Kriegsministerium
Beim sächsischen Kriegsministerium handelt es sich um eine für Militärverwaltungsangelegenheiten zuständige Dienststelle ohne Kommandogewalt, die als Zentralbehörde auch die Aufgabe einer Mittlerfunktion zwischen Reichsverwaltung und Landesverwaltung wahrnahm. Die Zuständigkeit erstreckte sich während des 1. Weltkrieges unter anderem auf die Mobilmachung, die Aufstellung von Kriegsformationen, die Truppenausbildung, die Gesuche um Zurückstellung von der Front sowie Beförderungen und Heiratserlaubnisse. Hinzu kam der Bereich Bekleidung, Verpflegung und Ausrüstung inklusive Remontierung. Außerdem organisierte das Kriegsministerium die Unterbringung von Kriegsgefangenen, die Kriegsgräberfürsorge, das Militärgerichtswesen, Pensionsangelegenheiten und die Invalidenfürsorge. Auch unterstand ihm die Pressezentrale, die als Zentralstelle für die Auskunftserteilung und Versorgung der Presse mit militärischen Nachrichten zuständig war. Weiterhin gehörten zum Aufgabenbereich Offiziersbeurteilungen, Beförderungen und Ordensverleihungen, Sanitätsoffiziere, Lazarette, Arzneimittelversorgung und Krankenpflege. Mit Beginn des 1. Weltkrieges erfolgte auch die Bildung der Waffen- und Industrieabteilung mit entsprechender Zuständigkeit. In den ersten Kriegstagen wurde das Nachweisbüro als selbständige Abteilung eingerichtet. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Veröffentlichung der Verlustlisten und die Auskunftserteilung über den Verbleib der sächsischen Militärangehörigen. Bei der Remonteinspektion lag die Ergänzung, Verwendung und Ausmusterung von Dienstpferden.
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