.- Passwesen.- Armenwesen.- Bauwesen.
  • 2025-05-16 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • um 1970 und um 1980 | Findkartei
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