12.10.2022

Neue Archivbenutzungsverordnung

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Zum 13. Oktober 2022 tritt eine neue Archivbenutzungsverordnung einschließlich neuer Gebühren in Kraft.

Die neue Sächsische Archivbenutzungsverordnung beinhaltet die novellierten Bestimmungen zur Benutzung des Sächsischen Staatsarchivs. Zudem umfasst sie in der Anlage die nunmehr geltenden Gebühren für die Benutzung einschließlich der Anfertigung von Kopien von Archivgut.

Die bisher geltende Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 24. Februar 2003 und die Sächsische Archivgebührenverordnung vom 23. Mai 2006, zuletzt geändert mit Verordnung vom 5. April 2019, sind damit außer Kraft getreten.

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