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Archivale im Bestand
33492 VEB Energiekombinat Karl-Marx-Stadt, 4529

Datierung:1953
Licht und Beleuchtung
Verfasser: Gerstenberg, Hans

Archivale im Bestand
33492 VEB Energiekombinat Karl-Marx-Stadt, 4528

Datierung:1953
Einführung in die Elektrotechnik
Verfasser: Gerstenberg, Hans

Archivale im Bestand
30813 Grundherrschaft Schweinsburg, 91

Datierung:1631 - 1632
Schuldforderung von Hans Zeidler gegen die Erben Johann Gerstenbergs auf Uhlstädt und Leutenthal

Archivale im Bestand
20542 Rittergut Schweikershain, 444

Datierung:1836 - 1839
Klage von Gustav von Nostitz-Wallwitz, Rittergutsbesitzer, gegen Johann Michael Gerstenberg, Häusler in Neuwallwitz, wegen schuldiger Abgaben

Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, U 88

Datierung:1551 November 4
Hans von Germar, Landkomtur der Ballei in Thüringen des Deutschen Ordens vertauscht mit Zustimmung des Wolfgang, Administrator des Hochmeistertums in Preußen, mit dem Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Gnandstein ein Fleck Holz, ungefähr 5 oder 5 1/2 Acker oben am Ende des Deutschen Holzes gelegen. Dafür hat ihm Einsiedel ein Flecklein Holz in Eschefelder Flur, auch an das Deutsche Holz stoßend, ungefähr 2 Acker samt nachfolgenden Männern und Zinsen samt ihrer Lehnware übergeben, welche zuvor diesem gehörten gemäß Wechselbrief und kurfürstlichem Gunstbrief:
- in Gerstenberg Blasius Kratz 15 Zinsgroschen von einer wüsten Baustatt und Garten, auf 1 Acker Feldes gerechnet, früher Vintz Gunderman; Wolf Moller daselbst, 3 Groschen und 1 Groschen für 2 Hühner von einer wüsten Baustatt und Garten auf 1 1/2 Acker Feldes gerechnet, so seinem Vater, Lorentz Moller, gehört hat, alles zu Michaelis fällig;
- in Kriebitzsch (Kribitzsch) Melcher Zcetzsche 30 Groschen Zins von 4 Acker Landes in Kriebitzscher Flur, welche Äcker Peter Paschwitz besessen hat, halb zu Michaelis, halb zu Walpurgis, alles zusammen 49 Groschen.
Ausfertigung Pergament 330 x 330 mm, Umbug 45 mm Deutsch

Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, U 86

Datierung:1548 Juli 8
Kurfürst Moritz, Herzog zu Sachsen, belehnt nach Übernahme der Kurwürde Heinrich Hildebrand von Einsiedel und dessen rechte Leibeslehnserben unter Mitbelehnschaft seines Bruders Heinrich Abraham von Einsiedel mit folgenden Gütern und Einkünften:
- dem Dorf Wolftitz (Wolfftitz) mit dem Vorwerk daselbst mit allem Zubehör;
- dem Dorf Hopfgarten mit dem Vorwerk daselbst mit allem Zubehör, in beiden Fällen auch mit der oberen und niederen Gerichtsbarkeit;
- Dorf und Vorwerk Eschefeld mit allen Rechten, dazu 8 Schock jährlichen Zinses und den dritten Teil der Obergerichte im Dorf, sowie den vierten Teil der Obergerichte in Eschefelder Flur, wie diese früher denen von Bünau zu Frohburg gehört haben;
- Zinsen zu Ober- und Nieder-Frankenhain, mit dem Kirchlehn in Hermsdorf (Hermanßdorff) mit Gerichtsbarkeit, wie diese früher zum Schloss Kohren gehört hat;
- Dorf Altmörbitz (Alden Merbitz) mit dem Kirchlehn, mit allen Einkünften und Fronen, geistlichen und weltlichen Gerichten;
- etliche Leute, Zinsen, Güter und Fronen im Dorf Greifenhain (Greiffenhain) mit oberen und niederen Gerichten, ausgenommen die Schaftrift und die Jagdrechte, die lt. Vertrag beim Rittergut Frohburg verbleiben sollen;
- die Hälfte am "Roten Grunde" und die Wiesen dort, gelegen bei Wolftitz und das Holz, der "Heyerzagel" genannt, auch die Wiesen daran; ein Holz bei Eschefeld, gelegen am Teich; zwei Stücke Holz am Stöckigt (Steckicht), gelegen auf beiden Seiten der "breiten Straße", gerechnet als 11 Acker, die sie von Bastian von Bresen gekauft haben, auch Holz, das von Nickel von Tegkwitz (Techwitz) zu Frohburg (Froburgk) gekauft worden ist; Holz und Feld am Hainberg mit Gerichtsbarkeit;
- Prießnitz (Brißnitz) mit Sitz, Hof, Vorwerk und Dorf mit allen Zinsen, Diensten, Fronen und Zubehör, besonders auch der Schäferei, dazu einem Erbkretschmar mit Gastung, Schankrechten für Wein und Bier, Brauen und Backen, auch anderem Handwerk, Jagdrechten und dem Holz, der "Brisnitzer" genannt, dem Wasser, die Eula (Eilia) samt allen Rechten;
- das Kirchlehn zu Bocka (Beckaw);
- das wüste Dorf Kaisershain (Kaiserßhein);
- das Dorf Trebishain (Drebishain);
- das Vorwerk Eckartsberg (Eckersberg), alle mit oberer und niederer Gerichtsbarkeit und allen Rechten;
- das Dorf Neuenmörbitz (Nawen Merbitz) mit seinen Gütern, wie diese vor der fürstlichen Teilung von denen von Rüdigsdorf (Rudigensßdorff) gekauft worden sind, dazu die Erbgerichtsbarkeit;
- das Dorf Bocka (Bockau) mit etlichen Gerechtigkeiten und den Erbgerichten, dazu 2 Mann dort, die zur Herrschaft Gnandstein mit Ober- und Niedergerichten gehören;
- Zinsen und Güter im Dorf Pahnitz (Paunitz) und Dorf Borgishain (Burgitzhain) mit Gerechtigkeiten und Erbgerichten;
- Rechten und Einnahmen aus dem Sebisch und der Flur Eschefeld sowie dem Dorf Gerstenberg (Gerstenbergk); im Dorf Kriebitzsch (Kribitsch), alles mit Lehn, Erbgerichten und allen Gerechtigkeiten;
- die Hutweide und volle Jagdgerechtigkeit auf der "Probstei" und im Dorf Nenkersdorf (Nengkersdorff), aber ohne Zufügung von Schaden für die Leute zu Nenkersdorf, wie ihre Belehnungen einstmals vom Abt zu Chemnitz für ihren Vetter ausweisen. Die Belehnungen erfolgen als Mannlehn.
Z.: Räte Hans Georg Graf und Herr zu Mansfeld (Mansfelt); Hanns von Germar, Verwalter der Ordensballei in Thüringen und Landkomtur; Hanns von Weisbach; Wolff vom Ende; Christoff von Taubenheim, alle drei Ritter; Georg von Carlowitz (Karlewitz) zu Kriebstein; Anthonius von Schönberg (Schonberg) daselbst; Caspar von Schönberg (Schonberg) d. Ä. zu Purschenstein (Berstenstein); Ernst von Miltitz zu Batzdorf (Batzdorff), Oberhauptmann des Meißnischen Kreises; Dr. Melchior von Ossa; Christoff von Carlowitz (Karlewitz) zu Zörbig (Zorbick); Georg Komerstadt auf Kalckreuth (Kalckreut); Dr. Ludwig Fachs, Ordinarius zu Leipzig; Damian von Sebottendorf, Sekretär.
Ausfertigung Pergament 670 x 560 mm, Umbug 110 mm Deutsch

Archivale im Bestand
10145 Grundherrschaft Bieberstein, 457

Datierung:11. März 1612
Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen belehnt Dietrich Truchseß (Ditterich Truchsaßenn) zu Bieberstein und seine Erben mit dem Oberschloss Bieberstein, dem Vorwerk und dem halben Dorf Bieberstein, dem halben Dorf Burkersdorf (Burckersdorf)dem halben Dorf Hohentanne (Hohe Tanne), dem halben Dorf Rothenfurt und dem halben Dorf Krummenhennersdorf (Krommenhennersdorf)
Loß; Joachim von Loß; Moritz Gerstenberg; Joachim von Dölau; Jahn von

Archivale im Bestand
30601 Herrschaft Wechselburg, 2732

Datierung:1852 - 1856
Zergliederung des Gutes von Christian Gottlieb Gerstenberg in Altzschillen

Archivale im Bestand
10690 Reichskammergericht, 27

Datierung:1598 - 1606
mandati de non offendendo et iniuriarum
Unrecht ("real iniurien"), das die Bekl. den Kl. zugefügt hatten.
Der Kl. zu 1) behauptet, der Bekl. zu 3) habe mehrfach in seine Schäfereirechte und in die Rechte seiner Untertanen eingegriffen, u.a. durch Wegnahme von 900 Schafen. Zwei in dieser Sache gegen den Bekl. zu 3) geführte Prozesse habe er verloren und gegen die Urteile bei sächsischen Gerichten Appellation eingelegt und Bittschreiben nach Coburg und Weimar gesandt.
Das sächsiche Hofgericht zu Jena habe den Bekl. zu 3) zur Rückgabe der Schafe verurteilt und darüber ein "mandatum executoriale de restituendo et amplius non offendendo" erlassen. Diese Entscheidung sei aber auf Intervention des Bekl. zu 3) bei dem Bekl. zu 4) aufgehoben worden.
Nach einem Überfall des Bekl. zu 3) auf zwei Dörfer des Kl. zu 1), Gräfinau und Bücheloh, und der Gefangennahme seiner Mutter und Schwester habe sich der Kl. zu 1) an das RKG gewandt, "umb gedeiliche rechts hulff promotoriales zu nemmen".
Als der Kl. zu 1) in Begleitung des Kl. zu 2) einer Ladung vor das Hofgericht zu Jena habe Folge leisten wollen, seien sie beide auf Befehl des Bekl. zu 4) auf dem Gut Elgersburg gefangen genommen worden und über mehr als 20 Wochen in Gotha, Apfelstädt, Ichtershausen, auf der Leuchtenburg und in Weimar inhaftiert und misshandelt worden.
Durch das Mandat des RKG werden die Bekl. verpflichtet, sich jeglicher Übergriffe auf die Kl. sowie die Diener und Untertanen des Kl. zu 1) zu enthalten und die Kl. in keiner Weise außergerichtlich zu beschweren und zu verfolgen.
Die Bekl. rechtfertigen die Maßnahmen gegen den Kl. zu 1) mit Strafen, die gegen ihn verhängt worden seien wegen der Nichterfüllung von Pflichten aus einem Vertrag, den er mit den "Samischen Vormündern" über den Kauf von 400 Schafen geschlossen habe. Der Kl. zu 1) habe weder die vereinbarte Kaution entrichtet, noch den Kaufpreis gezahlt, und die daraufhin geforderte Herausgabe der Schafe verweigert.
Kläger/Antragsteller: 1) Christoph von Witzleben, 2) Balthasar von Denstedt Beklagter/Antragsgegner: 1) Friedrich Wilhelm I., Herzog von Sachsen-Altenburg, Administrator von Kursachsen, 2) Johann, Herzog von Sachsen-Weimar, Johann Kasimir, Herzog von Sachsen-Coburg und Johann Ernst, Herzog von Sachsen-Eisenach, 3) Albrecht III., Graf von Schwarzburg-Rudolstadt, 4) Dr. Marcus Gerstenberg, Kanzler der sächsischen Regierung zu Weimar, 5) Sächsische Regierungen zu Weimar, Coburg und Meiningen Prokuratoren Kl.: Dr. Jakob Kölblin 1598, Dr. Johann Philipp Hirter 1603 Prokuratoren Bekl.: Dr. Leonhard Wolff 1594, Dr. Marsilius Bergner 1593 Inhalt/Beweismittel: Q 15 "Samische Vormünder" und Kl. zu 1) einigen sich über den Kauf von 400 Schafen durch den Kl., Stundung des Kaufpreises und Leistung einer Kaution durch den Kl. zu 1) 1591 (i. A.) Q 16 "Sahmische Vormünder" und Kl. zu 1) verhandeln über die Erfüllung der Pflichten des Kl. zu 1) aus dem Vertrag von 1591, 1592 (i. A.) Q 17 Gericht zu Schwarzburg: spricht den "Sahmischen Vormündern" 886 Schafe zu, die sich in der Schäferei des Kl. zu 1) befinden 1592 (i. A.) Q 18 Kl. zu 1) legt bei dem sächsischen Hofgericht zu Jena Appellation gegen das Urteil des Gerichts zu Schwarzburg ein 1592 (i. A.) Q 19 Sächsisches Hofgericht zu Jena verurteilt den Bekl. zu 3) zur Rückgabe der Schafe an den Kl. zu 1) 1592 (i. A.) Q 19a Bekl. zu 3) legt bei dem sächsischen Hofgericht zu Jena Beschwerde gegen die Verurteilung zur Rückgabe der Schafe ein 1592 (i. A.) Ist-Bestand der Akte: Q 1-32 (ohne 7) sowie 45 weitere Schriftstücke (= fünffache Abschrift des Protokolls sowie diverser Schriftstücke der Akte)

Archivale im Bestand
10004 Kopiale, 0025, Bl. 073b/3

Datierung:1. Januar 1355
Friedrich III., Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, belehnt Johann von Gerstenberg, Bürger in Altenburg, mit von Hentzko von Göllnitz (Golnicz) erkauften Gütern im Dorf Remse und gestattet deren Verwendung zum Leibgedinge der Ehefrau Jutta des Käufers.
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