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Kriegsamtstellen

Plakat U-Boot-Krieg, 1918
Plakat U-Boot-Krieg, 1918 (SächsStA-D, 11349 Kriegsamtstelle Dresden, Nr. 5358)  © Sächsisches Staatsarchiv

Die Errichtung der Kriegsamtsstellen resultierte aus der Mobilmachung der Wirtschaft für den Krieg im Zuge des Hindenburg-Programms, das die Ausrichtung aller Ressourcen auf Kriegsgüter vornahm und seine rechtliche Grundlage in dem Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst erhielt. Alle nicht zur Armee eingezogenen Männer im Alter zwischen dem 17. und 60. Lebensjahr waren verpflichtet, in einem Rüstungs- oder kriegswichtigen Betrieb zu arbeiten. Das Anfang November 1916 gegründete Kriegsamt in Berlin sollte die dazu erforderlichen Maßnahmen steuern, und zwar mit Hilfe der Kriegsamtstellen. Die Kriegsamtstellen Dresden und Leipzig wurden am 21.12.1916 gegründet und den Stellvertretenden Generalkommandos unterstellt. Trotz dieser Unterstellung gab es Aufgaben, die im Auftrag des Kriegsamts auszuführen waren, und zwar die aus dem Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst resultierenden Angelegenheiten, Frauenarbeit und Frauenfürsorge, Förderung der Produktion von Rüstungsgütern sowie Verkehrsangelegenheiten. Als Organ der Generalkommandos waren sie zuständig für die Sicherstellung von Arbeitskräften, Rohstoffbewirtschaftung, Ernährung der kriegswirtschaftlich tätigen Bevölkerung sowie Ein- und Ausfuhr.

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