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Stichwortsuche

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Archivale im Bestand
10760 Amtshauptmannschaft Meißen, 4572

Datierung:1922 - 1931
Teichgraben in Jessen (bei Meißen)

Archivale im Bestand
50009 Oberamt/Oberamtsregierung, 2922

Datierung:1724
Wolf Christian von Schönberg auf Zimpel gegen Georg Friedrich von Nostitz auf Göbeln wegen der Räumung von Teichgräben

Archivale im Bestand
10060 Amt Moritzburg, 0044

Datierung:1745 - 1806
Eidbuch des Amtes Moritzburg
Enthält u. a.: Eid eines Amtsschreibers, Amtskopisten, Akziseinnehmers, Brandkassengeldeinnehmers, Fleischsteuereinnehmers, Torwärters, Röhrmeisters, Amtsboten, Landknechts, Teichbereiters, Teichknechts, Wiesenvogts, Zeichenschlägers, Musikpächters, Schlachters, Feuerwächters, Oberrichters, Vizerichters, Richters, Schöppen, Untertanen, Amtsmaurer- und Amtszimmermeisters, Hofwinzers, Teichgräbers, Erbschenken.- Namensverzeichnisse der Verpflichteten.

Archivale im Bestand
10025 Geheimes Konsilium, Loc. 06173/17

Datierung:1740
Der abgebrannten Einwohner zu Teuchern zehnjährige Befreiung, ingleichen Teichgräbers zu Waldheim Brandbegnadigung

Archivale im Bestand
50452 Gutsherrschaft Guttau (Patrimonialgericht), 99

Datierung:1816
Räumung des aus dem Löbauer Wasser abgeleiteten Teichgrabens, die Verbindlichkeit der Warthaer Gemeinde

Archivale im Bestand
10692 Ständeversammlung des Königreichs Sachsen, 08810

Datierung:1885 - 1886
Dekret Nr. 5: Gesetzentwurf wegen Maßnahmen gegen das Überhandnehmen von Feldtauben und Aufhebung der Schonzeit wilder Tauben sowie Petition Teichgräbers in Gohlis und Genossen wegen des Überhandnehmens der wilden Kaninchen

Archivale im Bestand
10692 Ständeversammlung des Königreichs Sachsen, 08668

Datierung:1885 - 1886
Dekret Nr. 5: Gesetzentwurf wegen Maßnahmen gegen das Überhandnehmen von Feldtauben und Aufhebung der Schonzeit wilder Tauben sowie Petition Ferdinand Teichgräbers in Gohlis und Genossen wegen des Überhandnehmens der wilden Kaninchen

Archivale im Bestand
10002 Urkunden aus der Finanzverwaltung, 20955

Datierung:15. Febr. 1904 - 17. Jan. 1905
Vertrag zwischen dem königlichen Staatsfiskus und der politischen Gemeinde Leubnitz, die Gestattung der Fassung des Wassers im Quellgebiet des Neuen Teichgrabens in den Abteilungen 65 - 68 des Reviers Langenbernsdorf und der Ableitung desselben nach Leubnitz mittels eiserner Rohre durch die Abteilungen 69 - 73 gedachten Reviers unter Vorbehalt des Widerrufs gegen Entrichtung eines Wasserzinses betreffend; 15. Februar 1904, beigeheftet ein Lageplan, hierzu eine Folieneintragsbenachrichtigung vom 19. Mai 1904 und ein Nachtrag vom 17. Januar 1905.
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