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Archivale im Bestand
10001 Ältere Urkunden, 12677

Datierung:14. Oktober 1608
Kurfürst Christian II. von Sachsen bestätigt für sich, seinen Bruder Herzog Johann Georg I. von Sachsen und in Vormundschaft für seinen Bruder August von Sachsen den Empfang von 1.000 Gulden Meißner Währung, die von dem an den Kurfürsten erfolgten Verkauf des Guts Thallwitz stammen und die ihm Hartmann Pistorius zu Seußlitz und Hirschstein in Vormundschaft für Barbara, Tochter des verstorbenen Georg von Nitzschwitz gegen eine jährliche Verzinsung von fünf Prozent geliehen hat.

Archivale im Bestand
10001 Ältere Urkunden, 05812

Datierung:26. Mai 1420
Albrecht [III.], Herzog zu Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg und Graf Georg (Jurgen), Fürst zu Anhalt, treffen eine Teidigung [Vereinbarung] wegen der Vormundschaft über den unmündigen Grafen Günther von Barby wegen Haus und Stadt Barby sowie dem Schoss Walternienburg (Walternuyenburg), die vom gedachten Herzog zu Lehen gehen. Kraft derselben soll Graf Georg die eingenommene Vormundschaft über Graf Günther an Herzog Albrecht [III.] abtreten, sobald dieser nach Barby kommt, dann aber dieser sie ihm empfehlen, jedoch im Todesfall Graf Günthers die Abtretung von Barby und Walternienburg an Herzog Albrecht [III.] versprechen.

Archivale im Bestand
10001 Ältere Urkunden, 05438

Datierung:21. August 1408
Heinrich und Günther, Gebrüder, Grafen von Schwarzburg., Herren zu Sondershausen sowie Heinrich, Günthers Sohn, schließen einen Dienstvertrag, worin sie sich zu Friedrich [IV.] und Wilhelm [II.], Gebrüdern, Landgrafen in Thüringen setzen und tun, ihnen gegen alle außer Friedrich den Jüngeren, Landgrafen in Thüringen, und Günther, Erzbischof zu Magdeburg, zu helfen versprechen und das Schloss Plaue (Plawin), das ihr Eigen war, von ihnen zu Lehen nehmen. Sie versprechen ferner, sich nicht der Lande der genannten Landgrafen mit Tausch oder Kauf zu unterziehen, noch sie durch Lehen oder Schenkung ohne Zustimmung der Landgrafen an sich bringen zu wollen. Desgleichen geloben sie, sich weder der Vormundschaft Landgraf Friedrichs des Jüngeren oder seiner Erben nicht zu unterwinden noch von Erbe wegen seiner Erben sich seiner Lande zu unterziehen und hinter den Landgrafen keine die Lande betreffende Teidigungen [Vereinbarung] und Bündnisse aufzunehmen. Falls Landgraf Friedrich der Jüngere stirbt, sollen die Kinder bis zum achten Jahr bei ihrer Mutter bleiben oder so lange es Landgraf Friedrich [IV.] und Wilhelm [II.] wollen. Sie sollen sich der Mutter gegenüber keine Vormundschaft anmaßen.

Archivale im Bestand
10001 Ältere Urkunden, 03700

Datierung:7. Oktober 1362
Friedrich [III.], Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, schließt unter Vermittlung Burggraf Friedrichs [V.] von Nürnberg einen Vertrag mit seinem Bruder Balthasar. Die früheren Vereinbarungen zur Vormundschaft Friedrichs [III.] über seine Brüder bleiben für den in den darüber ausgestellten Urkunden festgelegten Zeitraum in Kraft. Friedrich [III.] hat das unbeschränkte Recht zur Ein- und Absetzung von Amtleuten, Vögten und Richtern. Dagegen darf er frei gewordene Güter und Anfälle ohne Rat seiner Brüder Balthasar und Wilhelm [I.] niemandem leihen. Für die Zeit der Vormundschaft Friedrichs [III.] soll Balthasar Voigtsberg (Voytsperg) und die anderen [von Vogt Heinrich V. dem Langen] von Plauen erworbenen Besitzungen, die Stadt Zwickau (Zcwickow), die Feste Arnshaugk (Arnsoug) und die dabei gelegene Neustadt (Nuwenstat) sowie die Stadt Borna (Burne) innehaben. Davon soll er Einnahmen in Höhe von 900 Schock Geld in Form von Geld, Roggen und Hafer (mit gelde, korne und havern) haben. Falls die Einnahmen der genannten Städte und Festen niedriger sein sollten, verspricht Friedrich [III.], den Rest zuzuzahlen. Über 900 Schock hinausgehende Einnahmen fallen an Friedrich [III.]. Balthasar hat außerdem die Besitzungen in Franken um Coburg (Koburg) an Friedrich [III.] gewiesen. - Siegel Markgraf Friedrichs [III.] von Meißen und Burggraf Friedrichs [V.] von Nürnberg angekündigt.

Bestand
10001 Ältere Urkunden

Vermählungen.- Vikariatssachen (Reichsvikariat).- Visitationen.- Vogtland.- Vormundschaften.- Wahl- und Krönungssachen.- Wildenfels (Herrschaft).-Vorwort
ihre Herrschaftsgebiete 1349-1382. Landesherrschaft zwischen Vormundschaft, gemeinschaftlicher Herrschaft und Teilung (Veröffentlichungen

Archivale im Bestand
50347 Stadt Bautzen, 2193

Datierung:1855 - 1875
Nachlass des Julius Louis Hentschel, Schneidermeister, Bautzen und die Vormundschaft für seine Kinder
Enthält u. a.: Totenanzeige.- Auszug aus dem Kirchenbuch über Maria Amalia Bertha Hentschel, geb. 31. Juli 1835, Julius Heinrich Hentschel, geb. 30. Juni 1844 und Henriette Ernestine Lina Hentschel, geb. 1. Dezember 1849.- Nachlassverzeichnis.- Vormundschaft durch Christian Heinrich Weithaas, Schneidermeister in Bautzen.

Archivale im Bestand
50347 Stadt Bautzen, 2195

Datierung:1855 - 1867
Nachlass des Georg Hönich (Hönig), Hausbesitzer, Bautzen und die Vormundschaft für seinen Sohn
Enthält u. a.: Totenanzeige.- Taufschein des Johann Ernst Hönich, geb. 1. September 1840.- Vormundschaft durch Hermann Adolph Seibt, Seiler in Bautzen.- Nachlassverzeichnis.- Kaufvertrag zwischen Carl August Wohle und Georg Hönich über ein Wohnhaus.- Hypothekenbrief.

Archivale im Bestand
50347 Stadt Bautzen, 2192

Datierung:1855 - 1864
Nachlass des Carl Gottlieb Heinzel, Knopfmacher, Bautzen und Vormundschaft für seine Tochter
Enthält u. a.: Totenanzeige.- Auszug aus dem Kirchenbuch über Karl Wilhelm Heinzel, geb. 14. Juli 1835, Anna Marie Heinzel, geb. 12. August 1836 und Karl Ernst Heinzel, geb. 16. November 1843.- Vormundschaft durch Karl Friedrich Haucke, Posamentier in Bautzen.- Nachlassverzeichnis.- Notariatsurkunde über die Nichtigkeitserklärung des Carl Gottlieb Heinzel bezüglich des Erbes seiner Pflegetochter Friederike Auguste Ritscher geb. Pelz, Pohla.- Erbregulierung.- Nachlassinventar des Adolph Richter, Gerichtsamtskopist in Bautzen.- Legimentation der Erben des Carl Gottlieb Heinzel am Erbe des Adolph Richter.

Archivale im Bestand
50347 Stadt Bautzen, 2191

Datierung:1855
Nachlass des Traugott Haschke, Kutscher, Bautzen und Vormundschaft für seine Tochter
Enthält u. a.: Totenanzeige.- Vormundschaft durch Johann Friedrich August Trendler, Tuchmacher in Bautzen.- Taufschein für Aloise Clementine Haschke, geb. 19. Januar 1836.- Nachlassverzeichnis.

Archivale im Bestand
50347 Stadt Bautzen, 2194

Datierung:1855
Nachlass der Johanne Hesse geb. Mutscher, Bautzen und die Vormundschaft für ihre Kinder
Enthält u. a.: Totenanzeige.- Vormundschaft durch Johann Daniel Hauptmann, Schuhmacher in Bautzen.- Nachlassverzeichnis.- Auszug aus dem Kirchenbuch über Karl Emil Hesse, geb. 4. Februar 1837, Emilie Selma Hesse, geb. 24. April 1839, Anna Auguste Hesse, geb. 7. Juni 1841, Julius Herrmann Hesse, geb. 3. Februar 1844, Friedrich Reinhold Hesse, geb. 7. Juni 1846, Marie Clara Hesse, geb. 4. September 1848 und Friedrich Oscar Hesse, geb. 27. Juni 1853.
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