Stichwortsuche
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Bestand
20511 Rittergut Paunsdorf (Patrimonialgericht)
Vorwort
Vornamen wie sein Vater trug. Vormundschaftlich vertreten wurde letzterer zunächst durch
Vornamen wie sein Vater trug. Vormundschaftlich vertreten wurde letzterer zunächst durch
Bestand
20116 Amtsgericht Borna
Vorwort
und VI sowie einzelne Bündel Vormundschafts- und Pflegschaftsakten, ungeordnet, mit Abgabeverzeichnis
und VI sowie einzelne Bündel Vormundschafts- und Pflegschaftsakten, ungeordnet, mit Abgabeverzeichnis
Bestand
20425 Rittergut Hopfgarten bei Lausick
Vorwort
und Großzössen stand jahrzehntelang unter Vormundschaft seiner Vettern (krank seit etwa
und Großzössen stand jahrzehntelang unter Vormundschaft seiner Vettern (krank seit etwa
Bestand
20407 Rittergut Großzössen
Vorwort
selben Besitzer, allerdings meist unter Vormundschaft der Vettern aus der Syhraer
selben Besitzer, allerdings meist unter Vormundschaft der Vettern aus der Syhraer
Archivale im Bestand
10690 Reichskammergericht, 48
Datierung: | 1749 - 1750 |
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mandati de lite pendente non turbando neque impediendo in administratione tutelae legitimae et in camera imperiali confirmatae sed cassando sine clausula
Störung des Kl. in seinem Besitz der Grafschaft Limpurg-Sontheim und Beeinträchtigung in Ausübung seiner Vormundschaft über die Kinder des verstorbenen Friedrich Ernst, Graf von Welz, Maria Friederike, Amoena Christina, Elisabeth Eleonora und Wilhelmine Caroline Franziska.
Der Kl. hatte nach dem Tod des Georg Ludwig, Graf von Welz, die Vormundschaft über dessen Mündel übernommen, die vom RKG bestätigt wurde.
Der Kl. behauptet, der Bekl. habe den Untertanen zu Sontheim untersagt, ihn als Vormund anzuerkennen und bei dem Reichshofrat um Übertragung der Vormundschaft auf sich nachgesucht und dabei die Einsetzung des Kl. als Vormund verschwiegen.
Durch das Mandat wird der Bekl. verpflichtet, den Kl. in der Ausübung der Vormundschaft nicht zu behindern und sämtliche Anordnungen, die er, der Bekl., in der Grafschaft Sontheim getroffen hat, zurückzunehmen.
Störung des Kl. in seinem Besitz der Grafschaft Limpurg-Sontheim und Beeinträchtigung in Ausübung seiner Vormundschaft über die Kinder des verstorbenen Friedrich Ernst, Graf von Welz, Maria Friederike, Amoena Christina, Elisabeth Eleonora und Wilhelmine Caroline Franziska.
Der Kl. hatte nach dem Tod des Georg Ludwig, Graf von Welz, die Vormundschaft über dessen Mündel übernommen, die vom RKG bestätigt wurde.
Der Kl. behauptet, der Bekl. habe den Untertanen zu Sontheim untersagt, ihn als Vormund anzuerkennen und bei dem Reichshofrat um Übertragung der Vormundschaft auf sich nachgesucht und dabei die Einsetzung des Kl. als Vormund verschwiegen.
Durch das Mandat wird der Bekl. verpflichtet, den Kl. in der Ausübung der Vormundschaft nicht zu behindern und sämtliche Anordnungen, die er, der Bekl., in der Grafschaft Sontheim getroffen hat, zurückzunehmen.
Kläger/Antragsteller: Johann Adolf, Graf von Rechtern und Limpurg zu Sommerhausen Beklagter/Antragsgegner: Christian August, Graf von Schönburg zu Waldenburg Prokuratoren Kl.: Dr. Johann Paul Besserer senior 1749 Prokuratoren Bekl.: Lic. Wilhelm Ludwig Ziegler 1749 Inhalt/Beweismittel: Q 4 Protokoll des vergeblichen Versuchs des Bevollmächtigten des Kl., zu Sontheim den Vormundschaftseid zu leisten 1748 (teilweise i. A.) Q 12 Bekl. teilt dem Kl. mit, dass ihm die strittige Vormundschaft von dem Reichshofrat übertragen wurde 1749 (i. A.) Ist-Bestand der Akte: Q 1-24
Archivale im Bestand
12881 Genealogica, 1509
Datierung: | 1744, 1776 |
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Gersdorff
Enthält: Beglaubigte Abschrift des Testaments von Georg Ernst von Gersdorff, Amtshauptmann des Fürstentums Görlitz.- Anmietung eines Hauses in Görlitz durch Christiane Louise von Gersdorff, geborene von Hohberg.des Bautzner Kreises über die Vormundschaft über Erdmuth Ernestine von Gersdorff
Bestand
20559 Rittergut Syhra
Vorwort
und Großzössen steht jahrzehntelang unter Vormundschaft seiner Vettern (krank seit etwa
und Großzössen steht jahrzehntelang unter Vormundschaft seiner Vettern (krank seit etwa
Archivale im Bestand
10690 Reichskammergericht, 49
Datierung: | 1749 - 1754 |
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citationis ad videndum cassari tutorium sub- et obreptitiè impetratum et se in expensas condemnari
Aufhebung der Einsetzung des Bekl. als Vormund der Kinder des verstorbenen Friedrich Ernst, Graf von Welz, Maria Friederike, Amoena Christina, Elisabeth Eleonora und Wilhelmine Caroline Franziska.
Der Kl. war durch den RHR, der Bekl. durch das RKG als Vormund der Kinder eingesetzt worden.
Der Kl. ist der Ansicht, aufgrund seiner näheren Verwandtschaft mit den unmündigen Kindern habe er einen Anspruch auf Ausübung ihrer Vormundschaft. Daher sei allein seine Einsetzung als Vormund durch das RKG wirksam.
Der Bekl. ist der Ansicht, als Blutsverwandter des Vaters sei er näher mit den Kindern verwandt als der Kl. und habe daher das Recht, die Vormundschaft auszuüben.
Aufhebung der Einsetzung des Bekl. als Vormund der Kinder des verstorbenen Friedrich Ernst, Graf von Welz, Maria Friederike, Amoena Christina, Elisabeth Eleonora und Wilhelmine Caroline Franziska.
Der Kl. war durch den RHR, der Bekl. durch das RKG als Vormund der Kinder eingesetzt worden.
Der Kl. ist der Ansicht, aufgrund seiner näheren Verwandtschaft mit den unmündigen Kindern habe er einen Anspruch auf Ausübung ihrer Vormundschaft. Daher sei allein seine Einsetzung als Vormund durch das RKG wirksam.
Der Bekl. ist der Ansicht, als Blutsverwandter des Vaters sei er näher mit den Kindern verwandt als der Kl. und habe daher das Recht, die Vormundschaft auszuüben.
Kläger/Antragsteller: Christian August, Graf von Schönburg zu Waldenburg Beklagter/Antragsgegner: Johann Eberhard Adolf, Graf von Rechtern und Limpurg zu Sommerhausen Prokuratoren Kl.: Lic. Wilhelm Ludwig Ziegler 1749, Lic. Johann Eberhardt Greineisen 1749 Prokuratoren Bekl.: Dr. Johann Paul Besserer 1749 Inhalt/Beweismittel: Q 4, 6, 7 Verschiedene Schriftstücke Nr. 1-5 (3 fach): Nr. 1. Henriette Sophie, Gräfin von Löwenstein-Wertheim, geb. von Schönburg, Mutter der Kinder des Grafen Friedrich Ernst von Welz, bittet den Kl. um Übernahme der Vormundschaft ihrer Kinder; Nr. 2. Kl. sucht beim RHR um Bestätigung als Vormund nach; Nr. 3/4. Reichshofrat bestätigt die Vormundschaft des Kl.; Nr. 5. Kl. erkundigt sich bei Henriette Sophie, Gräfin von Löwenstein-Wertheim geb. von Schönburg, nach Aufteilung der Einkünfte aus der Grafschaft Sontheim zwischen seinen Mündeln und dem Bekl. 1748, 1749 (teilweise i. A.) Q 12, 14 Auszüge aus Genealogien zur Veranschaulichung der Verwandtschaftsverhältnisse der Parteien 1749 (i. A.) Q 15, 20 Auszüge aus verschiedenen Erb- und Vormundschaftsvereinbarungen der gräflichen Familie von Limpurg 1435-1739 (i. A.) Ist-Bestand der Akte: Q 1-23
Archivale im Bestand
10079 Landesregierung, Loc. 13599/12
Datierung: | 1804 |
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Johann George Kürbs in Vormundschaft von Eve Rosine Franz, Johann Georg Kürbs jun. in Vormundschaft von Johann George Franz und George Adam Fickler in Vormundschaft von Gottfried Gregorius Franz gegen Johann Christian Müller wegen Erb- und Pachtstreitigkeiten über das Franzische Gut in Leutewitz (Kanzleiakte)
Archivale im Bestand
10079 Landesregierung, Loc. 12995/14
Datierung: | 1719 |
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Druckschrift "Begründete und durch Beylagen bestärckte Apologie der in Ober-Vormundschaft zur Graffschaft Manßfeld [Mansfeld] verordneten Fürstl. Cantzley-Directoris und Räthen, wieder ein Scriptum welches rubriciret: Ohnumstößliches Vormundschafts-Recht der von der Römisch-Kayserlichen Majestät aus allerhöchster Reichs-Richterlicher Kayserlicher Macht und Gewalt allergnädigst verordneten Fürstlich Mansfeldischen Vormundschaft denen Chur-Sächsisch und Hertzoglich Magdeburgischen wiedrigen Anmuthungen entgegen gesetzt."