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Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, 809

Datierung:1557 - 1561
Einzelschriftstücke
Enthält u. a.: Neubelehnungen, 1558 - 1561.- Erbhuldigung der Untertanen für die fünf Brüder, 1558.- Erbteilung mit Anschlag über das Rittergut Gnandstein, Ausgleichszahlungen für Brüder, Mutter und Schwestern, Vertrag über die Ritterdienste zusammen mit Wolftitz und Syhra, 1560.- Streit zwischen Gnandstein und Wolftitz um die Baufrondienste der Pferdner von Gnandstein und Wüstenhain nach Wolftitz, 1561.- Finanzangelegenheiten der Söhne Heinrich und Hildebrand, 1557.- Klagen gegen von Kreutzen, Frohburg um Jagdrechte in Eschefeld und Greifenhain, 1557.- Streitigkeiten mit Amt Altenburg um Jagdrechte in Leina und auf Altmörbitzer Flur, 1557 - 1561.- Geleitsfragen und Straßenbesserung in Altmörbitz, 1557.- Schäden der Gemeinde Dolsenhain durch Fuhrleute, 1561.- Register über Brandschäden in Roda, 1559.- Vertrag mit Rat zu Geithain um das Schankwesen in Roda, Frankenheim und Bruchheim, 1561.- Einzelne Strafgerichtssachen der Untertanen, 1557 - 1560.- Generalartikel zur Visitation im Leipziger Kreis, 1557.- Visitationen der Kirchen zu Niedergräfenhain, Frauendorf und Frankenhain, 1557.- Brunnenbau in der Pfarre zu Prießnitz und Gebrauch des Kirchhofs zu Elbisbach, 1557.- Neubesetzung der Pfarre zu Altmörbitz, 1558.- Differenzen des Pfarrers und der Gemeinde zu Eschefeld mit dem Pfarrer zu Frohburg um Rechte am Pfarrlehn, 1558.- Aufforderung an Richter und Schöffen aller Orte im Einsiedelschen Herrschaftsbereich mit Strafandrohung für regelmäßigen Besuch der Predigten zu sorgen, 1557.- Tanzverbot in Niederfrankenhain, 1557.- Landesherrliche Mandate.

Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, 807

Datierung:Jan - Aug. 1555
Einzelschriftstücke
Enthält u. a.: Darlehn bei Georg von Schönberg auf Limbach, Ehemann von Tochter Katharina.- Ehevertrag: Johannes von Einsiedel mit Ursula von Hirschfeld, Juli.- Erbschaftssachen von Haugwitz auf Kleeberg, Einkünfte des Rittergutes, Aufstellung von Vieh und Getreide, Rechnungen und Verzeichnisse über das Erbe.- Einsiedelsche Nachteile durch die Grenzlage zum Herzogtum Altenburg, Apr.- Streitigkeiten mit Dr. Kreutzen, Frohburg um die Ritterdienste auf verkauften Teilen des Rittergutes Frohburg, um Jagdrechte in Eschefelder Flur und Rechte an Teichen, um die Berainung der Güter.- Differenzen mit Georg von Rüdigsdorf um die durch Bauern von Wüstenhain verursachten Schäden.- Klage zwischen Einsiedel und Hans Schrenck auf Nenkersdorf wegen Hutung und Trift auf Nenkersdorfer Fluren.- Gerichtstag zu Gnandstein, Jan.- Zivilsachen und Strafgerichtsbarkeit der Untertanen.- Visitationsvorbereitungen und Bericht vom Reichstag zu Augsburg zum Religionsfrieden.- Zulage für Pfarrer zu Frauendorf aus dem Kirchenvermögen Niedergräfenhain, Juli.

Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, 802

Datierung:1551
Einzelschriftstücke
Enthält u. a.: Ehegeld für Tochter Christine an Caspar von Ponickau.- "Ermahnungen" an Sohn Hildebrand beim Eintritt in landesherrliche Dienste.- Vormundschaft über die Kinder von Vitzthum.- Übersicht über alle empfangenen "Salva guardia".- Mißstimmung zwischen Kurfürst Moritz und einigen von Adel wegen Aufgebot gegen Magdeburg.- Ablieferung der Steuern in Leipzig.- Jagdstreitigkeiten mit Wolf von Ossa.- Vergleich mit Adel im Amt Altenburg über Jagdrechte.- Klage gegen Dr. Kreutzen, Frohburg um Teichrechte in Eschefeld.- Klage gegen Nickel von Tegkwitz, Frohburg um Rechte in Greifenhain und Eschefeld.- Grenzdifferenzen mit denen von Rüdigsdorf.- Zusammenstellung der Dorfhandwerker in Einsiedelschen Dörfern.- Bierbraurechte des Adels.- Verpachtung der Mühle zu Gnandstein.- Reparaturen am Pfarrlehn zu Altmörbitz.- Belehnung des Pfarrers mit Pfarrlehn zu Eschefeld.- Bericht über Landtag zu Torgau am 10. Febr. vor allem über Zwiespalt in Religion.- Landesherrliche Mandate.

Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, 799

Datierung:1549
Einzelschriftstücke
Enthält u. a.: Leibgedinge für Tochter Elisabeth.- Erbschaftssache von Thun.- Regelungen für die Erben des Titz von Haugwitz.- Schuldenwesen des Nickel von Tegkwitz zu Frohburg.- Ausgabenregister für private und soziale Zwecke.- Briefe und Ausgabenabrechnung des Sohnes Johannes, Student in Wittenberg.- Steuererhebung.- Kriegsschäden in Einsiedelschen Orten.- Jagdstreitigkeiten mit Valten von Reinsperg auf Ehrenberg und anderem Adel des Amtes Altenburg.- Jagdstreitigkeiten mit Frohburg um Rechte auf Greifenhainer Feldern.- Klage gegen Wolf von Ossa wegen Rechten der Untertanen zu Seifersdorf.- Differenzen mit Amt Altenburg um Hutungsrechte der Bauern von Bocka und Altmörbitz in der Leina.- Tauschverhandlungen um ein Waldstück im "Sebisch".- Klage der Schneider zu Geithain gegen Einsiedel wegen Handwerksstörung durch den Schäfer in Theusdorf.- Strittige Schankrechte in Prießnitz.- Protokoll des Gnandsteiner Gerichts über Zivilsachen der Untertanen.- Bau der Pfarre Altmörbitz.- Bedenken von Theologen auf Versammlung in Grimma über die Messe.- Landesherrliche Mandate.

Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, 790

Datierung:1536 - 1537
Einzelschriftstücke
Enthält u. a.: Lehnsangelegenheiten nach der Erbteilung, 1536 - 1537.- Kauf von Teil des Rittergutes Frohburg, 1537.- Ausgleichszahlungen und Leibgedinge für Anna von der Gabelenz, 1536.- Zubuße für Bergwerke, 1536.- Briefe der Söhne Heinrich und Haubold aus Wittenberg, 1536 - 1537.- Schuldverschreibungen und Bürgschaften.- Jagdstreitigkeiten mit dem Rittergut Frohburg, 1536.- Streit der Leineweber zu Altenburg gegen die Dorfleineweber zu Bocka, 1536 - 1537.- Verweigerung von Frondiensten durch die Gemeinde Altmörbitz, 1536 - 1537.- Einsiedel gegen die Eschefelder Pfarruntertanen wegen verweigerter Wachdienste, auch für Wolftitz, 1537.- Klage der Gemeinde zu Altmörbitz gegen den Amtmann zu Altenburg wegen geforderter Straßenbaudienste, 1536 - 1537.- Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Wolf von Ende und Hugo Burggraf von Leisnig wegen Hutungsrechten in Wernsdorf, 1537.- Landesherrliche Mandate.

Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, 783

Datierung:1511 - 1517
Einzelschriftstücke
Enthält u. a.: Kauf jährlicher Zinsen von Olbersdorf zur Herrschaft Scharfenstein, 1517.- Einnahmen aus Bergwerken in St. Annaberg, 1514.- Schuldenwesen des Hildebrand von Einsiedel, Prießnitz bei Rat zu Geithain und Kirche zu Ehrenfriedersdorf, 1511 - 1517.- Leibgedinge für Anna von Feilitzsch, Witwe des Claus von Einsiedel auf Prießnitz, 1511.- Verkauf von Prießnitzer Zinsen an Kapitel zu Altenburg, 1512.- Bürgschaften Haugolds, u. a. für Herzog Georg - Summe von Brüdern von Minckwitz, 1515.- Prozesse vor Oberhofgericht gegen Dr. Johann Schrenck, Frohburg wegen Jagdrechten, Hutungsstörungen, strittiger Wasserläufe und Teichbaues, 1511 - 1517.- Klage gegen Albrecht von Draschwitz zu Frohburg wegen Gefangennahme des Vogts von Wolftitz, 1512.- Klage der Untertanen zu Eschefeld wegen Neubaus eines Teiches, 1513.- Haugold als Schiedsrichter im Streit zwischen Hugo, Burggraf von Leisnig mit Götz von Ende zu Rochsburg um Rechte an den Pfarr- und Kirchengütern zu Burkersdorf (Burgstädt), 1515 - 1517.- Streit der Gemeinde Neuenmörbitz mit Georg von Zschaderitz um Taufstein, 1511 - 1514.- Schied in religiöser Zuordnung der Gemeinde Schömbach nach Neuenmörbitz, 1517.- Landesherrliche Mandate.

Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, U 131

Datierung:1700 Dezember 15
Friedrich August II., König in Polen, Kurfürst und Herzog zu Sachsen, belehnt August von Einsiedel und seine rechten Leibeslehnserben mit Wolftitz (Wölfftitz), dem Dorf, samt dem Vorwerk und der Abtmühle, mit Äckern, Wiesen und Gehölzen, der Fischerei in der Wyhra (Wyra), vom Wolftitzer Lache an bis an die Abtfurt und die Teiche, mit obersten und niedersten Gerichten; außerdem
- Dorf und Vorwerk Eschefeld mit etlichen Zinsen von wüsten oder besetzten Stellen, auch mit obersten und niedersten Gerichten in- und außerhalb des Dorfes einschließlich der Gehölze, Äcker, Felder, Wiesen und Teiche mit allen Rechten und Zinsen, Diensten und anderen Gerechtigkeiten, wie solches von alters her ihnen zusteht;
- etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain (Greiffenhain) mit Gerichten, obersten und niedersten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und der Mitgebrauch der Jagd auf der Greifenhainer Flur, so wie diese lt. Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;
- das ganze Holz, das Stöckigt (Stockicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen (ausgenommen etliche Striemen, die nach Frohburg gehören) - sonst aber wie es schon lange Zeit zum Hause Gnandstein mit Wolftitz gehört hat, bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, samt der Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt, wie auch auf den anderen Hölzern, die zum Rittergut Wolftitz oder den dorthin verwiesenen Untertanen gehören, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit;
- das Kirchlehn zu Bocka (Bockau) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichte, dazu das Dorf Bocka mit Lehn, Zinsen, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, wie diese mit Gerechtigkeiten gekauft worden sind, ausgeschlossen zwei Mann zu Bocka mit obersten und niedersten Gerichten, die lt. Grimmaischen Vertrage stets nach Gnandstein gehören;
- Zinsen und Güter zu Pahnitz (Panitz) und Borgishain (Burgizhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;
- Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;
- Nomination am Pfarrlehn zu Bocka und Kollation der Pfarre zu Eschefeld, wie sie an seine Vorfahren im Jahre 1552 von Kurfürst August übertragen worden sind, jedoch in Übereinstimmung mit dem Superintendenten zu Borna;
- das Holz, genannt das Stöckigt (Stockicht), mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit obersten und niedersten Gerichten und allen Gerechtigkeiten;
- zwei Bauerngüter und Wiesen, die Hildebrand von Einsiedel ("so Heinrichs von Einsiedel Großvater") im Dorf zu Wolftitz neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit etlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche), alles wurde aus Erbe in Mannlehn verwandelt. Die gesamte Belehnung erfolgt als Mannlehn mit allen Rechten, so wie diese vorher Haubold von Einsiedel gehabt hat und diese jetzt auf seine mitbelehnten Vettern, die Söhne des Curt von Einsiedel, übergegangen. Nach brüderlicher Erbteilung zwischen August und Abraham von Einsiedel hat August den Teil Wolftitz gewählt.
Mitbelehnt werden sein Bruder Abraham von Einsiedel auf Gnandstein, seine Vettern Haubold Abraham von Einsiedel auf Scharfenstein; Heinrich Hildebrand von Einsiedel zu Hohenkirchen, Geheimer Rat und Kanzler zu Merseburg und Curt Heinrich von Einsiedel zu Weißbach, Kammerherr und Bergrat, beide Söhne des Heinrich Hildebrand von Einsiedel; Johann Georg, Cajus Rudolph Haubold und Detlev Heinrich, alles Söhne des Hans Haubold zu Wolkenburg; Haubold von Einsiedel zu Hopfgarten; Heinrich von Einsiedel zu Syhra; Innozenz Gottlieb auf Großzössen.
Z.: Räte Otto Freiherr von Friesen auf Rötha; Dr. Johann Abraham Birnbaum; Matthias Gundacker Freiherr von Herberstein; Gottfried Heinrich Boezo; Lic. Johann Friedrich Trier; Wolff Haubold von Schleinitz zu Cunnersdorf; Hans Georg von Ponickau zu Belgershain; Christoph Friedrich von Gerßdorff zu Kauppa.
Ausfertigung Pergament - Libell - 5 Blatt, 275 x 385 mm, mit schwarz/gelber Seidenschnur geheftet, an dem Siegel gehangen hat. Deutsch

Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, U 127

Datierung:1658 März 30
Kurfürst Johann Georg II., Herzog zu Sachsen, belehnt Haubold von Einsiedel, Alexanders Sohn, und seine rechten Leibeslehnserben mit Wolftitz (Wolfftitz), dem Dorf, samt dem Vorwerk und der Abtmühle, mit Äckern, Wiesen und Gehölzen, der Fischerei in der Wyhra (Wyra), vom Wolftitzer Lache an bis an die Abtfurt und die Teiche, mit obersten und niedersten Gerichten; außerdem
- Dorf und Vorwerk Eschefeld (Eschefeldt) mit etlichen Zinsen von wüsten oder besetzten Stellen, auch mit obersten und niedersten Gerichten in- und außerhalb des Dorfes einschließlich der Gehölze, Äcker, Felder, Wiesen und Teiche mit allen Rechten und Zinsen, Diensten und anderen Gerechtigkeiten, wie solches von alters her ihnen zusteht;
- etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain (Greiffenhain) mit Gerichten, obersten und niedersten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und der Mitgebrauch der Jagd auf der Greifenhainer Flur, so wie diese lt. Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;
- das ganze Holz, das Stöckigt (Stockicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen (ausgenommen etliche Striemen, die nach Frohburg gehören) - sonst aber wie es schon lange Zeit zum Hause Gnandstein mit Wolftitz gehört hat, bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, samt der Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt, wie auch auf den anderen Hölzern, die zum Rittergut Wolftitz oder den dorthin verwiesenen Untertanen gehören, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit;
- das Kirchlehn zu Bocka (Bockau) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichte, dazu das Dorf Bocka mit Lehn, Zinsen, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, wie diese mit Gerechtigkeiten gekauft worden sind, ausgeschlossen zwei Mann zu Bocka mit obersten und niedersten Gerichten, die lt. Grimmaischen Vertrage stets nach Gnandstein gehören;
- Zinsen und Güter zu Pahnitz (Panitz) und Borgishain (Burgitzhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;
- Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;
- Nomination am Pfarrlehn zu Bocka und Kollation der Pfarre zu Eschefeld, wie sie an seine Vorfahren im Jahre 1552 von Kurfürst August übertragen worden sind, jedoch in Übereinstimmung mit dem Superintendenten zu Borna;
- das Holz, genannt das Stöckigt (Stöckicht), mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit obersten und niedersten Gerichten und allen Gerechtigkeiten;
- zwei Bauerngüter und Wiesen, die Hildebrand von Einsiedel ("Heinrichs von Einsiedel Großvater") im Dorf zu Wolftitz neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit etlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche), alles wurde aus Erbe in Mannlehn verwandelt. Die gesamte Belehnung erfolgt als Mannlehn, so wie Haubold von Einsiedel diese Güter bereits von Kurfürst Johann Georg I. zu Lehn gehabt hat.
Mitbelehnt werden auch seine Vettern Curt (Curth) von Einsiedel zu Prießnitz (Brießnitz), fürstlicher Magdeburgischer Geheimer Rat zu Halle (Halla); Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Scharfenstein (Scharffenstein), kurfürstlicher Appellationsrat; Hans Haubold, Rudolph Haubolds Sohn von Einsiedel zu Wolkenburg; Hans von Einsiedel zu Lobstädt (Lobschütz); Hauboldt, Innocenz, Conrad, Heinrich und Christoph Innocenz, Gebrüder von Einsiedel, Söhne des Innocenz von Einsiedel, ehemals Hofrat, zu Syhra (Syra).
Z.: Räte Heinrich von Friesen zu Rötha (Röthau), Kanzler, Geheimer Rat, Präsident des Appellationsgerichts und Dompropst zu Merseburg; Dr. Nicol Pfretzschner zu Troschenreuth (Droschenreuth); Burchardus Berliching zu Wegefahrt und Waltersdorf; Dr. Gottfried Heymann
Ausfertigung Pergament - Libell - 3 Blatt, 265 x 336 mm, mit gelber Seidenschnur geheftet Deutsch

Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, U 125

Datierung:1653 Oktober 6
Kurfürst Johann Georg I., Herzog zu Sachsen, belehnt Haubold von Einsiedel, Alexanders Sohn, und seine rechten Leibeslehnserben mit Wolftitz (Wolfftitz), dem Dorf, samt dem Vorwerk und der Abtmühle, mit Äckern, Wiesen und Gehölzen, der Fischerei in der Wyhra (Wyra), vom Wolftitzer Lache an bis an die Abtfurt und die Teiche, mit obersten und niedersten Gerichten; außerdem
- Dorf und Vorwerk Eschefeld mit etlichen Zinsen von wüsten oder besetzten Stellen, auch mit obersten und niedersten Gerichten in- und außerhalb des Dorfes einschließlich der Gehölze, Äcker, Felder, Wiesen und Teiche mit allen Rechten und Zinsen, Diensten und anderen Gerechtigkeiten, wie solches von alters her ihnen zusteht;
- etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain mit Gerichten, obersten und niedersten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und der Mitgebrauch der Jagd auf der Greifenhainer Flur, so wie diese lt. Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;
- das ganze Holz, das Stöckigt (Stockicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen (ausgenommen etliche Striemen, die nach Frohburg gehören) - sonst aber wie es schon lange Zeit zum Hause Gnandstein mit Wolftitz gehört hat, bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, samt der Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt, wie auch auf den anderen Hölzern, die zum Rittergut Wolftitz oder den dorthin verwiesenen Untertanen gehören, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit;
- das Kirchlehn zu Bocka (Bockau) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichte, dazu das Dorf Bocka mit Lehn, Zinsen, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, wie diese mit Gerechtigkeiten gekauft worden sind, ausgeschlossen zwei Mann zu Bocka mit obersten und niedersten Gerichten, die lt. Grimmaischen Vertrage stets nach Gnandstein gehören;
- Zinsen und Güter zu Pahnitz (Panitz) und Borgishain (Burgitzhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;
- Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;
- Nomination am Pfarrlehn zu Bocka und Kollation der Pfarre zu Eschefeld, wie sie an seine Vorfahren im Jahre 1552 von Kurfürst August übertragen worden sind, jedoch in Übereinstimmung mit dem Superintendenten zu Borna;
- das Holz, genannt das Stöckigt (Stöckicht), mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit obersten und niedersten Gerichten und allen Gerechtigkeiten;
- zwei Bauerngüter und Wiesen, die Hildebrand von Einsiedel ("Heinrichs von Einsiedel Großvater") im Dorf zu Wolftitz neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit etlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche), alles wurde aus Erbe in Mannlehn verwandelt. Die Belehnung erfolgt als Mannlehn mit allen Rechten, wie diese Hildebrand von Einsiedel d. Ä. zuvor zu Lehn gehabt hat und zum Teil gekauft hat, die dann nach brüderlicher Erbteilung an Heinrich von Einsiedel und nach dessen Tod an Hildebrand d. J. und Haubold von Einsiedel gelangt sind, nach dessen Tod nunmehr an Haubold von Einsiedel allein gekommen sind.
Mitbelehnt werden auch seine Vettern Curt (Curth) von Einsiedel, Hofmeister zu Halle (Halla); Rudolph Haubold und Heinrich Hildebrand von Einsiedel, Söhne Heinrich Hildebrand d. Ä. auf Scharfenstein; die Söhne des verstorbenen Hans von Einsiedel auf Lobstädt (Lobschitz); die Söhne des Innocenz von Einsiedel auf Syhra (Syra), ehemaliger kurfürstlicher Hofrat und deren ehelich geborene Leibeslehnserben.
Z.: Räte Heinrich von Friesen zu Rötha (Rothau), Kanzler, Geheimer Rat, Präsident des Appellationsgerichts und Dompropst zu Merseburg; Dr. Johann Haß zu Schletta und Segrena; Dr. Paul Scipius zu Nieder-Polenz; Johann Nicol von Schönfeldt zu Wachau (Wacha) und Liegau (Liga); Nicolaus Pfretzschner zu Troschenreuth (Droschenreuth); Burckard Berlich zu Wegefarth; Johann Christoph von Spor zu Medingen; Christoph vom Loß zu Borthen und Trebitz
Ausfertigung Pergament - Libell - 4 Blatt, 230 x 310 mm, mit gelber Seidenschnur geheftet Deutsch

Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, U 123

Datierung:1649 April 30
Kurfürst Johann Georg I., Herzog zu Sachsen, belehnt Hildebrand von Einsiedel den Jüngeren und Haubold von Einsiedel, Alexanders Sohn, nach dem Tod des Heinrich von Einsiedel mit Wolftitz (Wolfftitz), dem Dorf, samt dem Vorwerke und der Abtmühle, mit Äckern, Wiesen und Gehölzen, der Fischerei in der Wyhra (Wyra), vom Wolftitzer Lache an bis an die Abtfurt und die Teiche, mit obersten und niedersten Gerichten; außerdem
- Dorf und Vorwerk Eschefeld (Eschefeldt) mit etlichen Zinsen von wüsten oder besetzten Stellen, auch mit obersten und niedersten Gerichten in- und außerhalb des Dorfes einschließlich der Gehölze, Äcker, Felder, Wiesen und Teiche mit allen Rechten, Zinsen, Diensten und anderen Gerechtigkeiten, wie solches von alters her ihnen zusteht;
- etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain mit obersten und niedersten Gerichten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und der Mitgebrauch der Jagd auf der Greifenhainer Flur, so wie diese laut Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;
- das ganze Holz, das Stöckigt (Stöckicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen (ausgenommen etliche Striemen, die nach Frohburg gehören) - wie es schon lange Zeit zu den Häusern Gnandstein und Wolftitz gehört hat bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, samt der Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt, wie auch auf anderen Hölzern, die zum Rittergut Wolftitz oder den dorthin gehörenden Untertanen gehören, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit;
- das Kirchlehn zu Bocka (Bockau) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit, dazu das Dorf Bocka mit Lehen, Zinsen, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, wie diese mit Gerechtigkeiten gekauft worden sind, ausgeschlossen zwei Mann zu Bocka mit obersten und niedersten Gerichten, die lt. Grimmaischen Vertrag stets nach Gnandstein gehören;
- Zinsen und Güter zu Pahnitz (Panitz) und Borgishain (Burgitzhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;
- Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;
- Nomination am Pfarrlehn zu Bocka und Kollation der Pfarre zu Eschefeld, wie sie an seine Vorfahren im Jahre 1552 von Kurfürst August übertragen worden sind, jedoch in Übereinstimmung mit dem Superintendenten zu Borna;
- das Holz, genannt das Stöckigt (Stockicht), mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit oberster und niederster Gerichtsbarkeit und allen Gerechtigkeiten;
- zwei Bauerngüter und Wiesen, die Hildebrand von Einsiedel d. Ä., Heinrichs Großvater, im Dorf zu Wolftitz neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit etlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche), alles wurde aus Erbe in Mannlehn verwandelt. Die gesamte Belehnung erfolgt als Mannlehn, so wie Heinrich von Einsiedel die Güter von seinem Vater Hildebrand noch zu dessen Lebzeiten übertragen erhalten hatte.
Mitbelehnt werden auch die Vettern Curt (Curth) von Einsiedel, Hofmeister zu Halle (Halla); Heinrich von Einsiedel zu Prießnitz; Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Scharfenstein; die Söhne des verstorbenen Hans von Einsiedel auf Lobstädt (Lobschitz); Innocenz von Einsiedel zu Syhra (Syrau) und deren ehelich geborene Leibeslehnserben.
Z.: Räte Heinrich von Friesen zu Rötha (Röthau), Kanzler, Geheimer Rat, Präsident des Appellationsgerichts und Dompropst zu Merseburg; Christian vom Loß zu Borthen und Trebitz; Dr. Johann Haß zu Schletta; Dr. Paul Scipius zu Nieder-Polenz; Innocenz von Einsiedel zu Syhra (Syrau); Haubold von Miltitz zu Oberau; Johan Nicol von Schönfeldt zu Wachau.
Ausfertigung Pergament 630 (-610) x 430 mm, Umbug 55 mm Deutsch
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