Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

50422 Königliches Gericht Reichenau

Datierung1852 - 1857
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)
Auf Verordnung des Justizministeriums vom 17. März 1853 wurde zum 4. Mai 1853 ein Königliches Gericht in Reichenau (heute Bogatynia, Polen) als Gericht erster Instanz errichtet. In seine Zuständigkeit fielen der ganze Ort Reichenau (Zittauer und klösterlicher Anteil) und der Ort Lichtenberg (heute Jasna Góra, Polen) welcher bis dahin zum Landgerichtsbezirk Zittau gehörte. 1856 übernahm der Staat die Gerichtsbarkeit der Standesherrschaft Reibersdorf (hetue Rybarzowice, Polen). Danach erhielt der Gerichtssprengel mit Reibersdorf, Gießmannsdorf (heute Nadrzecze, Polen) und Mittelweigsdorf (heute zu Wigancice Zytawskie, Polen) sowie den bisher zum Landgerichtsbezirk Zittau zählenden Orten Türchau (heute Turoszów, Polen) und Zittel (heute Pasternik, Polen) weiteren Zuwachs. Auf Grundlage des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 wurde das Königliche Gericht Reichenau aufgelöst. Seine Aufgaben übernahm das daraufhin 1856 gebildete Gerichtsamt Reichenau, dessen Sprengel dem der Vorgängerbehörde im Wesentlichen entsprach.
Zivilsachen.- Grundstücksangelegenheiten.- Ablösungen.
  • 2025-05-16 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • um 1960 | Findkartei
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang