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Wichtige Begriffe

Archive sind Institutionen, die rechtlich und historisch bedeutsame Unterlagen, so genanntes Archivgut, aufbewahren und zur Nutzung bereitstellen.

Es gibt staatliche und nicht staatliche Archive. Staatliche Archive sind das Bundesarchiv sowie die Landes- bzw. Staatsarchive der Bundesländer. Nicht staatliche Archive sind Kommunal-, Kirchen-, Literatur-, Medien-, Familien-, Wirtschafts-, Universitäts-, Parlamentsarchive, Archive politischer Parteien und Archive verschiedener Bewegungen.

Im Unterschied zu einer Bibliothek verwahren Archive Archivgut mit unikalem Charakter, welches bei einem Verlust nicht zu ersetzen ist. Eine ausführliche Antwort auf die Frage »Was ist ein Archiv?« ist im Fachportal historicum der Universität Köln zu finden (zum Portal historicum.net).

Eine Übersicht der deutschen, inner- und außereuropäischen Archive bietet die Website der Archivschule Marburg (zur Archivschule Marburg).

Dies können sowohl einzelne Dokumente (Urkunden, Karten, Fotos usw.) als auch Konvolute mehrerer Schriftstücke (z. B. Akten) sein. Man spricht auch von Archivalieneinheiten.

Übersicht über alle Bestände eines Archivs, untergliedert in zeit- bzw. sachbezogene Gruppen (Tektonik). Pro Bestand werden die Bestandssignatur, der Bestandsname sowie Verwaltungsgeschichte, Datierung, Inhalt und Umfang sowie die Art der Findmittel beschrieben.

Für eine Bestellung von Archivgut zur Einsichtnahme benötigen Sie die Bestandssignatur, den Bestandsnamen und die Archivaliensignatur.

Beispiel: 11452 Bezirkshygieneinstitut Dresden, Nr. 23

Verzeichnis aller zu einem Bestand gehörenden Archivalien. Kann als Kartei, Buch oder in einer (Online-)Datenbank vorliegen. Pro Archivalieneinheit werden mindestens die Archivaliensignatur, Titel und Laufzeit angegeben.

Archive sind überwiegend nach dem so genannten Provenienzprinzip (Herkunftsprinzip) aufgebaut. Die Unterlagen einer Behörde, Organisation, Firma oder natürlichen Person bilden jeweils einen Bestand. Einige ältere Bestände sind nach dem Pertinenzprinzip, also nach dem Sachverhalt geordnet.

Unter Signatur versteht man die Nummer eines Archivbestandes bzw. einer Archivalie. Es gibt die

  • Bestandssignatur: fünfstellige Nummer eines Bestandes
  • Archivaliensignatur: Nummer der Archivalieneinheit im Bestand, in der Regel eine arabische Zahl

Die Bestandssignatur verweist im Sächsischen Staatsarchiv auch auf die verwahrende Abteilung:

ab 10000 = Hauptstaatsarchiv Dresden

ab 20000 = Staatsarchiv Leipzig

ab 30000 = Staatsarchiv Chemnitz

ab 40000 = Bergarchiv Freiberg

ab 50000 = Staatsfilialarchiv Bautzen

In einzelnen Beständen gibt es noch alte Lokat- (Fach-) und Schranknummern und weitere Sonderformen. Das Findmittel informiert über die richtige Bestellung.

Für die Veröffentlichung von Archivgut ist stets der Herkunftsnachweis anzugeben. Damit auch andere die Archivalien nachnutzen können, ist ihre genaue Signatur zur Identifikation erforderlich.

Das Staatsarchiv möchte wie folgt zitiert werden: »Sächsisches Staatsarchiv, Name der Abteilung, Bestandssignatur, Bestandsname und Archivaliensignatur«.

Beispiel: Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, 10882 Forstrevier Pillnitz, Nr. 23

 

Die Angabe des Staatsarchivs und des Abteilungsnamen können abgekürzt werden:

Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden = SächsStA-D

Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig = SächsStA-L

Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Chemnitz = SächsStA-C

Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg = SächsStA-F

Sächsisches Staatsarchiv, Staatsfilialarchiv Bautzen = SächsStAFilA-BZ

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