Stichwortsuche
Die Stichwortsuche bietet erste relevante Bestände und Archivalien. Wir empfehlen eine ergänzende Suche über die Beständeübersicht. Hilfestellung gibt die Seite Suchhinweise.
Archivale im Bestand
30597 Herrschaft Penig, 0279
Datierung: | 1658 - 1663 |
---|
Wittum von Judith Eva von Schönburg sowie Vormundschaft über Anna Judith und Eva Susanne von Schönburg
Enthält u. a.: Vergleich über das Wittum von Judith Eva von Schönburg vom 6. März 1658 (Ausfertigung).- Verzeichnisse über zu zahlende Gelder und Naturalien.- Vormundschaft sowie Vergleich über die Unterhaltung und Ausstattung von Anna Judith und Eva Susanne von Schönburg.- Bezahlung der Schulden für gekaufte Waren. Enthält auch: Ehevertrag zwischen Wolf Heinrich von Schönburg und Judith Eva Reuß von Plauen vom 25. Jan. 1636.
Archivale im Bestand
30593 Herrschaft Waldenburg, 2690
Datierung: | (1810) 1825 - 1826, 1834 (1835) |
---|
Vormundschaft über den Pferdebauern Gottlieb Flehmig in Schwaben
Enthält u. a.: Untersuchung des Geisteszustandes.- Medizinisches Gutachten.- Verzeichnis des Nachlasses von Eva Flehmig, Frau von Gottlieb Flehmig.- Schätzung des Pferdefrongutes von Gottlieb Flehmig.- Aufhebung der Vormundschaft. Enthält auch: Bestätigung des Kaufvertrages zwischen Johann Samuel Teichmann, Pferdebauer in Schwaben, und seinem Sohn Gottlieb Teichmann vom 30. Okt. 1810.
Archivale im Bestand
30578 Herrschaft Glauchau, 202
Datierung: | 1489, 1604, 1630, 1644, 1720 |
---|
Vormundschaft der Witwe des Ernst von Schönburg, Wallwitzer Vormundschaft, Testament der Frau von Schönburg, Abkommen mit der verwitweten Frau Maria Sophia von Schönburg, Testament des Meister Caspar Bender
Archivale im Bestand
30572 Gesamtregierung Glauchau, 5800
Datierung: | 1747 |
---|
Christoph Schubert in Reinholdshain gegen Georg Reinheckel in Vormundschaft des unmündigen Johann Gottlieb Schubert und den Tuchmacher Johann Gottfried Arnold in ehrlicher und bestätigter Vormundschaft seiner Ehefrau Eva Rosine, geb. Schubert, wegen unpfleglichem Holzschlag
Archivale im Bestand
10004 Kopiale, 0026, Bl. 038b - 039a
Datierung: | 7. Oktober 1362 |
---|
Friedrich III., Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, schließt unter Vermittlung Burggraf Friedrichs V. von Nürnberg einen Vertrag mit seinem Bruder Balthasar. Die früheren Vereinbarungen zur Vormundschaft Friedrichs III. über seine Brüder bleiben für den in den darüber ausgestellten Urkunden festgelegten Zeitraum in Kraft. Friedrich III. hat das unbeschränkte Recht zur Ein- und Absetzung von Amtleuten, Vögten und Richtern. Dagegen darf er frei gewordene Güter und Anfälle ohne Rat seiner Brüder Balthasar und Wilhelm I. niemandem leihen. Für die Zeit der Vormundschaft Friedrichs III. soll Balthasar Voigtsberg (Voytsperg) und die anderen [von Vogt Heinrich V. dem Langen] von Plauen erworbenen Besitzungen, die Stadt Zwickau ([Zcwic]kow [teilweise durch Heftung nicht sichtbar, nach 10001 Ältere Urkunden, Nr. 3700 ergänzt]), die Feste Arnshaugk (Arnshoug) und die dabei gelegene Neustadt (Nuwenstat) sowie die Stadt Borna (Burne) innehaben. Davon soll er Einnahmen in Höhe von 900 Schock Geld in Form von Geld, Roggen und Hafer (mit gelde, [korne und] havern [teilweise durch Heftung nicht sichtbar, nach 10001 Ältere Urkunden, Nr. 3700 ergänzt]) haben. Falls die Einnahmen der genannten Städte und Festen niedriger sein sollten, verspricht Friedrich [III.], den Rest zuzuzahlen. Über 900 Schock hinausgehende Einnahmen fallen an Friedrich III.. Balthasar hat außerdem die Besitzungen in Franken um Coburg (Koburg) an Friedrich III. gewiesen.
Archivale im Bestand
10001 Ältere Urkunden, 14188b
Datierung: | 7. Sep. - 6. Okt. 1698 |
---|
Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen (König August II. von Polen) schließt einen Vergleich mit Herzog Johann Georg von Sachsen-Weißenfels wegen der diesem zustehenden Vormundschaft und Administration Kursachsens nach dem Tod des Kurfürsten (Original in zwei Exemplaren).
Enthält auch: Separatartikel zum Vergleich, 7. September 1698 (Original in zwei Exemplaren).- Revers Herzog Johann Georgs von Sachsen-Weißenfels mit dem Versprechen, in Beziehung auf den oben genannte Vergleich nie gegen die Pacta domus (Hausverträge) zu handeln, 7. September 1698.- Verordnung Kurfürst Friedrich Augusts I. von Sachsen (König August II. von Polen) wegen der nach seinem Tod von Herzog Johann Georg von Sachsen-Weißenfels zu übernehmenden Vormundschaft und Administratur, 26. September/6. Oktober 1698 (Original in zwei Exemplaren).- Eventual-Ordre desselben, kraft derer er auf seinen Todesfall, falls sein Sohn Friedrich August noch unmündig sein sollte, alle Generäle und hohen Kriegsoffiziere an Herzog Johann Georg von Sachsen-Weißenfels und an den Statthalter Fürst Anton Egon von Fürstenberg-Heiligenberg weist, 6. Oktober 1698.- Patent desselben, worin er die Landstände auf seinen Todesfall, bevor sein Sohn die Kurmündigkeit erlangt hätte, an Herzog Johann Georg von Sachsen-Weißenfels als Vormund und Administrator weist, 6. Oktober 1698.- Spezialreskript desselben an den Statthalter und die Geheimen Räte unter Mitteilung des vorstehenden Patents, 6. Oktober 1698.
Archivale im Bestand
10001 Ältere Urkunden, 13321
Datierung: | 21. Juni 1655 |
---|
Kurt von Einsiedel auf Döllnitz und Prießnitz, Geheimer Rat und Hausmeister auf dem Giebichenstein, kauft in Vormundschaft von Agnes Christiane geb. von Einsiedel und Carl von Dieskau und in Vormundschaft seiner mit Margarethe von Einsiedel gezeugten Kinder Heinrich und Sophie für 600 Gulden den Garten am alten Jägerhof in Dresden der Kurfürstin Magdalena Sibylle von Sachsen, geb. Prinzessin von Preußen.
Archivale im Bestand
10001 Ältere Urkunden, 05812
Datierung: | 26. Mai 1420 |
---|
Albrecht [III.], Herzog zu Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg und Graf Georg (Jurgen), Fürst zu Anhalt, treffen eine Teidigung [Vereinbarung] wegen der Vormundschaft über den unmündigen Grafen Günther von Barby wegen Haus und Stadt Barby sowie dem Schoss Walternienburg (Walternuyenburg), die vom gedachten Herzog zu Lehen gehen. Kraft derselben soll Graf Georg die eingenommene Vormundschaft über Graf Günther an Herzog Albrecht [III.] abtreten, sobald dieser nach Barby kommt, dann aber dieser sie ihm empfehlen, jedoch im Todesfall Graf Günthers die Abtretung von Barby und Walternienburg an Herzog Albrecht [III.] versprechen.
Archivale im Bestand
10001 Ältere Urkunden, 05438
Datierung: | 21. August 1408 |
---|
Heinrich und Günther, Gebrüder, Grafen von Schwarzburg., Herren zu Sondershausen sowie Heinrich, Günthers Sohn, schließen einen Dienstvertrag, worin sie sich zu Friedrich [IV.] und Wilhelm [II.], Gebrüdern, Landgrafen in Thüringen setzen und tun, ihnen gegen alle außer Friedrich den Jüngeren, Landgrafen in Thüringen, und Günther, Erzbischof zu Magdeburg, zu helfen versprechen und das Schloss Plaue (Plawin), das ihr Eigen war, von ihnen zu Lehen nehmen. Sie versprechen ferner, sich nicht der Lande der genannten Landgrafen mit Tausch oder Kauf zu unterziehen, noch sie durch Lehen oder Schenkung ohne Zustimmung der Landgrafen an sich bringen zu wollen. Desgleichen geloben sie, sich weder der Vormundschaft Landgraf Friedrichs des Jüngeren oder seiner Erben nicht zu unterwinden noch von Erbe wegen seiner Erben sich seiner Lande zu unterziehen und hinter den Landgrafen keine die Lande betreffende Teidigungen [Vereinbarung] und Bündnisse aufzunehmen. Falls Landgraf Friedrich der Jüngere stirbt, sollen die Kinder bis zum achten Jahr bei ihrer Mutter bleiben oder so lange es Landgraf Friedrich [IV.] und Wilhelm [II.] wollen. Sie sollen sich der Mutter gegenüber keine Vormundschaft anmaßen.
Archivale im Bestand
10001 Ältere Urkunden, 03700
Datierung: | 7. Oktober 1362 |
---|
Friedrich [III.], Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, schließt unter Vermittlung Burggraf Friedrichs [V.] von Nürnberg einen Vertrag mit seinem Bruder Balthasar. Die früheren Vereinbarungen zur Vormundschaft Friedrichs [III.] über seine Brüder bleiben für den in den darüber ausgestellten Urkunden festgelegten Zeitraum in Kraft. Friedrich [III.] hat das unbeschränkte Recht zur Ein- und Absetzung von Amtleuten, Vögten und Richtern. Dagegen darf er frei gewordene Güter und Anfälle ohne Rat seiner Brüder Balthasar und Wilhelm [I.] niemandem leihen. Für die Zeit der Vormundschaft Friedrichs [III.] soll Balthasar Voigtsberg (Voytsperg) und die anderen [von Vogt Heinrich V. dem Langen] von Plauen erworbenen Besitzungen, die Stadt Zwickau (Zcwickow), die Feste Arnshaugk (Arnsoug) und die dabei gelegene Neustadt (Nuwenstat) sowie die Stadt Borna (Burne) innehaben. Davon soll er Einnahmen in Höhe von 900 Schock Geld in Form von Geld, Roggen und Hafer (mit gelde, korne und havern) haben. Falls die Einnahmen der genannten Städte und Festen niedriger sein sollten, verspricht Friedrich [III.], den Rest zuzuzahlen. Über 900 Schock hinausgehende Einnahmen fallen an Friedrich [III.]. Balthasar hat außerdem die Besitzungen in Franken um Coburg (Koburg) an Friedrich [III.] gewiesen. - Siegel Markgraf Friedrichs [III.] von Meißen und Burggraf Friedrichs [V.] von Nürnberg angekündigt.