26.10.2020

Benutzung des Staatsarchivs während der Corona-Pandemie

© Symbolfoto

Anpassung der besonderen Regeln infolge der Corona-Pandemie. Wir bitten um Beachtung!

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist die Anzahl der Lesesaal-Arbeitsplätze an den Standorten beschränkt. Das Betreten der Lesesäle ist nur mit einer schriftlich bestätigten Reservierung gestattet.

Kontaktdaten für eine Reservierung und Öffnungszeiten der Lesesäle finden Sie unter »Standorte und Öffnungszeiten«.

Während des Besuchs besteht in allen Lesesälen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese ist vom Benutzer mitzubringen. An den Arbeitsplätzen kann die Mund-Nasen-Bedeckung nur abgenommen werden, sofern die aktuelle Lage dies zulässt. Ab dem 26.10.2020 gilt die Regel, dass diese dauerhaft zu tragen ist, sobald am jeweiligen Standort der sogenannte Inzidenzwert (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) auf 50 oder mehr steigt. Unabhängig davon müssen Benutzer innerhalb des Gebäudes einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.

Benutzern, die zum Besuchszeitpunkt akute Symptome einer CoVid-19-Erkrankung aufweisen (z. B. Fieber, Husten, Atemnot), ist der Zutritt zu den Archivgebäuden untersagt.

Nachdem Sie die Besuchsbestätigung erhalten haben, können Sie Archivgut vorbestellen. Nutzen Sie dazu bitte das Bestellformular. Bestellungen von Archivgut durch Interessierte ohne schriftliche Reservierungsbestätigung werden vom Staatsarchiv nicht bearbeitet.

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