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20392 Rittergut Gnandstein, U 125
Datierung: | 1653 Oktober 6 |
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Kurfürst Johann Georg I., Herzog zu Sachsen, belehnt Haubold von Einsiedel, Alexanders Sohn, und seine rechten Leibeslehnserben mit Wolftitz (Wolfftitz), dem Dorf, samt dem Vorwerk und der Abtmühle, mit Äckern, Wiesen und Gehölzen, der Fischerei in der Wyhra (Wyra), vom Wolftitzer Lache an bis an die Abtfurt und die Teiche, mit obersten und niedersten Gerichten; außerdem
- Dorf und Vorwerk Eschefeld mit etlichen Zinsen von wüsten oder besetzten Stellen, auch mit obersten und niedersten Gerichten in- und außerhalb des Dorfes einschließlich der Gehölze, Äcker, Felder, Wiesen und Teiche mit allen Rechten und Zinsen, Diensten und anderen Gerechtigkeiten, wie solches von alters her ihnen zusteht;
- etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain mit Gerichten, obersten und niedersten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und der Mitgebrauch der Jagd auf der Greifenhainer Flur, so wie diese lt. Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;
- das ganze Holz, das Stöckigt (Stockicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen (ausgenommen etliche Striemen, die nach Frohburg gehören) - sonst aber wie es schon lange Zeit zum Hause Gnandstein mit Wolftitz gehört hat, bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, samt der Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt, wie auch auf den anderen Hölzern, die zum Rittergut Wolftitz oder den dorthin verwiesenen Untertanen gehören, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit;
- das Kirchlehn zu Bocka (Bockau) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichte, dazu das Dorf Bocka mit Lehn, Zinsen, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, wie diese mit Gerechtigkeiten gekauft worden sind, ausgeschlossen zwei Mann zu Bocka mit obersten und niedersten Gerichten, die lt. Grimmaischen Vertrage stets nach Gnandstein gehören;
- Zinsen und Güter zu Pahnitz (Panitz) und Borgishain (Burgitzhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;
- Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;
- Nomination am Pfarrlehn zu Bocka und Kollation der Pfarre zu Eschefeld, wie sie an seine Vorfahren im Jahre 1552 von Kurfürst August übertragen worden sind, jedoch in Übereinstimmung mit dem Superintendenten zu Borna;
- das Holz, genannt das Stöckigt (Stöckicht), mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit obersten und niedersten Gerichten und allen Gerechtigkeiten;
- zwei Bauerngüter und Wiesen, die Hildebrand von Einsiedel ("Heinrichs von Einsiedel Großvater") im Dorf zu Wolftitz neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit etlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche), alles wurde aus Erbe in Mannlehn verwandelt. Die Belehnung erfolgt als Mannlehn mit allen Rechten, wie diese Hildebrand von Einsiedel d. Ä. zuvor zu Lehn gehabt hat und zum Teil gekauft hat, die dann nach brüderlicher Erbteilung an Heinrich von Einsiedel und nach dessen Tod an Hildebrand d. J. und Haubold von Einsiedel gelangt sind, nach dessen Tod nunmehr an Haubold von Einsiedel allein gekommen sind.
Mitbelehnt werden auch seine Vettern Curt (Curth) von Einsiedel, Hofmeister zu Halle (Halla); Rudolph Haubold und Heinrich Hildebrand von Einsiedel, Söhne Heinrich Hildebrand d. Ä. auf Scharfenstein; die Söhne des verstorbenen Hans von Einsiedel auf Lobstädt (Lobschitz); die Söhne des Innocenz von Einsiedel auf Syhra (Syra), ehemaliger kurfürstlicher Hofrat und deren ehelich geborene Leibeslehnserben.
Z.: Räte Heinrich von Friesen zu Rötha (Rothau), Kanzler, Geheimer Rat, Präsident des Appellationsgerichts und Dompropst zu Merseburg; Dr. Johann Haß zu Schletta und Segrena; Dr. Paul Scipius zu Nieder-Polenz; Johann Nicol von Schönfeldt zu Wachau (Wacha) und Liegau (Liga); Nicolaus Pfretzschner zu Troschenreuth (Droschenreuth); Burckard Berlich zu Wegefarth; Johann Christoph von Spor zu Medingen; Christoph vom Loß zu Borthen und Trebitz
- Dorf und Vorwerk Eschefeld mit etlichen Zinsen von wüsten oder besetzten Stellen, auch mit obersten und niedersten Gerichten in- und außerhalb des Dorfes einschließlich der Gehölze, Äcker, Felder, Wiesen und Teiche mit allen Rechten und Zinsen, Diensten und anderen Gerechtigkeiten, wie solches von alters her ihnen zusteht;
- etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain mit Gerichten, obersten und niedersten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und der Mitgebrauch der Jagd auf der Greifenhainer Flur, so wie diese lt. Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;
- das ganze Holz, das Stöckigt (Stockicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen (ausgenommen etliche Striemen, die nach Frohburg gehören) - sonst aber wie es schon lange Zeit zum Hause Gnandstein mit Wolftitz gehört hat, bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, samt der Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt, wie auch auf den anderen Hölzern, die zum Rittergut Wolftitz oder den dorthin verwiesenen Untertanen gehören, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit;
- das Kirchlehn zu Bocka (Bockau) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichte, dazu das Dorf Bocka mit Lehn, Zinsen, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, wie diese mit Gerechtigkeiten gekauft worden sind, ausgeschlossen zwei Mann zu Bocka mit obersten und niedersten Gerichten, die lt. Grimmaischen Vertrage stets nach Gnandstein gehören;
- Zinsen und Güter zu Pahnitz (Panitz) und Borgishain (Burgitzhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;
- Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;
- Nomination am Pfarrlehn zu Bocka und Kollation der Pfarre zu Eschefeld, wie sie an seine Vorfahren im Jahre 1552 von Kurfürst August übertragen worden sind, jedoch in Übereinstimmung mit dem Superintendenten zu Borna;
- das Holz, genannt das Stöckigt (Stöckicht), mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit obersten und niedersten Gerichten und allen Gerechtigkeiten;
- zwei Bauerngüter und Wiesen, die Hildebrand von Einsiedel ("Heinrichs von Einsiedel Großvater") im Dorf zu Wolftitz neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit etlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche), alles wurde aus Erbe in Mannlehn verwandelt. Die Belehnung erfolgt als Mannlehn mit allen Rechten, wie diese Hildebrand von Einsiedel d. Ä. zuvor zu Lehn gehabt hat und zum Teil gekauft hat, die dann nach brüderlicher Erbteilung an Heinrich von Einsiedel und nach dessen Tod an Hildebrand d. J. und Haubold von Einsiedel gelangt sind, nach dessen Tod nunmehr an Haubold von Einsiedel allein gekommen sind.
Mitbelehnt werden auch seine Vettern Curt (Curth) von Einsiedel, Hofmeister zu Halle (Halla); Rudolph Haubold und Heinrich Hildebrand von Einsiedel, Söhne Heinrich Hildebrand d. Ä. auf Scharfenstein; die Söhne des verstorbenen Hans von Einsiedel auf Lobstädt (Lobschitz); die Söhne des Innocenz von Einsiedel auf Syhra (Syra), ehemaliger kurfürstlicher Hofrat und deren ehelich geborene Leibeslehnserben.
Z.: Räte Heinrich von Friesen zu Rötha (Rothau), Kanzler, Geheimer Rat, Präsident des Appellationsgerichts und Dompropst zu Merseburg; Dr. Johann Haß zu Schletta und Segrena; Dr. Paul Scipius zu Nieder-Polenz; Johann Nicol von Schönfeldt zu Wachau (Wacha) und Liegau (Liga); Nicolaus Pfretzschner zu Troschenreuth (Droschenreuth); Burckard Berlich zu Wegefarth; Johann Christoph von Spor zu Medingen; Christoph vom Loß zu Borthen und Trebitz
Ausfertigung Pergament - Libell - 4 Blatt, 230 x 310 mm, mit gelber Seidenschnur geheftet Deutsch
Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, U 123
Datierung: | 1649 April 30 |
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Kurfürst Johann Georg I., Herzog zu Sachsen, belehnt Hildebrand von Einsiedel den Jüngeren und Haubold von Einsiedel, Alexanders Sohn, nach dem Tod des Heinrich von Einsiedel mit Wolftitz (Wolfftitz), dem Dorf, samt dem Vorwerke und der Abtmühle, mit Äckern, Wiesen und Gehölzen, der Fischerei in der Wyhra (Wyra), vom Wolftitzer Lache an bis an die Abtfurt und die Teiche, mit obersten und niedersten Gerichten; außerdem
- Dorf und Vorwerk Eschefeld (Eschefeldt) mit etlichen Zinsen von wüsten oder besetzten Stellen, auch mit obersten und niedersten Gerichten in- und außerhalb des Dorfes einschließlich der Gehölze, Äcker, Felder, Wiesen und Teiche mit allen Rechten, Zinsen, Diensten und anderen Gerechtigkeiten, wie solches von alters her ihnen zusteht;
- etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain mit obersten und niedersten Gerichten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und der Mitgebrauch der Jagd auf der Greifenhainer Flur, so wie diese laut Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;
- das ganze Holz, das Stöckigt (Stöckicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen (ausgenommen etliche Striemen, die nach Frohburg gehören) - wie es schon lange Zeit zu den Häusern Gnandstein und Wolftitz gehört hat bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, samt der Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt, wie auch auf anderen Hölzern, die zum Rittergut Wolftitz oder den dorthin gehörenden Untertanen gehören, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit;
- das Kirchlehn zu Bocka (Bockau) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit, dazu das Dorf Bocka mit Lehen, Zinsen, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, wie diese mit Gerechtigkeiten gekauft worden sind, ausgeschlossen zwei Mann zu Bocka mit obersten und niedersten Gerichten, die lt. Grimmaischen Vertrag stets nach Gnandstein gehören;
- Zinsen und Güter zu Pahnitz (Panitz) und Borgishain (Burgitzhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;
- Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;
- Nomination am Pfarrlehn zu Bocka und Kollation der Pfarre zu Eschefeld, wie sie an seine Vorfahren im Jahre 1552 von Kurfürst August übertragen worden sind, jedoch in Übereinstimmung mit dem Superintendenten zu Borna;
- das Holz, genannt das Stöckigt (Stockicht), mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit oberster und niederster Gerichtsbarkeit und allen Gerechtigkeiten;
- zwei Bauerngüter und Wiesen, die Hildebrand von Einsiedel d. Ä., Heinrichs Großvater, im Dorf zu Wolftitz neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit etlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche), alles wurde aus Erbe in Mannlehn verwandelt. Die gesamte Belehnung erfolgt als Mannlehn, so wie Heinrich von Einsiedel die Güter von seinem Vater Hildebrand noch zu dessen Lebzeiten übertragen erhalten hatte.
Mitbelehnt werden auch die Vettern Curt (Curth) von Einsiedel, Hofmeister zu Halle (Halla); Heinrich von Einsiedel zu Prießnitz; Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Scharfenstein; die Söhne des verstorbenen Hans von Einsiedel auf Lobstädt (Lobschitz); Innocenz von Einsiedel zu Syhra (Syrau) und deren ehelich geborene Leibeslehnserben.
Z.: Räte Heinrich von Friesen zu Rötha (Röthau), Kanzler, Geheimer Rat, Präsident des Appellationsgerichts und Dompropst zu Merseburg; Christian vom Loß zu Borthen und Trebitz; Dr. Johann Haß zu Schletta; Dr. Paul Scipius zu Nieder-Polenz; Innocenz von Einsiedel zu Syhra (Syrau); Haubold von Miltitz zu Oberau; Johan Nicol von Schönfeldt zu Wachau.
- Dorf und Vorwerk Eschefeld (Eschefeldt) mit etlichen Zinsen von wüsten oder besetzten Stellen, auch mit obersten und niedersten Gerichten in- und außerhalb des Dorfes einschließlich der Gehölze, Äcker, Felder, Wiesen und Teiche mit allen Rechten, Zinsen, Diensten und anderen Gerechtigkeiten, wie solches von alters her ihnen zusteht;
- etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain mit obersten und niedersten Gerichten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und der Mitgebrauch der Jagd auf der Greifenhainer Flur, so wie diese laut Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;
- das ganze Holz, das Stöckigt (Stöckicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen (ausgenommen etliche Striemen, die nach Frohburg gehören) - wie es schon lange Zeit zu den Häusern Gnandstein und Wolftitz gehört hat bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, samt der Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt, wie auch auf anderen Hölzern, die zum Rittergut Wolftitz oder den dorthin gehörenden Untertanen gehören, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit;
- das Kirchlehn zu Bocka (Bockau) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit, dazu das Dorf Bocka mit Lehen, Zinsen, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, wie diese mit Gerechtigkeiten gekauft worden sind, ausgeschlossen zwei Mann zu Bocka mit obersten und niedersten Gerichten, die lt. Grimmaischen Vertrag stets nach Gnandstein gehören;
- Zinsen und Güter zu Pahnitz (Panitz) und Borgishain (Burgitzhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;
- Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;
- Nomination am Pfarrlehn zu Bocka und Kollation der Pfarre zu Eschefeld, wie sie an seine Vorfahren im Jahre 1552 von Kurfürst August übertragen worden sind, jedoch in Übereinstimmung mit dem Superintendenten zu Borna;
- das Holz, genannt das Stöckigt (Stockicht), mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit oberster und niederster Gerichtsbarkeit und allen Gerechtigkeiten;
- zwei Bauerngüter und Wiesen, die Hildebrand von Einsiedel d. Ä., Heinrichs Großvater, im Dorf zu Wolftitz neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit etlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche), alles wurde aus Erbe in Mannlehn verwandelt. Die gesamte Belehnung erfolgt als Mannlehn, so wie Heinrich von Einsiedel die Güter von seinem Vater Hildebrand noch zu dessen Lebzeiten übertragen erhalten hatte.
Mitbelehnt werden auch die Vettern Curt (Curth) von Einsiedel, Hofmeister zu Halle (Halla); Heinrich von Einsiedel zu Prießnitz; Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Scharfenstein; die Söhne des verstorbenen Hans von Einsiedel auf Lobstädt (Lobschitz); Innocenz von Einsiedel zu Syhra (Syrau) und deren ehelich geborene Leibeslehnserben.
Z.: Räte Heinrich von Friesen zu Rötha (Röthau), Kanzler, Geheimer Rat, Präsident des Appellationsgerichts und Dompropst zu Merseburg; Christian vom Loß zu Borthen und Trebitz; Dr. Johann Haß zu Schletta; Dr. Paul Scipius zu Nieder-Polenz; Innocenz von Einsiedel zu Syhra (Syrau); Haubold von Miltitz zu Oberau; Johan Nicol von Schönfeldt zu Wachau.
Ausfertigung Pergament 630 (-610) x 430 mm, Umbug 55 mm Deutsch
Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, U 116
Datierung: | 1628 August 7 |
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Kurfürst Johann Georg I., Herzog zu Sachsen, belehnt Heinrich von Einsiedel und seine rechten Leibeslehnserben mit Wolftitz (Wolfftitz), dem Dorf, samt dem Vorwerk und der Abtmühle, mit Äckern, Wiesen und Gehölzen, der Fischerei in der Wyhra (Wyra), vom Wolftitzer Lache an bis an die Abtfurt und die Teiche, mit obersten und niedersten Gerichten; außerdem
- Dorf und Vorwerk Eschefeld mit etlichen Zinsen, auch mit obersten und niedersten Gerichten in- und außerhalb des Dorfes einschließlich der Gehölze, Äcker, Felder, Wiesen und Teiche mit allen Rechten, Zinsen, Diensten und anderen Gerechtigkeiten, wie solches von alters her ihnen zusteht;
- etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain (Greiffenhain) mit obersten und niedersten Gerichten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und der Mitgebrauch der Jagd auf der Greifenhainer Flur, so wie diese lt. Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;
- das ganze Holz, das Stöckigt (Stöckicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen, (ausgenommen etliche Striemen, die nach Frohburg gehören) - wie es schon lange Zeit zum Hause Gnandstein mit Wolftitz gehört hat, bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, samt der Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt, wie auch auf den anderen Hölzern, die zum Rittergut Wolftitz oder den dorthin verwiesenen Untertanen gehören, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit;
- das Kirchlehn zu Bocka (Bockau) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit, dazu das Dorf Bocka mit Lehen, Zinsen, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, ausgenommen die zwei Mann zu Bocka, die mit obersten und niedersten Gerichten lt. Grimmaischen Vertrag stets nach Gnandstein gehören;
- Zinsen und Güter im Dorf zu Pahnitz (Panitz) und im Dorf zu Borgishain (Burgitzhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;
- Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;
- Nomination am Pfarrlehn zu Bocka (Bockau) und Kollation der Pfarre zu Eschefeld, wie sie an seine Vorfahren im Jahre 1552 von Kurfürst August übertragen worden sind, jedoch in Übereinstimmung mit dem Superintenden zu Borna (Bornau);
- das Holz, genannt das Stöckigt (Stockicht), mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit obersten und niedersten Gerichten und allen Gerechtigkeiten;
- zwei Bauerngüter und Wiesen, die vom Großvater, Hildebrand von Einsiedel, im Dorf zu Wolftitz neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit etlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche), alles wurde aus Erbe in Mannlehn verwandelt. Die Belehnung erfolgt nach Erbteilung und Vergleich mit dem Vater Hildebrand von Einsiedel als Mannlehn.
Mitbelehnt werden sein Vater Hildebrand von Einsiedel d. Ä., seine Brüder Hildebrand von Einsiedel d. J. und Alexander von Einsiedel, seine Vettern Abraham von Einsiedel, jetzt zu Pretzsch; Hans von Einsiedel zu Prießnitz; Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Scharfenstein; Hans von Einsiedel zu Lobstädt (Lobschwitz); Innocentius von Einsiedel zu Syhra (Syrau); Georg Heinrich von Einsiedel, ehemals zu Sahlis (Salitz), jetzt zu Roschwitz.
Z.: Räte Wolff von Lüttichau zu Kmehlen, Kanzler; Dr. Gabriel Tüntzel; Gottfriedt Bernhardt von Ende; Dr. Johann Strauch; Nicol Gebhardt von Miltitz.
- Dorf und Vorwerk Eschefeld mit etlichen Zinsen, auch mit obersten und niedersten Gerichten in- und außerhalb des Dorfes einschließlich der Gehölze, Äcker, Felder, Wiesen und Teiche mit allen Rechten, Zinsen, Diensten und anderen Gerechtigkeiten, wie solches von alters her ihnen zusteht;
- etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain (Greiffenhain) mit obersten und niedersten Gerichten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und der Mitgebrauch der Jagd auf der Greifenhainer Flur, so wie diese lt. Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;
- das ganze Holz, das Stöckigt (Stöckicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen, (ausgenommen etliche Striemen, die nach Frohburg gehören) - wie es schon lange Zeit zum Hause Gnandstein mit Wolftitz gehört hat, bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, samt der Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt, wie auch auf den anderen Hölzern, die zum Rittergut Wolftitz oder den dorthin verwiesenen Untertanen gehören, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit;
- das Kirchlehn zu Bocka (Bockau) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit, dazu das Dorf Bocka mit Lehen, Zinsen, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, ausgenommen die zwei Mann zu Bocka, die mit obersten und niedersten Gerichten lt. Grimmaischen Vertrag stets nach Gnandstein gehören;
- Zinsen und Güter im Dorf zu Pahnitz (Panitz) und im Dorf zu Borgishain (Burgitzhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;
- Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;
- Nomination am Pfarrlehn zu Bocka (Bockau) und Kollation der Pfarre zu Eschefeld, wie sie an seine Vorfahren im Jahre 1552 von Kurfürst August übertragen worden sind, jedoch in Übereinstimmung mit dem Superintenden zu Borna (Bornau);
- das Holz, genannt das Stöckigt (Stockicht), mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit obersten und niedersten Gerichten und allen Gerechtigkeiten;
- zwei Bauerngüter und Wiesen, die vom Großvater, Hildebrand von Einsiedel, im Dorf zu Wolftitz neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit etlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche), alles wurde aus Erbe in Mannlehn verwandelt. Die Belehnung erfolgt nach Erbteilung und Vergleich mit dem Vater Hildebrand von Einsiedel als Mannlehn.
Mitbelehnt werden sein Vater Hildebrand von Einsiedel d. Ä., seine Brüder Hildebrand von Einsiedel d. J. und Alexander von Einsiedel, seine Vettern Abraham von Einsiedel, jetzt zu Pretzsch; Hans von Einsiedel zu Prießnitz; Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Scharfenstein; Hans von Einsiedel zu Lobstädt (Lobschwitz); Innocentius von Einsiedel zu Syhra (Syrau); Georg Heinrich von Einsiedel, ehemals zu Sahlis (Salitz), jetzt zu Roschwitz.
Z.: Räte Wolff von Lüttichau zu Kmehlen, Kanzler; Dr. Gabriel Tüntzel; Gottfriedt Bernhardt von Ende; Dr. Johann Strauch; Nicol Gebhardt von Miltitz.
Ausfertigung Pergament 702 (-698) x 553 (-550) mm, Umbug 70 mm Deutsch
Archivale im Bestand
20383 Rittergut Frohburg, 1755
Datierung: | 1937 - 1938 |
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Verschiedene Rechnungen über den Bau der Heizungsanlage im Schloss Frohburg
Archivale im Bestand
20383 Rittergut Frohburg, 1898
Datierung: | 1928 |
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Manuskript über das Schloss Frohburg, verfasst von Friedrich Ludwig Albrecht Krug von Nidda und von Falkenstein
Archivale im Bestand
20383 Rittergut Frohburg, 1897
Datierung: | 1928 |
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Manuskript über das Schloss Frohburg, verfasst von Friedrich Ludwig Albrecht Krug von Nidda und von Falkenstein
Archivale im Bestand
20383 Rittergut Frohburg, 1896
Datierung: | 1928 |
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Manuskript über das Schloss Frohburg, verfasst von Friedrich Ludwig Albrecht Krug von Nidda und von Falkenstein
Archivale im Bestand
20383 Rittergut Frohburg, 1911
Datierung: | (1869) 1907 - 1932 |
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Einzelschriftstücke zur Verwaltung des Rittergutes Frohburg und Finanzangelegenheiten
Enthält u. a.: Grundbuchauszug zum Streitwald.- Besetzung der Revierförsterstelle.- Teichwirtschaft und Schlossmühle.- Entwurf eines Gutsadministrationsvertrages.- Briefe des Pächters bzw. Rittergutsverwalters an Friedrich Ludwig Albrecht Krug von Nidda und von Falkenstein. Enthält auch: Kopie der Inaugural-Dissertation des Hans-Carl Krug von Nidda und von Falkenstein.
Archivale im Bestand
20383 Rittergut Frohburg, 1873
Datierung: | 1877 |
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Restaurierung und Wiedereröffnung der Kirche in Frohburg
Enthält u. a.: Briefe des Pfarrers Gersdorf an Johann Paul von Falkenstein.- Predigt.- Programm und Menü bei der Einweihungsfeier.
Archivale im Bestand
20383 Rittergut Frohburg, 1750
Datierung: | 1813 |
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Verschiedene Briefe und Sammlungen des Gerichtsherrn von Blümner zu Frohburg über die Kriegsgeschichte von 1813