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Vor Ihrem Besuch im Staatsarchiv

Handschriftlicher Text in Kurrentschrift des 16. Jahrhunderts
Beispiel für Kurrentschrift aus einem Gerichtsbuch, 1550 (SächsStA-D, 12613 Gerichtsbücher, GB AG Borna Nr. 95)  © Sächsisches Staatsarchiv

Vor einem Besuch in einer Abteilung des Sächsischen Staatsarchivs sollten Sie erste Schritte in der Personen- oder Familiengeschichtsforschung bereits unternommen haben. Am Anfang jeder Familienforschung steht die Überprüfung der familiären Überlieferung.

Der eigenen Erinnerung und der mündlichen Erzählung von Eltern, Großeltern und anderen Verwandten sollte die innerfamiliäre Ermittlung von Geburts-, Tauf-, Aufgebots-, Heirats-, Trau-, Sterbe- und Beerdigungsdaten folgen. Wenn diese Möglichkeiten erschöpft sind, ist zu fragen, welche öffentlichen Stellen Überlieferungen besitzen könnten, die Auskunft über Geburten, Heiraten und Todesfälle von Vorfahren geben. Solche Überlieferungen entstanden vor allem bei den 1875 eingerichteten Standesämtern. Für die Zeit vor 1875 sind die Kirchenbücher mit Tauf-, Trau- und Sterbeeinträgen der zuständigen Kirchgemeinden zu nutzen, die in zentralen, regionalen oder auch örtlichen Kirchenarchiven verwahrt werden. Zahlreiche Hinweise und Hilfestellung hierzu gibt Ihnen die Webseite vom Amt24 unter dem Stichwort Familienforschung.

Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Recherche in archivischen Quellen ist die Fähigkeit, Kurrentschrift lesen zu können. Kurrentschriften (u. a. in Form von »Sütterlin«) wurden bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts verwendet. Als Einführungs- und Übungsplattform ist u. a. die Digitale Schriftkunde der Staatlichen Archive Bayerns zu empfehlen.

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